Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 72 (6.9.1900)
- Date
- 1900-09-06
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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1491 und gar oft heftige Magenbeschwerden erzeugen. Ebenso vermag eiskaltes Wasser oder Bier nicht selten schwere Verdauungsstörungen, acute Magen- und Darmkatarrhe, hervorzurufen. In ähnlicher Weise kann der Genuss allzu heisser Speisen Störungen in der Verdauung zur Folge haben, ja es ist. erwiesen, dass ein solcher Genuss sogar die Entwickelung von Magengeschwüren zu begünstigen fähig ist. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten nnd Eorrcsponderrzen. Deutschland. Main.;, 4. Sept. Bon einem jüdischen Thierarzte erhalten wir folgende Zuschrift: Die Correspondenz aus Mainz, 29. August, in voriger Nummer, betr. Vivisektion, muß bei vielen, die Gelegenheit hatten, Vivisektionen während der physiologischen Vorlesungen beizuwohnen, auf entschiedenen Widerspruch stoßen. Wenn man sich vergegenwärtigt — um nur ein Beispiel hcrauszugreifen — daß in jedem und jedem Jahre zwecks Demonstration des Blutkreislaufes den Herren Studenten ein auf einem Brette kunstgerecht ausgespannter Frosch vorgezeigt wird, und alsdann der Herr Professor die Scheere nimmt und dem lebenden, vor Schmerz quakenden Thiere den Brustkorb abtrennt, damit sich die Studirenden die Herzbewegung etc. ansehen können, so muß man unwillkürlich zu der Frage kommen: Ist es nothwendig, alljährlich eine solche Thierquälerei vorzunehmen, oder würden die Studirenden dem Vortragenden auch ohne Demonstration in diesem Falle Glauben schenken. Dies war nur ein Beispiel, deren ich noch mehrere anführen könnte, ich will jedoch Ihren Lesern nicht das Gruseln lehren. Ich stehe der Antivivisektionsbewegung vollkommen fern; glaube jedoch, daß sie sich vor Allem gegen derartige Demonstrationen richtet, die die physiologischen Vorlesungen illustriren sollen, und welche durch Abbildungen etc. sehr wohl ersetzt werden können. Es ist wohl kein Zweifel, daß derartige Vivisektionen vom jüdischen Gesetz streng verboten sind, und dies zu konstatiren, ist für die Tendenz dieses Blattes von Wichtigkeit, da man aus oben angeführter Correspondenz leichthin das Gegentheil entnehmen konnte. So unsympathisch mir der Vorstand des Berliner Thierschutzvereins wegen seiner Schachtagitation ill, in Bezug aus die Bewegung gegen die Vivisektion kann ich ihm nur beistimmen. Burgpreppach, im September. Wir werden um Aufnahme folgender Zuschrift gebeten: Angesichts der höchst bedauerlichen Angriffe, die doch nur die momentane Erregung über nicht erfüllte Wünsche veranlaßt haben kann, halten wir es für eine Ehrenpflicht, unserem allverehrten Rabbiner. Herrn Dr. Salomon Bamberger, unsere wärmste Sympathie und aufrichtige Anerkennung für sein ersprießliches, sichtbar gottgesegnetes Wirten u. seine rastlose Thätigkeit auszusprechen. Allezeit treu auf der Wacht, wo es gilt, für das Judenthum und seine Bekenner einzutreten, ist er so ganz das Bild eines durch wahre Herzensgüte, wirkliche ächte Frömmigkeit u. hervorragende Gcistesgaben gleich ausgezeichneten Mannes. Daß sein edles Streben auch die genügende Würdigung findet, möge ihm die Hochachtung Aller bezeugen und die Anerkennung, besten sich derselbe an höchster Stelle erfreut. So sehr wir dem als Schulmann wie als gewandten Redner gleich bedeutenden Manne die höchsten Ehrenvosten gönnen, so lebhaft würden wir es bedauern, ihn aus unserem Distrikte scheiden zu sehen. Möge ihn rrapn noch recht viele viele Jahre in solch' hervorragender geistiger und körperlicher Frische erhalten und sein edles Wirken segnen zum Heile für ganz Israel. (Wir schließen uns den Wünschen der Gemeinde Burgpreppach aus vollstem Herzen an. „Wie ihn, möge es viele geben in Israel." Red. d. „Israelit.") Oe st er r. - Ungar. Monarchie. Prag, 27. Aug. (I u d — kein Schimpfwort.) In einer in der Saazer „Nationalen Zeitg." erschienenen Notiz, in welcher die käufliche Erwerbung einer Realität seitens des israelitischen Kaufmannes und Hausbesitzers Herrn Albert Lohr in Saaz gemeldet wurde, war der Letztere „Lohrjud" genannt worden. Da Herr Lohr in dieser Bezeichnung eine Beschimpfung erblickte, überreichte er sowohl gegen den verantwortlichen Schriftleiter der „Nat.-Zeitung," Gustav Borstendörfer, als auch gegen den Herausgeber A. C. Wüst die Ehrenbeleidigungsktage. Bei der hierüber vor dem hiesigen Bezirksgerichte durchgeführten Hauptverhandlung wurden beide Angeklagte schuldig erkannt und zu Geldstrafen, sowie zur Veröffentlichung des Urtheils in der „Nat.-Ztg." und zum Kostenersatze verurtheilt. Vom Vertreter des Privatklägers wurde gegen dieses Erkenntniß wegen zu geringen Strafausmaßes ijc 20 Kronen) die Berufung angemeldet. In der vor einem Vierrichter-Collegium des hiesigen Kreisgerichtes durchgeführten Berufungsverhandlung wurden die Angeklagten freigefprochen und Herr Lohr zum Ersätze der Kosten der zweiten Instanz verurtheilt. Rußland. Petersburg. (Was ist ein Handwerk?) Diese Frage hat der Senat kürzlich in einem für die Juden günstigen Sinne beantwortet und diese dadurch gegen eine Reihe polizeilicher Chicanen gewappnet. Was ist ein Handwerk und welchen gewerbstreibenden Juden darf als Handwerker der Aufenthalt außerhalb des Ansiedelungsrayons gestattet werden? Zur Zeit Alexander II. dachten die höheren Verwaltungsorgane sehr liberal darüber und sahen jeden Juden, der Mitglied einer Innung war, als Handwerker an. Seitdem aber