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Der Israelit · 1900-08-20 · Heft 67 (20.8.1900) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 67 (20.8.1900)
Date
1900-08-20
Page
– (sequence 9)
Language
German
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>.»i«1 -,aaiy ~*9»g^" 41. Jahrgang. Erste Aeikage zu 87 des „Israelit". Leitender Artikel. Reisebriefe aus der Schweiz. III. Zermatt, 3. Ab. In den „neun Tagen," in welchen alle Zerstreuten unter dem Regime des allgemeinen, nationalen Schächtverbotes stehen, dürfte auch ein Nicht-Schweizer ein fachmännisches Urtheil über das locale Schweizerische Schächtverbot abgeben können. Bevor ich das thue, gestatte ich mir eine von dem Schweizerischen Schächtverbot unabhängige Bemerkung, zu welcher mir das neuntägige jüdische Schächtverbot Anlaß gibt. Dem Verbot des Fleischgenuffes in den ersten neun Tagen des Monats Ab wird im Schulchan Aruch durch die Weisung Nachdruck verliehen, die Schächtmefser von Beginn des Monats an zu confisciren, da es nur für besondere Mizwozwecke, wie für einen Kranken, für Sabbat und dergleichen zu schachten erlaubt ist. (Ich kann hier eben, wo ich keinen Schulchan Aruch zur Hand habe, die Stelle leider nicht genau angeben.*) Von älteren Leuten habe ich erzählen hören, daß in ihrer Zeit der Schochet mit Beginn der neun Tage die Schächtmesser beim Rabbiner deponirte, aber ich glaube nicht, daß dies heute in Deutschland selbst in streng-frommen, größeren Gemeinden vorkommt. Heute sind die meisten Leute, wenn auch nicht geradezu gefährlich krank, so doch schwach, gereizt, nervös, kurz in einer Verfaffung, in welcher ihnen ein mehrtägiger Fleischverzicht unmöglich dünkt. An diesem Umstand hat man einen untrüglichen Maßstab, welches schwere Opfer heute doch ein geregeltes Schächterverbot für die davon Betroffenen bedeutet. Man muß nun allerdings zugebcn, daß für ein kleines Land, wie es die Schweiz ist, dieses Opfer an Schwere wesentlich verliert. Für Basel wird an der hart daranstoßenden elsäffischen Grenze geschächtet. St. Gallen schächtet im benachbarten Tprol, Genf und Cheaux de fonds in Frankreich, und Zürich bezieht einen Theil seines Koscher- Fleisch-Consums von der badischen, zum größten Theile aber von der italienischen Grenze. Das Fleisch von der letztgenannten Seite hat über 200 Klm. per Bahn zurückzulegen und dabei den Gotthard-Tunnel zu Paffiren, was bei Vieser heißen'Jahreszeit gewiß nicht zur guten Conservirung des Fleisches beiträgt. In den jüngsten ungewöhnlich heißen Tagen soll sich dieser Mißstand besonders fühlbar gemacht haben. So wenig dies beschönigt oder gar in Abrede gestellt werden soll, *) Die Stelle findet sich im Schulchan Aruch O. Eh. Kap. 551 Paragraph 9. Anmerkung der Redaktion so muß doch andererseits betont werden, daß auch ohne Schächtverbot, daß auch bei christlichen Metzgern solche hohe Temperaturen dem Fleisch nichts weniger als zuträglich sind. Freilich, wer das so von Hörensagen erfährt, daß Fleisch mehr als zweihundert Kilometer bei dieser Hitze unterwegs sein soll, wird schon im Geiste die Nase zuhalten. In Wirklichkeit ist die Sache jedoch nicht so schlimm, als sie sich, oberflächlich betrachtet, ausnimmt. Zwischen Chiasso resp. Luino (es ist mir im Augenblick entfallen, an welchem der beiden Orte geschächtet wird) und der Schweiz verkehren prächtige Nachtzüge, so daß Fleisch von Thieren, welche Abends geschächtet wurden, etwa um Mitternacht aufgegeben und den anderen Morgen schon in den ersten Stunden in Zürich ausgegeben werden kann. Schneller aber hat man in Berlin und sonstigen Centren des Verkehrs das Fleisch auch nicht; ja ich möchte bezweifeln, ob dort zwischen der Schlachtung der Thiere und dem Verkauf des Fleisches nicht ein wesentlich größerer Zeitraum liegt. Die intensive italienische Hitze schadet auf diese Weise dem Fleische nicht, da gewönhlich erst in den Abendstunden geschlachtet und erst in später Nachtstunde das Fleisch aufgegeben wird. Wenn nun das Fleisch am Orte der Ankunft nicht sofort vollständig verkauft werden kann, so macht sich die Hitze allerdings in recht unliebsamer Weise bemerklich, aber das thut sie auch, wo kein Schächtverbot existirt. Hat also damit nichts zu thun. Erfahrungsgemäß ist es auch nicht so sehr die Hitze, welche die Haltbarkeit des Fleisches beeinträchtigt, als die Schwüle, besonders vor Ausbruch von Gewittern. Gegen diese Miseren ließe sich nun ganz gut etwas thun, wenn die Versendung des Fleisches rationeller betrieben würde, als es bislang geschieht. Hierin könnten die Schweizer Israeliten vielleicht manches von ihren Leidensgenossen in Sachsen lernen, wo, wenn ich recht unterrichtet bin, das Fleisch in besonders construirten Eiswagen resp. Eiskasten über die Grenze gebracht wird. Jedenfalls muß es hier Mittel und Wege geben, das Fleisch ohne jeden Schaden für seine Haltbarkeit zu transportiren. Gehen doch täglich ganze Waggonladungen rohen Fleisches von Wien nach Paris, u. selbst Schiffe bringen Fleisch in großen Quantitäten von Australien nach England, ohne daß das Fleisch Schaden leidet. Es läge doch sehr nahe, daß die Schweizerischen Israeliten sich darüber informirten und dieses Verfahren auch für sich anwendeten. Hier aber gelangen wir an einen Punkt, den ich für viel bedenklicher halte, als das Schächtverbot, ich meine die Theilnahmslosigkeit und Gleichgiltigkeit, das Fehlen jedes Zusammengehörigkeitsbewußtseins unter den verschiedenen Schweizer Jsr. Gemeinden. Ich muß gestehen, daß, als seiner Zeit das Schächtverbot in Sicht, dies eine

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