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Der Israelit · 1900-06-18 · Heft 49 (18.6.1900) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 49 (18.6.1900)
Date
1900-06-18
Page
– (sequence 18)
Language
German
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7ST■ 1008 meldete sich eine ganze Reihe von Zöglingen. Voraussichtlich werden auch die Schüler vernommen werden. — Angriffe auf die Synagoge werden auch aus Pr. Friedland gemeldet. In Tuchel sind jetzt zehn Gendarmen stationirt. — Der Stand der Untersuchung ist, wie man erfährt, gegenwärtig der, daß der Untersuchungsrichter Dr. Zimmermann die Untersuchung gegen Hoffmann geschlossen hat und die Akten an die Staatsanwaltschaft geben wird. Es steht in der Absicht der letzteren, die Anklage zu erheben. Es wird nun abzuwarten sein, ob die Konitzer Strafkammer die Eröffnung des Hauvtverfahrentz beschließen oder aber den in diesem Falle unanfechtbaren Beschluß auf Einstellung des Verfahrens fassen wird. Daß gegen Levy vorgegangen werde, darüber ist auch bis jetzt nichts bekannt geworden. Levy in übrigens ein mittelloser Mann und sein bisher gut florirendes Geschäft vernichtet worden. Dagegen soll es Thatsache sein, daß für ihn eine Sammlnug veranstaltet wurde, deren Ergebniß ihm gestattet, auf längere Zeit in's Bad zu reisen. — Gegen die systematische Verhetzung des Volkes, die von der antisemitischen Presse, zu der man auch die „Germania" zählen muß, aus Anlaß des Mordes in Könitz zum Schaden nicht minder der staatlichen Autorität als der jüdischen Bevölkerung, fortgesetzt in frechster Weise betrieben wird, wendet sich in ernsten Worten die „Köln. Zeitung." Sie weist auf die „diabolische Logik" hin, die in jenen Blättern gelehrt wird: „Da man noch nie einem Juden einen Ritualmord hat Nachweisen können, ist der Verdacht mehr oder minder berechtigt, daß Regierung und Justiz, weil sie von den Juden bestochen seien oder Furcht vor ihnen haben, die jüdischen Mörder nicht suchen und selbst die bereits angeklagten entschlüpfen lassen. Es wird in Zeitungen behauptet, in öffentlichen Volksversammlungen versichert: die preußische, eine christliche, Regierung läßt absichtlich und regelmäßig jüdische Mörder christlicher Bürger, sobald sie zu Ritualzwecken gemordet haben, entschlüpfen, entzieht sie der gesetzlichen Strafedie christliche preußische Regierung gestattet Juden, Christen zu morden." Das ist wohl die niederträchtigste Beschuldigung, die jemals gegen die Regierung und gegen die Justiz eines Landes von den eigenen Landeskindern erhoben worden ist, jene werden thatsächlich der Mitschuld an Mordthaten, des Verraths an der eigenen Religion und dem eigenen Volke, der Mitschuld aus gemeinsten Triebfedern beschuldigt. Bei der Aufmerksamkeit, die von den Gerichten sonst der Presse oft bei kleinlichen Beleidigungsfällen geschenkt wird, ist es in der That auffallend, daß noch kein Staatsanwalt auf den Gedanken gekommen ist, eine gerichtliche Entscheidung über diese gefährliche, aufwieglerische, und wie man seit Wochen täglich gesehen, verhängnißvolle Beschimpfung der deutschen Justiz und der preußischen Regierung herbeizuführen. Nicht im Interesse der Juden braucht man das zu verlangen, obschon auch sie als steuerzahlende, für das Vaterland ihr Blut vergießende Bürger Anspruch auf allen Schutz der Staatsgewalt haben, wenn sie auch nicht in Siam oder China, sondern nur nahe der russischen Grenze im deutschen Reiche wohnen. Es wird vielmehr erfordert im Interesse des deutschen Volkes, im Interesse der Ehre des deutschen Namens im Auslande. Wie können wir es wagen, ungebeten die Kultur ins ferne Ausland zu tragen, wenn unsere eigene Kultur so viel noch zu wünschen übrig läßt? Mit welcher Stirn wollen wir den Chinesen Vorwürfe machen, daß sie christliche Missionare beschuldigen, zu rituellen und medizinischen Zwecken chinesische Kinder zu morden? Wie dürfen wir es Mandarinen verargen, daß sie diesen Glauben theilen und ausnützen, wenn doch nach großen deutschen Zeitungen eine christliche Regierung, christliche Justiz, im Einverständnisse handeln mit jüdischen Ritualmördern? Wird die Regierung nicht endlich zur Einsicht kommen, daß es sich in Könitz wesentlich auch um ihre Reputation handelt? Diese Erkenntniß würde zehnmal heilsamer sein, als das Vertrauen auf die ultimo vutio der Waffengewalt. —Die „Rativnal-Zeitung" erörtert die Thatsache, daß die Regierung die Beleidigungen und Verdächtigungen antisemitischer Blätter gegen Justiz und Verwaltung aus Anlaß des Konitzer Mordes ruhig geschehen läßt und schreibt: „Der Gegensatz zwischen diesem Gewährenlassen eines frechen gemeingefährlichen Treibens und der fortwährenden Einleitung von Preßprozessen bei den geringfügigsten Anlässen ist in der That unleugbar. Wir möchten trotzdem nicht nach dem Staatsanwalt gegen die antisemitischen offenen und vorsichtigen Hetzer rufen, weil wir auch nicht derart der preußischen Methode der Preßprozesse eine Unterstützung gewähren möchten. Aber wenn man auf Preßprozesse verzichtet, was wir so lange billigen, als nicht die unbedingteste Nothwendigkeit zur Einleitung solcher vorliegt, dann muß man das gebotene Mittel gegen öffentliche Lügen gemeingefährlicher Art anwenden: die öffentliche, nachdrückliche Zurückweisung. An dieser läßt die Regierung es fehlen. Erst nach wiederholten Mahnungen in der Presse hat vor einigen Tagen in der „Nordd. Mg. Ztg." die erste Widerlegung der wochenlang ungestört verbreiteten Behauptung, daß Spuren des Verbrechens nicht verfolgt würden, stattgefunden. Die von uns wiedergegebene Widerlegung einer Anzahl unsinniger Ausstreuungen war als von unterrichteter Seite kommend bezeichnet, aber man scheint sich dazu gerade absichtlich eine Stelle in der Presse ausgesucht zu haben, wo die Mittheilung nicht autoritativ erschien. Wir hegen keinen Zweifel an dem guten Willen der Regierung, der schmachvollen Hetzerei entgegenzutreten, aber es ist unverkennbar, daß dabei eine gewisse Zaghaftigkeit obwaltet. Sie ist kaum anders zu erklären, als durch Scheu vor gewissen Gesellschaftskreisen, deren Sympathie für die Konitzer Excedenten keinem Zweifel unterliegt."

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