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Der Israelit · 1900-06-18 · Heft 49 (18.6.1900) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 49 (18.6.1900)
Date
1900-06-18
Page
– (sequence 2)
Language
German
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WWWWMff j-wwiiui 992 absichtlichen Verunstaltung ganz zu geschweigen — jede Handlung, welche derselben auch nur im entferntesten zur Unehre gereichen könnte. Der Sachverhalt liegt vielmehr so.' In dem Verwesungsvorgang vollzieht sich ein Vorgang, der ganz im Rahmen der von Gott gesetzten Ordnung der Natur liegt. Derselbe entspricht nach der Lehre der Thora der Bestimmung des Menschen vollkommen, wie dies in dem Satze nrx -M ’3 r.trn isy bm (Gen. 3, 19) deutlich ausgesprochen ist. Für die mit dem Verwesungsprozeß nothwendig verbundenen Erscheinungen können wir daher ebensowenig verantwortlich gemacht werden, wie für den Tod überbanpt, soweit er in der von Gott begründeten Naturordnung seine Ursache hat. Das gibt uns jedoch niemals ein Recht, nach unserem Gutdünken eine Leiche irgend einem Auflösungs- Prozesse auszusetzen. Man bedenke nur, welche schier unerschwinglichen Opfer unsere Vorfahren während des Mittelalters und noch später, als die finstere Unduldsamkeit ihnen das Anlegen von Friedhöfen nicht gestatten mochte, gebracht haben, um ihre Leichen in wiirdiger Weise zur Erde zu bestatten. Bei den damals ebenso kostspieligen als unzulänglichen Verkehrsverhältnissen mußten die Tobten nicht selten 20 und mehr Meilen weit geführt werden, um zur Ruhe des Grabes zu gelangen. Wie groß waren die hieraus sich ergebenden Opfer, wenn man die damals so bedeutende Sterblichkeit unter den Kindern erst in Betracht zieht!! Daß in einer jüdischen Gemeinde Leichen je verbrannt worden wären, davon jedoch ist nie etwas gehört worden. Ein derartig entsetzlicher Gedanke konnte unter Juden nie auikommen. Davor schützten uns die hier wie überall so heilsamen Bestimmungen unseres Religionsgesetzes. Wird von demselben doch verordnet, daß es bei drohender Feuersgefahr gestattet ist, einen Tobten aus der Behausung hinauszuschaffen, wiewohl im Allgemeinen jede Hantirung an einer Leiche am Sabbat verboten ist (Sabbat 43b). Dagegen ist es am Sabbat nicht gestattet, einen Trümmerhaufen hinwegzuräumen, wenn eine Leiche unter demselben verschüttet worden, mag auch eine solche Lage keineswegs den Rücksichten der Schonung entsprechen, die wir einem Verstorbenen schulden. Würde daher das Verbrennen nicht eine grobe Schändung der Leiche bedeuten, so wäre das Hinwegschaffen in diesem Falle ebensowenig gestattet, wie in dem andern Falle, wenn dieselbe unter einem Trümmerhaufen verschüttet liegt. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten nnd Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 10. Juni. (Repräsentanten- V e r s a m mlu n g.) Der Vorsitzende theilt mit, daß die Herren Friedländer und Weigert beurlaubt und! Herr Adolf Mäher einberusen ist. Der erst jüngjt gewählte Vocsteherstellvertreter, Sanitätsrath L e wa n - d o w s k i, ist gestorben und ist gesetzlich innerhalb 14 Tagen eine Neuwahl vorzunehmen. Es folgen Subventionen an verschiedene Religionsvereine, zu welchen Prof. Geiger den Antrag stellt, die Beralhung auszusetzen und das Material dem Talmud Thoravorstandc zur Prüfung zu überweisen. Es folgt eine Debatte zwischen den Herren L i l i e n r h a l, Blaschte, Sachs und S i m o n. Schließlich gelangte der Antrag Blaschkc mit 7 gegen 4 Stimmen zur Annahme, in die Berathung einzutreten und das Material dem Talmud-Thoravorstandc zu überweisen. Der Religionsverein in Rixdorf erhält 1000 Mt. Subvention und 500 Mt. zu den Kosten für das Bet loeal, der Religionsverein Gesundbrunnen 850 Mt. jährlich und 000 Mk. für das Betlocal, Neweh-schalom erhält 460 Mk. jährlich und 50 Mk. für Lehrbücher, der Religionsverein Friedrichsberg 1000 Mk. jährlich, die Gemeinde Schochare hatow und Bne Brish 2000 Mt., dem Verein für jüdische Geschichte und Litteratur werden 800 Mt. bewilligt, als Extra-Subvention erhält die jüdische Gemeinde in Eharlottenburg 400 Mk., 230 Mk. werden zur Herstellung von Doppelfenstern in der Buchhalterei, 1000 Mk. zur Repararur des Fußbodens in der Synagoge Lindenstraße, 1022 Mt. für Beleuchtungskörper im Vorderhause Lützowstr. 3 0 bewilligt. Die Vorlage 4500 Mk. für die Errichtung eines Obduktionsraumes auf dem Friedhofe in Weißensee zu bewilligen, wird vertagt. Wahrscheinlich war die heutige Sitzung die letzte vor den Ferien. .Hannover. Der „Verein jüdischer Lehrer in der Provinz Hannover" hielt am 0. und 7. d. Mts. seine Jahresversammlung im Restaurant Börse ab. Dieselbe war sehr gut besucht. Es waren etwa 60 Kollegen aus allen Theilen unserer Provinz anwesend. Von den Referaten fand das des Herrn K a tz aus Droms. feld über die Frage: „Soll die svstematische ReligionS lehre in der Volt- und Religionsfchnle als besonderer Unterrichtsgegenstand behandelt werden" (Verbands thema) ungetheilten Beifall. Auch die übrigen Vorträge boten mancherlei Anregungen. Gleichzeitig fand eine Sitzung der Unterstützungskasse statt. An«« Wcftpreusren. Das Schicksal unserer bedrängten Glaubensbrüder in Könitz und Umgegend erregt sicher überall die vollste Theilnahme. Wir wollen hoffen, daß recht bald die bösen Anschläge der antisemitischen Rotte mit ihren gebildeten Anführern und ungebildeten Verführten zu Nichte werden. Aber wir wollen noch eine andere Hoffnung hegen, daß nämlich unsere Glaubensbrllder in Könitz eine ganz besondere Lehre hieraus gewinnen werden, welche sie von einem Jrrthume befreit, in dem sie bis zum Ausbruche der Assaire noch befangen waren. Wir wissen es genau, als Nachbarn jener Gemeinde, wie man dort als das höchste Streben ansah, mit den sogenannten Honorationen der christlichen Gesellschaft zu verkehren, nnd in diesem Verkehr über verschiedene

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