Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 97 (6.12.1900)
- Date
- 1900-12-06
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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4t. Jahrgang. Jfg 97. Der Israelit. Ein GenLrat-Hrgan für das orlhodore Iudentßürn. Begründet von Dr. f^mann in IRtaitif Donnerstag, ven 6. Dezemder 5661 (I960), Leitender Artikel. fein Siro iirr 8Mesimitn in Itnprn. B u d a p e st, im Dezember. In Nrrmmer 91 und 92 dieser Blätter haben wir die Beschneidungsverordnung des königl. Ministeriums des Innern ausführlich besprochen und hervorgehoben, das; die Leitung der hierländischen Orthodoxie einen energischen Protest der Cultusregierung unterbreitete, in welchem verlangt wurde, die Gravamina dieser die jüdische Religion tief berührende Verordnung zu beseitigen.- Insbesondere wurde darauf hingewiesen, daß die nv2, narsß: als ergänzender Theil des Beschneidungsaktes nicht verboten werden darf, und daß die auf die Desinfektion bezüglichen Maßregeln, wenn die Beschneidung auf einen Samstag fällt, nur durch Entweihung des Sabbates ausgeübt werden können. Zehn Monate ist keine Entscheidung auf diesen Protest erfolgt. Inzwischen war die offizielle Leitung des gesetzestreuen Judenthums in Ungarn den unerhörtesten Angriffen ausgesetzt. Eine mit jüdischen Lettern erscheinende Zeitung verkündete unaufhörlich, der Präses der orthodoxen Kanzlei habe diese Verordnung nicht nur gutgeheißen, sondern geradezu gewünscht. Zuletzt kamen auch noch die Neologen und veröffentlichten den diesbezüglichen Notenwechsel mit der Regierung, und bemühten sich nachzuweisen, daß thatsächlich die Leitung der Orthodoxie es verschuldet habe, daß die Regierung hier eingegriffen. Wir haben in den obenerwähnten Nummern diese „fromme Demonstration" gebührend beleuchtet und mit positiver Ueberzeugung ausgesprochen, „daß die endgültige Lösung dieser Frage doch nur im Sinne des Memorandums der orthodoxen Landesvertretung ausfallen wird." Und wir haben uns nicht getäuscht. Schon in den nächsten Tagen >vird ein Circularerlaß des Ministeriums des Innern an sämmtliche Mnnizipien des Landes versendet werden, nach welchem die gravaminöse Beschneidungsoerordnung „ganz außer Kraft gesetzt" wird. „Das gesetzestreue Judenthum hat in dieser heiklen Frage einen vollständigen Sieg errungen." Der Minister des Innern hat nicht die gravaminösen Verfügungen korrü girt — dies hätte unter Umständen auch noch zu Miß Verständnissen Anlaß geben können — sondern die ganze Verordnung a n n u l i r t. Die Motivirung des Ministers ist so edel gehalten und „für das gesetzestreue Judenthum so ehrend," daß es sich gebührt, den ganzen Wortlaut des Regierungserlasses mitzutheilen. Wir wollen heute nach „Zsido Hirado" nur die wichtigsten Stellen hervorheben. Die „allerkompetcntesten Faktoren der jüdischen Konfession" — so sagt der Minister des Innern — haben erklärt, daß einzelne Bestimmungen der Beschneidungsverordnung die freie Ausübung der jüdischen Re ligion verhindern. Die „angesehensten jüdischen Gemeinden" wünschen, daß diese Verfügungen modificirt werden. Nachdem aber die Regierung nur aus sanitären Gründen und nur im Interesse der vaterländischen Judenheit — ohne irgend einen rituellen Brauch zu tangiren — diese Frage regeln wollte, was in dem Erlasse auch mehrmals ausgedrückt wurde; nachdem ferner eine Modisicirung der Verordnung den Werth derselben wesentlich reduciren würde; nachdem schließlich die Negierung zu der Ueberzeugung gelangt ist, „daß die kompetenten Faktoren der jüdischen Konfession die sanitären Gesichtspunkte im eigenen Wirkungskreise wahren wollen und auch wahren können," wird die in Rede stehende Verordnung außer Kraft gesetzt und die Munizipien des ganzen Landes werden angewiesen, den unterstehenden Behörden sowohl, wie sämmtlichen jüdischen Kultusbeamten und praktizierenden Aerzten behufs Darnachrichtung dies „unverzüglich" mitzutheilen.