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Der Israelit · 1900-06-21 · Heft 50 (21.6.1900) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 50 (21.6.1900)
Date
1900-06-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1023 »v,." gegeben hatte, auf Antrag des Rechtsanwaltes Dr. Edwin Katz für dieses Mal von der Tagesordnung ganz abgesetzt wurde. Aus dem Jahresbericht entnehmen wir folgende Mittheilungen: Der Aufsicht des Vorstandes sind zur Zeit 59 Lehrlinge unterstellt; im Lause des Geschäftsjahres wurden 30 junge Leute als Gesellen entlassen, 9 wurden ausgeschlossen, 27 neu ausgenommen. Sechs Inspektoren und der stellvertretende Vorsitzende, Herr I. Frankel, beaufsichtigen die Zöglinge und achten daraus, daß sie nicht nur die Werkstätten, sondern auch die Fortbildungs- und Religionsschule pünktlich besuchen. 13 Pfleglinge hatten sich der Schlosserei gewidmet, 9 wurden Tapezierer, 8 Schneider, 5 Buchbinder, 3 Buchdrucker, je 2 Goldarbeiter, Sattler, Techniker, Tischler und je einer Drechsler, Friseur, Former, Gelbgießer, Glaser, Goldschmied, Graveur, Gärtner, Gürtler, Klempner, Kürschner, Mechaniker, Posamentier, Schriftsetzer. Strebsamen Lehrlingen, die sich wissenschaftlich-theoretisch ausbilden wollten, wurden Unterstützunge zum Besuch der Lehranstalten von Chemnitz und Mitweida gewährt. Die Gesellschaft hat gegenwärtig 522 Mitglieder. Das Lehrlingsheim in Pankow erfordert einen Zuschuß von 1000 Mk. Berlin. Wegen Verweigerung der Eidesleistung vor einem jüdischen Richter ist in Saalfeld in Ostpreußen der Rittergutsbesitzer und Leutnant der Reserve List-Ankern zu 200 Mark Geldstrafe verurtheilt nnnben. Er sollte in einer Schöffengerichtssitzung am 7. Juni vor dem Gerichtsassessor Schulz einen Eid als Zeuge leisten. List erklärte jedoch, daß er vor einem jüdischen Richter einen Eid nicht leiste, auch nicht auf die Ankündigung, daß er zur Verweigerung der Eidesleistung aus dem von ihm angegebenen Grunde nicht berechtigt sei und gegen ihn bei seiner weiteren Weigerung mit den nach >; 69 der Srafprozeßordnung zulässigen Strafmitteln vorgegangen werden müßte. Hierauf stellte der Staatsanwalt den Antrag, die Hauptverhandlung zu vertagen und List in die durch seine Weigerung verursachten Kosten, sowie zu einer Geldstrafe von 300 Mark eventuell 6 Wochen Haft zu verurtheilen, mit der Ankündigung, daß weitere Zwangsmittel zur Erzwingung des eidlichen Zeugnisses Vorbehalten bleiben. Der Gerichtshof beschloß, die Hauptverhandlung zu vertagen, und verurtheilte List zur Tragung der Kosten, setzte außerdem gegen ihn eine Geldstrafe von 200 Mark eventuell eine Haftstrafe von vierzehn Tagen fest. Memel. Die hiesige Gemeinde hat einen schweren Verlust erlitten. In voriger Woche hat nämlich der erste .Kantor der hiesigen Gemeinde, Herr T. L i e b e r - m ann , nach längerem schweren Leiden das Zeitliche gesegnet und zwar fern von der Stätte seiner Geburt und seiner bisherigen Wirksamkeit — in Berlin, woselbst er auf einer Badereise vorübergehend bei seinen 'Angehörigen geweilt hatte. Mehr denn ein Vierteljahrhundert hat Liebermann in Memel gewirkt und durch seinen seelenvollen und künstlerischen Vortrag der Gesänge seine Zuhörer erbaut und ergötzt. Obgleich mit der neueren Synagogen-Musik wohl vertraut, so war und blieb doch sein Ideal und Vorbild stets der „alte Weintraub," dessen Sangesweisen Liebermann wie kein zweiter wiederzugeben verstanden hat. Er wurde darin unterstützt durch eine angenehme, ausgiebige Tenorstimme und wohlgeschulte Coleratur, wie solche gerade die Gesänge Weintraubs erfordern. Ebenso bedeutend war Liebermann als Gelehrter. Seine Belesenheit in dem hebräischen und talmudischen Schristthum war geradezu staunenerregend. Bis an seinen Tod war er diese seine Kenntnisse zu erweitern und zu vertiefen bedacht gewesen; und diese seine Lieblingsbeschäftigung war auch fast seine einzige Erholung während seines schweren Leidens in den letzten Tagen seines Lebens. Gleich ausgezeichnet als edler Mensch wie als angenehmer Gesellschafter hatte er sich die Sympatien aller Derer erworben, die ihn näher kennen zu lernen Gelegenheit hatten. Sein Andenken wird stets in Ehren gehalten werden und die Erinnerung an ihn in allen dankbaren Herzen fortleben. E. B. Bad-Homburg, 15. Juni. Am 8. dss. Mts. haben wir hier einen Mann zu Grabe getragen, der es wohl verdient, auch in diesen Blättern gedacht zu werden. Herr Joseph Jacobsohn gehörte nicht nur an Jahren — er zählte 83 — sondern auch an Gaben des Geistes und des Gemüthes zu den Gottbegnadeten. Rechtschaffen, fleißig und uneigennützig, hat er 48 Jahre lang das Amt eines Gemeindevorstehers bekleidet, während gleichzeitig noch andere Ehrenämter — jüdische sowohl wie allgemeine — von ihm liebevoll und gewissenhaft verwaltet wurden. Unser Herr Rabbiner, Dr. K o t t e ck , widmete dem Entschlafenen tief zu Herzen gehende Worte, die gewiß ein lebhaftes Echo bei der großen aus allen Confessionen zusammengesetzten Trauerversammlung gefunden haben. Da Herr Jacobsohn Söhne nicht hinterlassen, so hat die Gemeinde beschlossen, in dankbarer Verehrung, für Kaddisch während des Trauerjahres und für Jahrzeit Sorge zu tragen. Anö dem Mabbinatsdistrikte Kissingen. Die in aller Kürze bevorstehende Neuwahl des Distrikts- Rabbiners als Nachfolger des leider viel zu früh Heimgegangenen, unvergeßlichen Rabbi Moses Löb Bamb e r g e r b* jct hält fortwährend die Gemüther in Aufregung. Jede Partei ist eifrig bemüht, ihrem Kandidaten möglichst viele Anhänger und damit Stimmenmehrheit zu sichern. Es läßt sich leicht denken, daß auch inbesondere die israelitische Lehrerschaft des ausgedehnten Distriktes mit Spannung der Wahl und ihrem Resultate entgegensieht, wenn auch bis jetzt fast durchweg eine offene Agitation seitens der Lehrer nicht beliebt wurde. Immerhin ist nicht zu übersehen, daß selbst das Beispiel des Lehrers in seiner Gemeinde von nicht zu unterschätzendem Einfluß ist, wie ja auch die Lehrerschaft des Distriktes an sich schon eine stattliche Stimmenzahl repräsentiert, die schon möglicherweise das schwankende Zünglein der Wage nach rechts oder

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