Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 61 (30.7.1900)
- Date
- 1900-07-30
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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WWWWW mm 1342 Merkwürdig bleibt nur, daß er in der Wahl des zweiten, nicht genannten Gewährsmannes, welcher über die Behandlung unseres Gegenstandes im Jerusalemitischen Talmud und bei den Dezisoren ihm Auskunft ertheilt, keinen glücklicheren Griff gethan hat. Der erwähnte Gewährsmann behauptet nämlich. daß die von ennS iro> i:w bz rpv "n “i geäußerte Meinung von den maßgebenden Dezisoren vollständig ignorirt werde, und fährt dann fort: „Ueberall werden nur die beiden ersten Auslegungen des yrp zur halachischen Norm erhoben, die dritte aber "o: ttnnb lrxtr ba völlig ignorirt. Daß übrigens die von Rascki und den genannten Dezisoren festgehaltene Auffasiung des oben zitirten Satzes die allein richtige ist, geht auf's deutlichste aus dem Jerusalemischen Talmud hervor." Was die hier in's Treffen geführte Stelle aus dem Jerusalemischen Talmud betrifft, so hat der ungenannte Herr die Worte zwar gelesen, von ihrem Sinne jedoch keine Ahnung; was andererseits die Dezisoren Alfasi, Ascheri und Maimonides, sowie Tur und Schulch. arucb orach chajim betrifft, so hat er sie im allgemeinen weder gelesen, noch, soweit es sich um die von ihm selbst zitierten Stellen handelt, richtig verstanden. Treten wir zunächst den Verhandlungen des Jerusal. Talmud über diesen Gegenstand näher. Dieselben lauten dort: :e\ji:nn innert px ynp 'rber nryrt ivx “wbx 'i xnx "! .r-!:x2 xrpz xn' xbe» -,zbz' : "tfybx erz r:.zx N'N bCT!*"X .ov b-B 12"! NB Ptnb -|"i3C : 'CU '1 zvz xjvm ,*ct bz xi'y: 12X .B" bBB 7-bvn bbere 'n opb rrrx '*> icxn "B xbx fb 'yu xr'n p TBy nben bbene rvn -nybx 'i .m;xB xTpB xrv xbv nzbz'< -uybx .L ' bBB niPT! nz-z bbers N'N itbx n ,cv bzz n»in Den Lehrsatz Rb. Elieser: „Wer sein Gebet als Zivangsleistung verrichtet, dessen Gebet kann nicht als eine Bitte um Erbarmen angesehen werden," erklärt Rb. Abuha im Namen Rb. Eliesers dahin, daß dies dann der Fall ist, wenn man das Gebet wie einen Brief herunterliest. Der Sinn ist: der Betende stehe alsdann dem Gebete als einem Fremdartigen gegenüber, das in dessen eigener Seele keinerlei Widerhall findet. Dagegen lehrt Rb. Acha im Namen Rb. Jose, das Merkmal des ysp weist das Gebet dann auf, wenn in dasselbe nicht mindestens alltäglich eine Bitte um ein persönliches Anliegen eingeschaltet wird. Achtitofol (der Freund Davids) pflegte drei Bitten persönlichen Inhaltes täglich einzuschalten, d. h. je eine für jedes der drei täglichen Gebete. (Der Jerusalemit. Talmud vertritt hierbei die Anschauung, wonach der König David der eigentliche Urheber unserer Gebetordnung sei. Dieselbe findet ihre Stütze im Midrasch Jalkut zu Tehillim, Cap. 55 und in der von Maimonides gegebenen Erklärung zu Aboth 6, 2. Eine ausführliche Erörterung über diese Ansicht findet sich in xDp '2'L patwi mty. Rb. Seira berichtet hierauf, daß er immer den Faden verlor, so oft er diesem Beispiel nachzuahmen versucht hatte. Er hält sich daher auf Grund dieser persönlichen Wahrnehmung für berechtigt, gegen die Auslegung des Rb. Jose und zu Gunsten derjenigen des Rb. Elieser zu entscheiden. Diese Meinung hält nun der ungenannte Gewährsmann des Herrn Geh. Regierungsrathes Dr. Meyer fiir die endgiltige und glaubt damit seinen Gegner ein für allemal widerlegt. Nun tritt aber hier das Unerhörte ein, daß Rb. Elieser der Urheber und Rb. Abuha der Berichterstatter jener eben erst für endgiltig erklärten Ansicht — allerdings nur nach der von dem Herrn Unbekannten gegebenen Auslegung — selbst als Gegner eben derselben und als Vertreter der soeben verworfenen Ansicht ihrer Gegner auftreten. Welch' anderen Sinn soll denn etwa der Nachsatz: mn .TBK ,c** bzz ntrrn nben bbcriiB nrr wbs c-' bzz rinn nz*£ bbena haben? Der Herr Gewährsmann hat sich die Sache etivas leicht gemacht, indem er in aller Harmlosigkeit denselben zitiert, ohne auch nur zu merken, welche Ungereimtheit ihm da widerfahren ist. — Man wird demnach ohne weiteres zugeben müssen, daß so etwas des Widersinns denn doch gar zu viel sei, um ihn dem Jerusalem. Talmud so ganz ohne Noth und ohne dessen Verschulden aufzubürden. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 26. Juli. Cal buno? Unter dieser Ucberschrift geht der „Voss. Ztg." folgende Mittl)eilung Zu: „Wer nicht nach Gut und Böse fragt (und in der Politik unterbleibt solch Fragen recht häufig), der pflegt wenigstens zu fragen, was denn der Gegner zu diesem Thun, zu jenem Unterlassen sagen werde. Aber auch das geschieht nicht, geschieht jedenfalls nicht in der rechten Weise seitens der „Rassenantisemiten." Seit geraumer Zeit erhalte ich aus unbedingt zuverlässiger Quelle Kunde von den geradezu verheerenden Nachtheilen, welche durch die aus Anlaß des Konitzer Mordes in Westpreußen in Szene gesetzten Judenhetze dem dortigen Deutschthum zugefügt werden. Wie vielfach in Böhmen, theilweise in der Provinz Posen, so sind auch in Westpreußen die Juden Träger und Erhalter der deutschen Sprache u. Kultur gegenüber den Polen. Jetzt werden nicht nur in Könitz, sondern auch in anderen Orten Westpreußens immer mehr Juden wegzu-