Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 57 (16.7.1900)
- Date
- 1900-07-16
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen hinaus. Derselbe erzählt uns, wie er den ganzen Tag zur Zeit des Wasseropfers, mit gottesdienstlichen Uebungen verbracht hat. Er erwähnt unter anderen seine Theilnahme an der gemeinschaftlichen nroo r^sn und sjdib n^Bri ,nrntr itfm Herr Dr. Lewin führt zwar diese Stelle an, was er jedoch aus derselben herauslesen will, ist, gelinde gesagt, unverständlich. So meint er, daß unter dem Ausdrucke mm? das Morgen- Vvv' (!!) zu verstehen sei. Er übersieht jedoch — von dem Widersinn, das Lesen des 70s» mit „Gebet" zu bezeichnen, ganz abgesehen — daß, wenn Rabbi Josua erzählt, er habe sich zum Morgengebete hinbegeben, er damit nur das gemeinschaftliche, und wenn er statt den Ausdruck gebraucht, er damit nur die feststehende, allgemein bekannte n^cn, welche von den :.*73"k herrührt, gemeint haben könne. Die Pflicht, täglich das Achtzehnergebet zu verrichten, kann schon deßwegen nicht von Rabbon Gamaliel I I., und dazu noch unter dem ausdrücklichen Widerspruche seiner Genossen eingeführt worden sein, weil dieselbe bisher in allen vorhergehenden Mischnoth lz. B. Cap. 2, 4; 3, 1. 3 u. 5; 4, 1) als allgemein verbindlich, und zwar wie der Ausdruck beweist, in der bestimten überlieferten Form anerkannt wird. Wenn ferner in Berachoth 27b Rabbon Gamaliel im Gegensätze zu Rabbi Josua die Ansicht vertritt, die Abend zähle zu den pflichtmäßigen Leistungen, so beweist dies zunächst, daß bezüglich der Morgen- und der Rachmittags rfrzn von keiner Seite nach der Richtung hin irgend eine Meinungsverschiedenheit bestand. Aus dem tlmstande jedoch, daß über den Charakter des Abendgebetes — ob es eine freiwillige, oder pflichtmäßige Leistung sei — verhandelt werden konnte, geht aber unzweideutig hervor, daß selbst dessen Verrichtung allgemein üblich war. Es hätte andernfalls kein Mensch die Behauptung wagen können, es sei dies eine Pflicht. Aus alledem geht auf's unzweideutigste hervor, daß die von Herrn Dr. Lewin auf Grund der Mischnah Berachoth 28b ausgestellte Behauptung, man habe zur Zeit GamalielS II. damit angefangen, den Gebetsgottesdienst der jüdischen Gemeinde zu schaffen und daß derselbe Rabbon Gamaliel es bestimmte und durchsetzte: „Der Mensch (sic!)£>eiet an jedem Tage" — vollständig unhaltbar ist. Wir müßten die derselben zu Grunde liegende Auffassung der in Rede stehenden Mischnah selbst dann verwerfen, weil sie eben mit dem gesammten historischen Thatbestandc im Widerspruch steht, auch wenn wir nicht in der Lage wären, eine bessere an deren Stelle zu setzen. Daß dieselbe jedoch, in ihrem wahren Sinne erfaßt, mit dem geschichtlichen Zusammenhänge im vollsten Einklänge steht, das werden die folgenden Darlegungen zeigen. (Fortsetzung folgt.) Deutschland. Berlin, 12. Juli. (Herr von Keiteler ii b e r die Missionäre.) Der in Tanger ansässige Amerikaner Jon Perdicaris theilt der „Pall Mall Gazette" folgendes, auch für die Leser des „Israelit" interessantes Urtheil des ermordeten Herrn von Ketteler über die Missionäre mit: Unbescholtene Eingeborene oder solche, die zu der besseren Classe gehören, kommen nur tvenig mit den Missionären in Berührung. Es ist der sociale Parka oder der Verbrecher, der sich an den Fremden wendet, um seine Protection zu erlangen, für die er manchmal eine Geldzahlung zu machen hat, tvie in der Türkei und Marokko, tvo die Unterbeamten der Gesandtschaften und Consulate mit ihren Verbündeten, den Wucherern, vor noch nicht langer Zeit ein blühendes Geschäft betrieben. Wenn der Eingeborene nichts hat, tvas er als Bezahlung für Protection anbieten könnte, dann wen det er sich an den Missionär und heuchelt großen Eifer für die Religion, und schließlich, lvenn er sich das Vertrauen des Missionärs verschafft hat, enthüllt er ihm eine Schmerzensgeschichte und zeigt ihm, tvie seine Landsleute ihm mißtrauen und ihn verabscheuen in Folge seiner Abtrünnigkeit, tvie sie alle darauf aus seien, um ihn auf irgend eine falsche Beschuldigung hin vor ein Landesgericht zu zieheit, tvie er dann von dein grausamen, ungerechten Richter in's Gefängniß getvorfen tvird, >00 er Schläge und sogar Martern zu leiten haben tvird. Durcki solche Geschichten läßt sich der Missionär nur ztl leicht bctvegen, den ltnitutrbicxflen Betrügern seine Sympathie und Unterstützung zu ge ben, besonders da er weiß, daß in Wirklichkeit die Gerechtigkeit der Landesgerichte häufig eine Täuschung ist. Der schlimmste hiertuit verbundene Umstand, sagte Baron von .Ketteler, ist in China, daß es im Allgemeinen gerade der unehrliche Schuldner und besonders der treulose Vertvalter von ihm anvertrautcn Gelderrt ist, in dem plötzlich die Ueberzeugung von der Schönheit und dem Werth der christlichen Religion ertvacht. Auf diese Weise sind oft Landgüter und anderes Eigeuthum von beträchtlichem Wcrthe der chinesischen Gerichtsbartcit entzogen und unter die Eousulargcrichtc gebracht worden, und es ist unvermeidlich, daß der Unwille des Voltes, der dadurch hervorgerufeu wird, eine schwere Gefahr bildet. Der Schreiber dieser Zeilen verwahrt sich gegen irgend welchen Verdacht, daß er oder der Baron von Ketteler beabsichtigt hätten, den' Missionären Unehrlichkeit vorzuwerfen. Aber das Ergebniß der Arbeit derer, ivelche die Lehre vom Frieden auf Erden und Wohlgefallen gegen unsere Mitmenschen predigen, ist, wie wir heute in China sehen, zuerst Massenmord in entsetzlichem Maße und schließlich bewaffnetes Einschreiten mit dem daraus hervorgehenden Verlust der nationalen Unabhängigkeit. China bietet die unmittel-