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Der Israelit · 1900-06-18 · Heft 49 (18.6.1900) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 49 (18.6.1900)
Date
1900-06-18
Page
– (sequence 17)
Language
German
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41* Jahrgang. illUiUC ÄMkUUUV Ti/ Uiü m^VHUH ♦ Seiterrder Artikel. Die Vorgänge in Ronitz. Bis heute liegen folgende Meldungen vor: Der Magistrat erließ am 11. Juni folgende Bekanntmachung: „Auf Ersuchen des Militärbefehlshabers, Herrn kgl. Majors von Zychlinski, vom 1. Bataillon Jnsantrie-Regiments Graf Schwerin (3. Pommersches) Nr. 14, wird hiermit bekannt gemacht, daß das Bataillon auf Allerhöchsten Befehl Seiner Maj. des Kaisers hier eingerückt ist und die Stadt nicht wieder früher verlassen darf, als bis die vollsten Garantien für Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung gegeben werden. Die Kosten für den Unterhalt der Truppen hat nach Allerhöchstem Befehl die Stadtgemeinde zu tragen." (Die Kosten belaufen stch täglich auf etwa 800 Mk. Red.) Ferner machte das kgl. Garnisonkommando (gez. Lindenberg) bekannt: „In Folge der hier stattgehabten Unruhen ist auf Allerhöchsten Befehl Sr. Maj. des Kaisers und Königs zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Durchführung der behördlicherseits erlassenen Vorschriften die bewaffnete Macht herangezogen worden. Das Garnisonkommando bringt daher folgende Allerhöchste Bestimmungen hiermit zur öffentlichen Kenntniß: 1. Wenn bei einem Auflauf die bewaffnete Macht einschreitet, um den zusammengelaufenen Haufen auseinander zu treiben und die Ruhe wieder herzustellen, so befiehlt der die Mannschaft kommandirende Offizier oder Unteroffizier, dem Haufen auseinander zu gehen, und erzwingt, wenn auf die zweite Wiederholung seinem Gebote, oder den durch Trommelschlag oder Trompetenschall gegebenen Zeichen nicht sofort genügt wird, durch Waffengebrauch den schuldigen Gehorsam. (Allerhöchste Verordnung vom 17. August 1833. Paragraph 8.) 2. Wird der dritten Aufforderung nicht sofort von der versammelten Volksmenge Folge geleistet, so erfolgt alsdann ohne Verzug das Kommando zum Vorgehen und zu dem von dem Kommandirenden näher zu bestimmenden Waffengebrauche. (Vorschrift über den Waffengebrauch des Militärs und seine Mitwirkung zur Unterdrückung innerer Unruhen. S. 14.) 3. Wird der bewaffneten Macht thätlicher Widerstand entgegengesetzt oder sogar ein Angriff auf dieselbe mit Waffen oder anderen gefährlichen Werkzeugen unternommen, wird mit Steinen oder anderen Gegenständen nach derselben geworfen, so ist die bewaffnete Macht auf Anordnung ihres Befehlshabers von der Schußwaffe Gebrauch zu machen befugt. (Allerhöchste Verordnung vom 17. August 1836. Paragraph 9.)" Zu dem Kriegsbilde in Könitz am vorletzten Sonntag berichtet ein Redakteur des Graudenzer „Geselligen" seinem Blatte noch folgende Einzelheiten: Bei dem scharfen Befehl eines Oberleutnants war ich zugegen: „Jeder, der nicht Folge leistet, wird eingesperrt! Wer Widerstand leistet, ist sofort niederzustechen!" Von einem Vergnügen des kaufmännischen Vereins aus dem Waldidyll Buschwinkel zurückkehrend, ohne eine Ahnung von dem, was stch nachmittags im lieben Könitz abspielte, versuchten der Eisenbahn-Bauassistent Robert Bernatzki nebst Frau und deren Vater Bautechniker Frost ihre Wohnung zu erreichen. Durch Kolbenstöße wurde Frau B. (die sich in gesegneten Umständen befindet) vom Trottoir zu Fall gebracht. Der darüber empörte Vater wurde in gleicher Weise bedacht und mußte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen." — Zur Erklärung des Konitzer Mordes hatte das konservative „Hauptorgan" der Provinz die Nachricht verbreitet, ein „jüdisches Blutgericht" habe den Gymnasiasten Winter zum Tode verurtheilt, weil er jüdische Mädchen verführt habe; der Mord sei die Vollstreckung des „Urtheils." Diese Schauergeschichte sollte aus der Feder eines Gefängnißgeistlichen geflossen sein, dem ein getaufter Jude im Gefängniß die „Thatsache enthüllt" habe. Die Centralgefängniß-Verwaltung läßt jetzt durch eine Umfrage bei sämmtlichen Geistlichen an Gefängnissen feststellen, ob einem von dieser Nachricht etwas bekannt sei, um auch diesen Weg, Licht in die dunkle Angelegenheit zu bringen, nicht unversucht zu lassen. — In der Stadt ist die Ruhe nicht wieder gestört; das Militär unternimmt täglich kurze Märsche in das Gelände oder übt Felddienst. Die am Markt stationirte Wache ist einen Zug stark, der übrige Theil der betreffenden Compagnie befindet sich im Allarmzustande. Nachts sind auch an den zum Markt führenden Straßenzugängen Doppelposten aufgestellt. In der Gasse, an welche das Lewyssche Grundstück grenzt, steht auch am Tage ein Doppelposten, dafür ist der Gendarm, der für einige Zeit im Lewy'schen Hause zur Sicherheit einquartirt war, herausgenommen. Im Ganzen sind bisher 16 Personen wegen Betheiligung an den Unruhen des vorigen Sonntags verhaftet, ein Theil ist nach erfolgter Vernehmung wieder entlassen worden. Der Gymnasiast, der ebenfalls festgenommen war, ist sofort von der Schule verwiesen worden. Die Relegirung weiterer Gymnasiasten soll bevorstehen. Seitens der Schule find die strengsten Verfügungen erlassen. Wie das „Westpreußische Volksblatt" erfährt, wurden am Samstag im königlichen Gymnasium in sämmtlichen Klassen durch den Direktor diejenigen Schüler sestgestellt, die mit dem ermordeten Ernst Winter früher mehr oder weniger intim verkehrt haben. ES

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