Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 61 (30.7.1900)
- Date
- 1900-07-30
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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4U Jahrgang. M «1 Der Israelit. Ein Kenirat-Hrgan für das orthodoxe Judentum. Begründet von Dr. felrmatm in fBtaiu}- Montag, den 3 0. Juli 5660 (1900). Leitender Artikel. Bitte W ctms mcljr WOHeit mit AM. Von Rabbiner Dr. Daniel Fink, Wien. VI. lieber die Bedeutung des Lehrsatzes inSen neun c^nn v^cn px vzp werden im Talmud die verschiedensten Ausfassungen laut, keine einzige jedoch geht, wie Herr Dr. Lewin will, dahin, den Rb. Elieser kraft dessen zum Gegner der überlieferten Gebete zu stempeln. Im Gegentheil, nach der ersten von rx ’tx “O npr i "iw vertretenen Meinllng itw» vi>y non wbv7!p bo Ivill!1tb. Elieser gerade damit dessen Gebet für verwerflich erklären, der gegen die überlieferte Form der n^»Bn eine Art Widerwillen empfindet und ihre Verrichtung infolge dessen als eine Last betrachtet. Nach der Ansicht der p", die behaupten, unter yrp sei c\rjnn prbn 'iö\x :j\nk* bz die Art, welche nicht den rechten Gebetston trifft, zu verstehen, soll damit die bloß äußerliche mechanische Weise der Verrichtung des Gebetes gebührend gekennzeichnet werden. Hon "n rci die behaupten, unter yop sei ~iz~i m o»-!nb bio' i:\xtp bz zu verstehen, meinen, die Vertiefung in den Inhalt des überlieferten Gebetes müsse soweit gediehen sein, daß sie befähige, jedesmal die richtige Verbindung zwischen den persönlichen Anliegen und den geeigneten Stellen des Gebetes herzustellen. Es kam ihnen jedoch niemals in den Sinn, mit dieser Auffassung Rb. Elieser zum Gegner des gedachten Gebetes machen zu wollen. Im Gegenteil, die Einschaltungen persönlichen Inhaltes haben unzweifelhaft die wortgetreue Verrichtung des Gebetes zur unbedingten Voraussetzung. Es ist daher ein grobes Mißverständniß, wenn Dr. Lewin behauptet, „der Talmud fordert in dem angeführten Satze, daß der Betende sich nicht strikt an den Wortlaut der Gebetsformel halte." u'xb» bs 'Tir netn pax in xj’jn '*n pnx in "nx pnv iox xax ia x"n *i icxi nenn;ohoi oy bborio .1VN.1 ’onoi oy mxo Abaji bar Abin und Rb. Chanina bar Abin vertreten gemeinschaftlich die Ansicht: das Gebet als ynp kennzeichne sich dadurch, daß nicht die Dämmerstunde bei dessen Verrichtung innegehalten wird. Nach der von Rb. Chia bar Abin im Namen Rb. Jochanans überlieferten Lehre ist nämlich die Verrichtung des Ge betes gerade um diese Zeit als besonders verdienstlich anzusehen. Ihre Meinung geht jedenfalls dahin, daß derjenige, welcher die Zeit der Morgendämmerung lieber verschläft, anstatt sie zur Verrichtung des Gebetes zu benutzen, damit eine eben so sträfliche Nachlässigkeit an den Tag legt, als er umgekehrt auf seinen Eifer eln gar bedenkliches Licht wirft, wenn er es mit der Verrichtung des Minchagebetes so sehr eilig hat. Das entgegengesetzte Verhalten würde für denselben viel besser zeugen und den Beter gleichzeitig des Verdachtes überhoben sein lassen, daß ihm das Gebet nur als eine Zwangsleistung erscheine. Aus dem Vorstehenden erkennen wir, daß, so verschiedenartig auch die talmudischen Amoräer den Lehrsatz des Rb. Elieser auslegen, sie dabei allesammt von demselben Grundgedanken ausgehen. Nach demselben wollte Rb. Elieser die äußerliche, mechanische Art, das Gebet zu verrichten, als verwerflich hinstellen. Es handelte sich den Amoräern nur darum, die verschiedenen Merkmale, durch welches sich dies bekundet, zu kennzeichnen. Wenn Herr Bezirksrabbiner Dr. Lewin in Freiburg diesen ganzen Sachverhalt so gründlich verkannt hat, so kann man es nur bedauern, daß Herr Geh. Regierungsrath Dr. Meyer gerade ihn zum Gewährsmann in religionsgesetzlichen Dingen gewählt hat.