Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 97 (6.12.1900)
- Date
- 1900-12-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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jMFTR. 2021 bung ein thierguälerisches Schlachtverfahren nicht erkennen wollen — denen aber viel zahlreichere Fachleute, ja ganze Fachlorporationen von Provinzen und Staaten widersprechen") — kann in der Sache selbst nichts ändern, da es sich beim Schächten, besonders auf dem Stande, wo geeignetes Personal und zweckmäßige Legevorrichtungen fehlen, um viele thierquälerische Akte und nickn allein um den Schächtschnitt handelt, und da der Eindruck des Schächtens, besonders des unvermeidlichen Nachschneidens der sich schließenden Blutgefäße, auf den Menschen ein Entsetzen und Abscheu erregender ist. Wir erachten es als hohe Zeit, einen rituellen Gebrauch aufzugeben, der im Widerspruch steht mit dem sittlichen Empfinden unserer Mitbürger, und der daher mehr als irgend ein anderer Gegensatz geeignet ist, uns als fremden Bestandtheil im Körper der Nation, der wir angehören und mit der wir in Frieden zusammen leben wollen, empfinden zu lassen.7) Frankfurt a. M., im Dezember. (Sind die Ai a g g i f a b r i k a te koscher?) Die Berliner Filiale der Gesellschaft „Maggi" versendet das Facsimile eines Briefes von der Redaktion einer jüdischen Zeitung, der folgenden Wortlaut hat: .den 22. Oktober 99. An die Gesellschaft mit beschr. Haft. „M a g g i" Berlin. Hierdurch beehren wir uns ganz ergebenst, Ihnen unsere Zeitung zur Veröffentlichung Ihrer Fabrikats- Inserate in empfehlende Erinnerung zu bringen. Ihr Fabrikat ist bisher in israelitischen Kreisen nicht benützt worden, weil dasselbe als rituell verboten ü> Zu Gunsten des Schächten, sind bis heute über -WO Gutachten erstattet worden die von den hervorragendsten Phusiologen, von Thierarzneischulen, praktischen Thierärzten und Großscklüchtern herri'chren. Das Schächten ist dadurch in so imposanter Weise als empfehlenswerthe Schlachtmetbode anerkannt, daß seine Bekämpfung ein ebenso unerhörter Kampf gegen die Wi senschaih als gegen die Gewissens und Neligionsireibeit der Juden ist. Tie Autoritäten, die dem Beringer'schen Thierkultus HeereSfolge leisten, Verschwinden qualitativ und quan'.itativ so vollständig vor diesim europäischen Areopag der Wissenschaft, daß eine große Dreistigkeit dazu gehört, das Gegentheil 311 behaupten und es gar Juden plausibel machen zu wollen, wie es Herr Beringer hier in un.eErorener Weise versucht. st) Das Nachschneiden der Blutgefäße ist während des Schächtakies sogar religionsgese lich untersagt, eS hat wenn er trotzdem Vorkommen sollte, mit dem jüdischen Schlachtverfahren absolut nichts zu thun. 7) Wenn Herr Beringer wirklich glaubt, es störe den konfessionellen Frieden, wenn das Beafsteek, ivelches Juden und Christen genießen, von Ochsen herrührt, die auf verschiedene Weife geröstet wurden, so ist das seine höchst eigene Sache. Gläubige für diese absurde Behauputng, lvird er nirgends finden, weder bei Juden, noch bei Christen. Die Liebesmüh wird jetzt, wie anno 87 umsonst sein. Die Charakterlosigkeit, die Herr Wringer bei uns Juden voraussetzl, daß einer sich fände, Nr durch seine Unterschrift selber^ Steine aus sich und sein Allcrbeiligste > w irse, genügt um diesem ganzen Gebühren, wie bisher mit verschränkten Armen zuzuschauen. galt. Nachdem nunmehr festgestellt ist, daß der Benützung religionsgesetzliche Bedenken nicht entgegenstehen, wird zweifellos die Bekanntmachung dieser Thatsache einen starken Absatz in den in Betracht kommenden Kreisen zur Folge haben. Indem wir uns bereit erklären, die Wirkung Ihrer Anzeige durch eine redaktionelle Notiz zu steigern, hoffen ivtr um so zuversichtlicher, durch Ihre gefl. Aufträge beehrt zu werden. Hochachtungsvoll ergebenst Die Redaktion. Name des Redakteurs. Auf der Rückseite des Briefes sind aus der betr. jüdischen Zeitung noch folgende Notizen mitgetheilt: Unsere Hausfrauen dürfte es freuen, zu vernehmen, daß, wie eine kürzlich vorgenommene chemische Untersuchung ergab, die Benutzung des „Maggi-Fabrikates zum Würzen der Suppen religionsgesetzlich erlaubt ist." Die hygienischen und ökonomischen Vorzüge dieses Fabrikates, das auf mehr als zwanzig Ausstellungen mit der goldenen Medaille ausgezeichnet wurde, sind längst von der Wissenschaft anerkannt und in der Praxis erprobt. Wenige Tropfen genügen, um jede Suppe oder schwache Fleischbrühe augenblicklich überraschend gui und kräftig, Vraien, Saucen und Salate, grüne Gemüse schmackhafter und dauerhafter zu machen. „Briefkasten-Notiz in der gleichen Nummer: Leser inVreslau: Das Fett, welches die Maggi-Würze enthält, ist, wie die chemische Untersuchung ergab, Pflanzenfett, das Eiweis reines Eiweis. Die ganze Sache kam mir nicht ganz geheuer vor. Ich sagte mir jedoch, wenn die Maggi-Fabrikate für die jüdische Küche wirklich religionsgesetzlich zulässig sind, so muß man das in der Schweiz, wo dieselben hergestellt werden, doch am sichersten wissen. Deßhalb wendete ich mich an Herrn Bezirksrabbiner Dr. E h r - mann in Baden (Schweiz) mit der Anfrage, ob die Maggi-Fabrikate ohne jedes religiöse Bedenken benützt werden dürfen, und erhielt hierauf folgende Antwort: „In Beantwortung Ihrer Anfrage theile ich Ihnen auf Grund eigener Information mit, daß die Maggi Präparate nicht koscher sind. Die Fabrik hat sich schon vor ca. 14 Jahren mit mir in Verbindung gesetzt. Ich war damals und vor ca. zwei Jahren deß halb an Ort und Stelle, aber die Verhandlungen führten zu keinem Resultate. Thatsache ist, daß bei einer Anzahl der dort hergestellten Präparate animalische Substanzen verwendet werden. Ich verlangte nun in erster Reihe, daß die für die jüdische Küche herzustellenden Präparate unter Aufsicht eines Controlleurs angefertigt würden, und daß mir das ganze Herstellungsverfahren vorher mitgetheilt werde. Beides wurde mit Rücksicht auf das Geschäftsgeheimniß abgelehnt. Die ' .!*V' Hl: