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Der Israelit · 1900-08-13 · Heft 65 (13.8.1900) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 65 (13.8.1900)
Date
1900-08-13
Page
– (sequence 5)
Language
German
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hier zum ersten Male zeugeneidlich festgestellt lvurde, daß eines der int Kloster der Felicianerinnen zurückgehaltenen Mädchen nach Hause zurücklehren will, hieran jedoch von der Oberin des Klosters gehindert lvird. Frankreich. Paris, 7. Aug. Der diesjährige Ordensregen hat eine Anzahl jüdischer Persönlichkeiten mit Ritter¬ und Offizierskreuzen der Ehrenlegion „beglückt." Es haben, soweit wir erfahren konnten, folgende Glaubensgenossen das Ofsizierkreuz der Ehrenlegion erhalten: Rene Leo Weil, Controleur der Armeeverwaltung, Gustave Louis Pieard, Oberstlieutenant im 126. Infanterieregiment, M. Bamberger, Administrator der Banque de Paris et Pays-Bas. Ritter der Ehrenlegion ivurden: Lueien Levy, Genie-Capitain, Paul Simon, Bataillonschef, Louis Victor Picard, Capitain, Sylvain Eugene Raynal, Lieutenant, Georges Louis Edouard Astruc, Capitain, Raoul Charles David, Capitain, Adolphe Charles Emile Blin, Musikchef, Mathias Celesiin Alphonse Klein, Adjunkt im Geographie- Dienst, Mopse, Gründer der französischen Vereinigung in London, Dr. Alexander Schwöb, Arzt des französischen General-Consulates in Genf, Henry Luzatti, Industrieller in Marseille. Eine große Anzahl von Heineren Ordensauszeichnungen, besonders goldenen und silbernen Medaillen, sind außerdem an Glaubensgenossen verliehen lvorden, doch >vürde dies zu weit sühren, alle aufzuzählen. Nur Weiller, Sergeant der Sapeurs Poinpiers, das heißt der Feuerwehr in St. Mandc, soll noch hervorgehoben werden. Derselbe lvurde mit einer Medaille ausgezeichnet, lveil er mehreremals sein Leben bei Rettungen auf's Spiel gesetzt hatte. Rußland. Petersburg. (Die S a m st a g f r a g e bei den I u d e n.) Jüdische Gemeinden und auch einzelne Personen haben wiederholt im Ministerium der Volksaufklärung petitionirt, daß ihre Kinder in den Schulen, sowohl in den mittleren, wie niederen, von schriftlichen Arbeiten an jedem Samstage befreit würden, lveil der Samstag bei den Hebräern Feiertag ist. Der Minister der Volksaufklärung hat alle diese Gesuche abschlägig beantwortet. Jetzt ist nach der Meldung der „Kiewskaja Gaseta" dem Princip der absoluten Gleichstellung der jüdischen Lernenden mit den christlichen in Form einer Vorschrift Ausdruck gegeben ivorden. Der Curator des Kiewer Lehrbezirks hat den Directoren der Mittelschulen und den Volksschulinspectoren vorgeschrieben, in Zukunft nur solche hebräische Kinder in die Lehranstalten aufzunehmen, deren Eltern eine schriftliche Versicherung darauf abgeben, daß sie sich in alle Anordnungen der Schulobrigkeit fügen und also auch nicht wünschen, daß ihren Kindern für den Samstag irgendwelche Ausnahmerechte eingeräumt würden. In der Frage des Feierns des Samstags in den Schulen bestehen also für die jüdische Bevölkerung keine Zweifel mehr. Dennoch haben die Juden noch etwas auf dem Herzen. Von orthodoxen Personen dieser Confession wird sehr getadelt, daß jüdische Arbeiter am letzten christlichen Wochentage arbeiten, wie das beispielsweise in den Fabriken ohne Ausnahme der Fall ist. Freilich lasten die Tadler, so neulich ein hebräisches Journal, auch nicht außer Acht, daß jüdische Arbeiter durch die Verhältniste gezwungen sind (!?!), ihren Feiertag aufzuopfern. Keine Fabrik würde Arbeiter in Dienst behalten wollen, welche an einen! Arbeitstage, wie es der Samstag für die Christen ist, nicht zu ihrer Beschäftigung koinmen. Es gibt also nur einen Ausweg: jüdische Schulen, jüdische Fabriken. Odessa. Dem „Standard" lvird gemeldet, daß während der antisemitischen Exceste am 30. Juli der Gouverneur Graf Schuwalow durch einen Steinwurf am rechten Arm getroffen lvurde und der stellvertretende Polizeimeister beinahe erschlagen lvorden lväre, lvährend ein Polizeiinspektor schlver verlvundet lvurde. Fünf Juden sollen getödtet worden sein und über 300 ernstlich verletzte Juden sich im Hospital befinden, doch ist in dieser Beziehung Sicheres nicht zu erfahren. Hunderte von Läden und Waarenhäusern inmitten der Stadt sind geplündert lvorden, wobei die jüdischen Julvelicre ain nreisten litten. Möbel, Bettzeug und dergleichen wurden auf die Straßen geworfen und vernichtet. In den ärmeren jüdischen Quartieren, aus denen die Jnsasten geflohen waren, um Schutz zu suchen, lvurde der Hausrath in großen Haufen zusammengetragen und dann angezündet. Jüdische Frauen und Mädchen wurden brutal geschlagen. Der Materialschaden, den die Juden erlitten haben, ist enorm. Erstaunlich bleibt es allerdings, daß in einer Stadt wie Odessa, wo nicht nur ein starkes Polizei- und Gendarmeriecorvs existirt, sondern auch eine große Garnison vorhanden ist, ein gewaltthätiger Mob zwei Tage und Nächte lang die ärgsten Ausschreitungen begehen darf. ).'ishni - Novgorod. (Die Ausweisung der Juden.) Wie Ihnen bereits kurz berichtet, erstreckt sich, lvie jetzt bekannt lvird, die Ausweisung auf das gesummte Gouvernement Nishnigorod. Die Vorgeschichte dieser Ausweisung datirt bis zum Jahre 1803 zurück. In diesem Jahre erschien nämlich eine allerhöchste Verordnung, Maßregeln zur Entfernung aller solcher Juden aus dem Rifhnigoroder Gouvernement zu treffen, welche sich im Innern Rußlands nicht aufhalten dürfen. Auf viele Bemühungen wurde die drakonische Maßregel insofern gemildert, als den Betroffenen eine äußerster Frist bis zum Juni 1896 geivährt wurde, nach deren Ablauf sie unweigerlich ihren alten Wohnsitz zu verlassen hätten. Inzwischen schien aber die kaiserliche Verordnung einigermaßen in Vergessenheit gerathen zu sein, denn auch nach Ablauf der

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