Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 97 (6.12.1900)
- Date
- 1900-12-06
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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2020 Wenn wir in Erwägung ziehen, daß diese „allerkompetentesten Faktoren der jüdischen Konfession" — auf welche der Minister sich beruft — „die orthodoxen Rabbiner Ungarns" und die „a n g e s e h e n st e n j ü di s ch e n Gemeind e n" hierländische „gesetzestreue" Kehilos sind, so kann das Landespräsidium der Orthodoxen zu dieser hohen Anerkennung und zum eklatanten Siege der jüdischen Sache sich beglückwünschen. Möge es dem würdigen Vorsteher der orthodoxen Durchführungskommisson, Herrn Oberrabbiner L i P - s ch i tz ■>*:, noch viele Jahre gegönnt sein, die heil. Interessen des gesetzestreuen Judenthums von Sieg zu Sieg zu führen, viu pr vhxi nrs rcix! Dr. I. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, im Dez. Unseren Antisemiten scheint endlich doch eine Ahnung von der Fruchtlosigkeit ihres Sturmlaufes gegen das rituelle jüdische Schlachtver fahren aufzudämmern,- sie versuchen es daher auf eine andere Weise, die man für den Ausbund aller Pfiffigkeit halten könnte, wenn sie nicht gar zu dumm wäre. Sie möchten just die Böcke am liebsten zu Gärtnern machen und die Juden selber bestimmen, gegen ihre Religion zu petitioniren. Sie haben das Mannöver schon einmal versucht, als die Agitatoren gegen das Schächten ihre erste Niederlage durch den Reichstag im Jahre 1887 zu verzeichnen hatten. Es ging zwar auch damals keiner auf den antisemilischen Leim und das wird heute noch weniger der Fall sein, aber das hindert die Herren nicht, doch noch einmal einen Versuch zu machen. Auf eine Blamage mehr oder weniger braucht es den Herren ja nicht anzukommen. Herr Hans B e r i n g e r, Telegraphen-Jnspektor a. D. und Geschäftsleiter des hiesigen Thierschutz-Vereins, ersucht mit dem Vorsitzenden Herrn L a n g - ni a n n „seine israelitischen Mitbürger," welche mit folgenden Ausführungen einverstanden find, dies durch ihre Unterschrift zu bestätigen. Wir erlauben uns, dem hier folgenden Wortlaut jener Erklärung einige Anmerkungen im Notenparterre beizufügen, nicht weil wir etwa der Beweiskraft dieser Argumente irgendwelche verführerische Kraft zutrauten, sondern lediglich, um die faustdicken Wahrheitswidrigkeiten und die schmalstirnige Bornirtheit, die aus allen Fugen und Kanten dieses Ergusses leuchten, ein wenig niedriger zu hängen: „In den letzten Dezennien hat in Deutschland wie in andern Ländern, in Dänemark, Schweden, Oesterreich, Frankreich, der Schweiz und Rußland, eine Bewegung immer mehr an Ausdehnung gewonnen, welche die veralteten grausamen Schlachtarten abzuschasfen trachtet. Die Erwägung, daß die Schlachtarten für ein Kulturvolk eine Schande, für die Volkssitten eine Gefahr sind, und daß sie die sittlichen Anschauungen der Mehrheit der Nation verletzen, hat viele deutsche Re gieruugen veranlaßt, diese Schlachtarten zu verbieten und anzuordnen, daß alle Schlachtthiere nur nach vor herigcr Betäubung mittelst Kopsschlages, Schlacht maste oder Schußapvarates getödtet werden dürfen. Alle Staatsbürger haben diese Verordnungen zu befolgen. mit alleiniger Ausnahme der Juden.*) Nur das Königreich Sachsen-) und die Schweiz haben diese Ausnahme nicht gemacht und damit dargethan, daß sic für ihre israelitischen Staatsbürger kein anderes Sittengesetz anerkennen, als für ihre christlichen. Wir erklären nun, daß wir diesen Standpunkt allein entsprechend erachten der bürgerlichen Gleichstellung der Bekenner aller Konfessionen, und daß wir es als eine Kränkung unseres sittlichen Bewußtseins erachten, wenn uns Juden das zu thun ausdrücklich gestattet ivird, voas bei unseren christlichen Mitbürgern als ein Verstoß gegen das Moralgesetz bestraft wird :i) Sollte man dem entgegenhalten, daß die Moralbegriffe sich mit den wechselnden Kulturzuständen ändern, die Religion und ihre Gebote aber unveränderlich sein miissen, so verweisen wir aus alle jene im mosaischen Gesetze enthaltenen Gebote, die, weil mit den sittlichen Auschau uugeu der heutigen Kulturwekt nicht mehr im Einklang, auch für den strenggläubigen Juden ihre verbindliche Kraft verloren babenGl Der Hinweis auf die Gutach ten einer Anzahl Physiologen und Schlachthausverwalter, toelche in dem .Halsschnitt ohne vorherige Betau 1) Eine Ausnahme bildet bekanntlich auch unsere Militär-Verwaltung, die nicht aus religiösen, sondern aus hygienischen und ökonomischen Rücksichten küre Schlachtthiere schachten läßt. waS sie gan; gewiß nicht thun dürfte, wenn damit wirklich eine sittliche Anschauung verletzt uülrde. 2) Auch Sachsen macht in der in obiger Anmerkung erwähnten Thattache leine Ausnahme; man verbietet dort den Juden. waS für das Militär nicht nur gestattet, sondern sogar bindende Vorschrift ift. 8) Unsere christlichen Mitbürger sind für die Art und Weise der Tädtung ihrer Schlachtthiere durch kein Religionsgesetz gebunden, deßhalb schachten sie ihre Tbiere nicht. Der hier vorgeführte Verstoß gegen das Moralgesetz hält sie auch nicht zurück Treibjagden zum bloßen Vergnügen anzustellen, ohne die dabei getädteten Thiere vorder zu betäuben. Wie Schade, daß die Jagd keine spezifisch jüdische Einrichtung ist, dann wäre sie gewiß auch in Lachsen und der Sch' eiz längst von Rechtswegen untersagt. Und wie Schade, daß unsere Nimrode die Thiere zu Tode Hetzen, statt sie zu schachten, dann wäre das Schächten auch in die'en Ländern niemals verboten worden. _ 4) Es wäre von Interesse von den Schriftgelehrten des Berliner Thierschutzvereiiis einmal die mosaischen Gebote mit Atomen genannt zu bekommen, die ibre verbindliche Kraft verloren haben sollen, weil sie mit den sittlichen Anschauungen der heutigen Kulturwelt nicht mehr im Einklänge sind. So lange sie aber nicht namentlich ausgeführt werden, legen wir die Behauptung ruhig zu den andern Flunkereien.