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Der Israelit · 1900-08-16 · Heft 66 (16.8.1900) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 66 (16.8.1900)
Date
1900-08-16
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1344 fern die Bevölkerung jeglichen Vermögens entblößt. Sie Huben sich wie ein Krebsschaden eingewurzelt und wir können sie in keiner Weise los werden. Ihre Religion gestattet nicht blos, sondern sie gebietet, Betrügereien zu ihrer Erhaltung zu verüben und dergleichen. Zu solchen Jüdlein gehört auch dieser Angeklagte!" Diese sonderbare Elucubration eines k. k. Staatsanwaltes bedarf wohl keines Commentars und keiner weiteren Interpretation, denn ihre Blöße wird von keinem Feigenblatte gedeckt. Sie bedeutet nach Wortlaut und Inhalt eine grobe Schmähung der jüdischen Rcligionsgenossenschaft und eine arge Verlästerung der Satzungen des jüdischen Glaubens. Sie trieft von Haß, Verachtung und Feindseligkeit und ist vollständig geeignet, diese Gefühle zu verbreiten und ganz besonders zu Feindseligkeiten gegen die jüdische Religionsgefellschaft anzueifern. Dieser Wächter und Hüter des Gesetzes hat nicht blos die den k. k. Staatsamvaltfchaften in besonderen Vorschriften und Erlässen eingefchärfte Objectivität ebenso überschritten, wie die mit diesen Erlässen aufgerichteten Schranken gegen alle Generalisirung, sondern selbst im öffentlichen Gerichtssaale und in Ausübung seines Amtes das Strafgesetz, dem er Anerkennung und Autorität zu verschaffen verpflichtet ist, mit Füßen getreten. Die Nächstliegende Frage, welche sich bei Beurtbeilung dieser höchst merkwürdigen Eloquenz eines Staatsanwaltes aufdrängt, ist wohl die, Ivo die Sitzungspolizei geblieben ist. In den Berichten der Tagesblätter ist wohl zu lesen, daß der Vertheidiger feiner Verwunderung Ausdruck gab, daß sich der öffentliche Ankläger zu antisemitischen Ausfällen verleiten ließ, dagegen tvar von einem Eingreifen des Vorsitzenden der Verhandlung nichts zu lesen. Die sonst üppige Fruchtbarkeit dieser DiscipUnargewalt versagte in diesem Falle, und so konnten die Geschworenen und Zuhörer zur Ansicht gelangen, daß den Juden gegenüber selbst im Gerichtssaale Beschimpfung und Anfeindung gestattet sind. Es bedarf keiner besonderen Betonung, welche Rückwirkung und Gemeingefährlichkeit solche Vorgänge in einer Zeit finden, wo die antisemitische Propaganda blüht und auch sonst fast keine Eindämmung erfährt. Wenn ein Privatmann in öffentlicher Versammlung ähnlich gesprochen hätte, wie dieser Pfeiler der öffentlichen Rechtsordnung, so könnte man die k. k. Staatsanwaltschaft anrufen. Gegen den pflichtvergessenen Staatsanwalt selbst bleibt nichts anderes übrig, als die Gewalt seiner Vorgesetzten anzurusen, und dies will ich mit aller meiner Entrüstung, mit voller Entschiedenheit und allem Nachdrucke mit gegenwärtigem Schreiben gethan haben. Holland. Amsterdam. (Ein j ii d. He l d in Holl ä n d i s ch - I n d i e n.) Der Brigadier M. Cohen. Soldat in der Holländisch-Ostindischen Armee, hat von der Königin Wilhelmine für die folgende Heldenthat den Wilhelmsorden erhalten: Bei der Erstürmung von Iiat-Kala wurde die Truppenabtheilung, bei der M. Eohen stand, durch heftiges Gewehrseuer zum fluchtartigen Rückzug gezwungen. Da erblickte derselbe das Pferd seines Leutnants reiterlos an sich vorbei galoppiren. Er machte seine Kameraden darauf aufmerksam und forderte sie auf, mit ihm umzukehren, um den gefallenen Offizier zu holen. Aber von den Soldaten wollte keiner das kühne Wagniß unternehmen. Da entschloß sich unser Held, allein aus die Suche zu gehen. Er kehrte in dem dichten Kugelregen zurück, suchte aufmerksam das ganze Terrain ab, fand seinen Leutnant verwundet und verschmachtend am Fuße eines Hügels, hob ihn auf sein Pferd und ritt unter einem Hagel von Geschossen zu seiner Truppe zurück. Nebst dem hohen Orden erhält der jüdische Held noch das Leutnantspatent als ehrenvolle Zugabe. T. Rußland. Petersburg. (Jüdische A r b e i t e r Wohnungen i n R u ß l a n dI Der russische Finanzminister hat das Statut einer „Actiengesellschaft zur Errichtung von gesunden jüd. Arbeiterwohnungen" bestätigt. Die Gesellschaft, welche auf Veranlassung des Ministers des Innern entstanden ist, erstreckt sich über alle 25 Gouvernements des Ansiedelungsrayon und hat den Zweck, in allen jüdischen Städten und Städtchen gesunde Wohnungen nebst Werkstätten zu bauen und sie an jüdische Arbeiter, Handwerker, sowie überhaupt an sich selbstständig ernährende Juden zu vermiethen. Daneben wird die Gesellschaft kleinere Bodenparzellen eriverben und sie an jüdische Obst- und Gemüsegärtner verpachten, die bekanntlich in allen kleineren Ortschaften des Ansiedelungsrayon in großer Anzahl vertreten sind. Als Gründer der Gesellschaft werden die Herren Baron G. O. G ü n z b u r g in Petersburg und Bankier W a w e l s b e r g in Warschau genannt. Das Actienkapital beträgt 600 000 Rubel in 1000 Actien ü 600 Rubel getheilt, von denen 460 von der I. K. A. und 60 von Privatpersonen gezeichnet wurden. Von dem Gewinn werden 4 pCt. Dividende an die Actionäre vertheilt, der Rest aber zur Unterstützung der Miether, Errichtung von Volksküchen u. a. wohlthätigen Zwecken verwendet. Zum Sitz der Gesellschaft ist Petersburg ausersehen, daneben sollen aber Filialen in allen größeren Städten des Ansiedelungsrayons errichtet werden. Ihre erste Thätigkeit wird die Gesellschaft in Wilna beginnen, wo auf ihre Rechnung bereits zwei Häuser mit zusammen 220 Wohnungen nebst Werkstätten. Kleinkinderbewahranstalten, Sanitätswachen, Lesehallen und Fortbildungsschulen gebaut werden.

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