Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 69 (27.8.1900)
- Date
- 1900-08-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2446951-2449049-2449114--51438-2501948- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1420 sich in den umliegenden Wäldern versteckt, um bei günstiger Gelegenheit von da hervorznbrechen und von neuem in Poßwetin einzufallen. In der Thal haben sich die „Krawallisten" keineswegs zerstreut, sondern überfielen noch am selben Sonntag das Städtchen Weißto. Am folgenden Tage rückten sie gegen Lugum und Janischko, um ihnen das Schicksal von Linkowo, Poßwetin und Weißto zu bereiten. Hier wurden die Horden aber endlich von ihrem Schicksal ereilt. Der Gouverneur von Kowno kam mit einer Compagnie Kosacken und dem Staatsanwalt herbei, woraus 30 Rädelsführer sestgenommen und gefesselt nach Schawly gebracht wurden. Jetzt ist die Ruhe wieder hergestellt; den Schaden aber, den die durch den Pfarrer von Poßivetin wild gemachten Bauern angerichtet haben, wird den Juden Niemand ersetzen. Zahlreiche Familien, die bisher zu den wohlhabenden zählten, sind über Nacht an den Bettelstab gebracht worden. T. ftoiiifc, 24. Aug. Die hiesigen Gerichte haben sich jetzt fast unausgesetzt mit Strafthaten zu beschäftigen, die mit der Winter'schen Mordsache und den Ausschreitungen in irgend einem Zusammenhang stehen. So stand dieser Tage vor der Ferienstrafkammer als Berufungsinstanz der Arbeiter Pikarski, den das Schöffengericht ivegen Gesangenenbefreiung und Widerstandes zu vier Wochen Gefängnis; vernrtheilt hatte. Die Strafkainmer verwarf die Berufung, ebenso auch die des Stellmachers Maschke, der wegen Bclcidigiing des Polizeikommiffars Block zu 80 Mark Geldstrafe verurtbeilt worden war. Der Sattlerlehrling Krause aus Hammerstein war mit 18 Mark bestraft worden, »veil er an seinem Wohnorte das Fenster einer in demselben Hause lvohnendcn jüdischen Familie cingetvorfen haben sollte. Der Beiveis. ein halber Mauerstein, wohl geeignet, das Leben einer im Zimmer befindlichen Person zil .gefährden, war zur Stelle. Die betreffende Wohnungsinhaberin beschwor wiederum, den ihr sehr gut bekannten Krause, dem das Licht einer Straßenlaterne voll in's Gesicht schien, ganz deutlich als Stein. Werfer erkannt zu haben. Zwei CntlastnngSzengen bekundeten, daß Krause, mit dem sie allerdings nicht un unterbrochen zusammen gewesen waren, nicht geworfen habe. Auch hier wurde daS erstinstanzliche Urtheil bestätigt. Ferner erschien vor den Schranken der jüdische Händler Chrlich, der einen Anderen geschlagen hatte, nachdem dieser ihn als Mörder bezeichnet und auch sonst beschiinpft hatte. Das auf drei Wochen Gefäng niß lautende llrtheil wurde gleichfalls bestätigt. In der letzten Schöffengerichtssitzung wurde wieder ein fünfzehnjähriger Junge wegen Betheiligung an den Krawallen zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt. Cin Gymnasiast wurde mit einigen Stunden Karcer bestraft, außerdem wurde ihm das enimilium ridanncki zu Theil; er hatte eine junge jüdische Dame auf der Straße beleidigt und weigerte sich dem Direktor gegenüber ganz entschieden, Abbitte zu leisten. Der Borgang ist charakteristisch für das den jungen „Urgermanen" innewohnende Taktgefühl. In der Schöffengerichtssitzung vom 18. v. M. wur. den vier mit der Konitzer Mordasfaire unmittelbar im Zusammenhänge stehende Strafsachen verhandelt, von denen eine (gegen den Fleischer Jakob Heyniann) vertagt werden mußte. Die erste, gegen die Arbeiter Lietz und Michalski aus .Könitz gerichtete Sache - Beide sollten am 10. Juni d. I., dem Tage des großen gegen die Juden gerichteten StraßenkratvalleS, der dreimaligen Aufforderung des Kreislandrathes Freiherrn von Zedlitz nicht Folge geleistet und sich dadurch des Auflaufs schul dig gemacht haben, - - endete nrit der Berurtheilnng Ließ' zu 10 Mark Geldstrafe, eventuell ztvei Tagen Gefängniß, MichalkiS zu 20 Mark Geldstrafe, event. fünf Tagen Gefängniß. Als der Fleischermeister Hosfmann eines Tages im Mai oder Juni dieses Jahres am Geschäftslolale des jüdischen KausmannS Selig Zander voriiberging, soll Zander zu dein Hauptsteueramtsdiener Hermann Schönrock geäußert haben: „Sehen Sie, da geht der Mörder! Dem kann man es am Gesicht ablesen, daß er der Mörder des Winter ist!" Nach erhaltener Kennt niß hiervon erhob Hoffmann gegen Zander Privattlage. Nachdem im heutigen Termin der Zeuge Schönrock die Acußerung unter seinem Cide wiedergegeben hatte, lunrdc Selig Zander zu 200 Mark Geldstrafe, eventuell 40 Tage Gefängniß verurtheilt. Aus Anlaß des Pro,zeff-"s des Kaufmannes D. Letvin in Könitz gegen den Oberlehrer Dr. Hofrichter, jetzt in Neustadt, Wcstpr. ivegen Beleidigung (es handelte sich damals um die Aeußerung des Herrn Hof richter: „Ich gebe Jcmandein, der einem Juden die Hand gegeben, nicht die Hand!"» tvelcher mit Abweisung der Klage des Lewin endete, hat der jüdische Damenschuei der A. Segall in Berlin (Lvthringerstr. 82), an Hof. richter einen Brief beleidigenden Inhaltes gerichtet und darin unter anderem die Thäiigteit des Herrn Hoss .nann nnt dein chinesischen Borerthum verglichen. Un ter Zubilligung inildernder Umstände lvnrde Segall tvegen Beleidigung zu 70 Mt. Geldstrafe, eventuell 10 Tagen Gefängnis; verurtheilt. Das sind dw Nachwehen der bösen Hetze, die hier noch lange nicht ihr Cnde er reicht hat. - - Nach einer eben eingegangenen (Entscheidung übernimmt der MilitärsiSkuS die Cinguartirungskosten für das nun nahezu drei Monate hier befindliche Ba taillon. Dadurch »vird der Stadtgemeinde eine große Last abgenommen, bedeutend sind aber trotzdem immer noch die Opfer, die von den einzelnen Bürgern aufzu bringen sind. Die jedesmalige Cinqnatirungszeit er. streckt sich auf drei bis vier Wochen; es lverden nun bald »vieder Diejenigen bedacht lverden inüffen, die in der ersten Zeit zur Aufnahme des Militärs herangezogen worden waren. Cin noch tieferer Griff in den Geld-