Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 68 (23.8.1900)
- Date
- 1900-08-23
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
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•'V" T" BÖ inals anfing, mit allen Gesellschaftsklassen in ul ei c her Heftigkeit anznbinden. ln derselben Webe stempelten unsere Jakobiner durchweg alle Bäcker und Mehlhändler zu „Feinden des menschlichen Geschlechts, die auf dem Lande die Vergötterung des haaren Geldes gefördert hätten.“ Am 29. Oktober verfügten sie, dass „die Brauer und Andere nach denselben Grundsätzen massenhaft verurteilt werden sollen wegen des Missbrauchs, den diese Individuen seit der Revolution mit ihren Yerkaufswaaren sich erlaubten". Infolge dieser Anklage sehen wir die reichsten unter unsern Brauern, die Schott, die Nagel, die Pick, zu 25 ""0 1. Strafe verurteilt; Andere, die bescheidener und weniger blossgestellt waren, die Haft, Hoch, Laulh, Kämmerer und Farny mussten die Summe von 500" 1. erlegen. XII. Am 1. November 1793 erötfneten die Repräsentanten des Volks, Lelms und Saint-Just, ihren berüchtigten Beschluss hinsichtlich eines Zwangsanlehens im Betrage von 9 Millionen Iivres, zahlbar innerhalb 24 Stunden. Zwei Tage später erhielten die Bürger, die durch den Gemeinderat eingeschätzt wurden, eine gedruckte Aufforderung, unverzüglich diejenige Summe zu zahlen, die von der revolutionären Gewalt ihnen abverlangt wurde. Alexander war für seinen Teil mit 2"0 00" 1. besteuert und am 5. November forderte ihn der Bürger Garnier, Sekretär des Komites für die allgemeine Sicherheit, unter Androhung auf, dieses Geld innerhalb 24 Stunden zu entrichten. Die Summe war riesig, wenn sie auch in Papiere umgesetzt wurde; allein es gab hier nichts zu säumen für Denjenigen, der Wert darauf legte, seinen Kopf auf den Schultern zu behalten. Die in die Provinz ausgesandten Repräsentanten verstanden in dieser Hinsicht keinen Spass. Man kann ihren wilden Eifer nach folgendem Auszug eines Berichtes beurteilen, den Milhaud und Guyardin, die Kommissäre des Konvents, am gleichen 5. November 1793 in Strass bürg niederschrieben; er lautet wie folgt: „Der Schrecken bildet die Tagesordnung. Der Aristokrat ist gedemiitigt und der heimliche Verräter zittert, indem er sich ausser Stand sieht, Andern zu schaden. Saint-Just und Lebas wetteifern mit uns in Massregeln, die zwar streng, für das öffentliche Wohl aber unumgänglich notwendig sind. Sie lassen in das Innere der Republik alle gesetzliche Gewalten verlegen, mit Ausnahme von vier * ihrer Mitglieder . und wir haben fast den ganzen Generalstab der Natioiialgarde in die Verbannung geschickt. Sie haben allen Reichen ein Zwangsanlehen von 9 Millionen auferlegt und wir haben die Verhaftung aller Bankiers, W echselmakler, Notare und aller derjenigen Individuen in Stadt und Land angeordnet , gegen welche irgend ein Verdacht obwaltet. Wir haben noch mehr gethan: alle ihre Reichthümer sind mit Beschlag belegt und sollen wenigstens der Nation geliehen werden. Wir glauben, dass die Summen, die sich unter gerichtlichem Siegel befinden. 2 oder 3 Millionen in baarem Geld und 15 oder lü Millionen in Anweisungen ausmaclien. Das Fallbeil ist in S t r a s sb u r g in Permanenz , das Volk der Sanskülotten wacht auf und sein Erwachen bringt Schrecken. Schicket uns eine Kolonie der Bergpartei aus Paris, um an unsern Grenzen die glühende Liehe zur Republik zu verbreiten, und die verbündeten Schaaren der Despoten werden nicht mehr über den Rhein kommen. der ihr Grab werden soll”. (Fortsetzung folgt.) Oon Josef Nasi Herzog von Naxos. Vortrag von Dr. M. IL. Bamberger in Schildberg, gehalten im Mekor-Ohajim-Verein zu Frankfurt, am Main. Am 2. Januar 1492 hielten Ferdinand und Isabella, das berüchtigte spanische Königspaar, ihren Einzug in die Residenz der einstens so mächtigen Kalifen zu Granada und schon am 31. März d. J. tauchten sie ihre Feder in Blut, im das schreckliche Judenausweisungsdekret zu unterzeichnen. „Sämmtliche Juden mit ihren Söhnen und Töchtern, ihren Knechten und Mägden, alle, jeglichen Alters lind Standes und Geschlechts haben, hei Androhung der Todesstrafe, innerhalb einer Frist von vier Monaten Spanien zu verlassen.“ So lautete der Befehl. Es ist nicht nötig, dass ich Ihnen den Jammer und das Elend dieser Unglücklichen schildere, jedes fühlende Herz vermag die Leiden zu empfinden, welche durch dieses schmachvolle Edikt über Tausende und aber Tausende von Juden gebracht wurden. Und dennoch, lieber als durch einige Tropfen Taufwasser sich Leben und Aufenthalt in Spanien zu sichern, zogen diese Unglücklichen mit Weib und Kind und Gesinde hinaus in die weite Welt,