Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 48 (13.6.1900)
- Date
- 1900-06-13
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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S76 tunerlialb der gesetzlichen Schranten uns möglich ist. Die besonnene ruhige Bevölkerung von Könitz macht sich nur selbst unglücklich, ivenn die Ausschreitungen gegen die Juden wiederholt werden. Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem die Juden mit den Christen gleiche Rechte haben. An dieser Thatsache ist durch Gewalt nichts zu ändern. Im eigensten Interesse der christlich-deutschen Bevölkerung von Könitz liegt eS dckher, daß Jeder an seinem Theile dazu beiträgt, die Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten." Auch die Regierung läßt sich jetzt vernehmen. Ein sehr bemerkenswerther Artikel der „Nordd. Allg. Ztg.", der wohl der Auffassung des Ministers des Innern entsprechen dürfte,, lautet: „Der wegen seiner Begleitumstände so grausige Mord oder Todtschlag an dem Gymnasiasten Winter in Könitz hat in der Bevölkerung mit Recht eine tiefgehende Erregung und das dringende Verlangen hervorgerufen, daß der That auch die Sühne bald folgen möge. Die betheiligten Behörden sind ihrer Pflicht gemäß von Anbeginn mit dem größten Eifer und Nachdruck unter fortgesetzter Kontrolle der Aufsichtsinstanzen bemüht gewesen, jede Spur zu verfolgen und den Schuldigen zu ermitteln, welchem Stande und wddjem religiösen Bekenntnisse er angehören und welches auch das Motiv der That gewesen sein möge. Es muß daher mit Entschiedenheit der Vorwurf zurückgewiesen werden, daß die betheiligten Beamten voreingenommen und von dem Wunsche geleitet gelvesen seien, gewisse Bevölkerungsklassen zu schonen. Vielmehr ist jedem Verdacht, gleichviel auf welchen Thäter und auf welches Motiv der That er hindeutet, mit allen gesetzlich zulässigen Mitteln nachgegangen worden. Statt aber die Behörden zu unterstützen, welche objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen die Wahrheit zu ermitteln und den Schuldigen zur Strafe zu ziehen bestrebt waren, hat ein erheblicher Theil der Bevölkerung sich durch parteipolitische Agitation und durch eine skrupellose Thätigkeit gewisser Preßorgane in den Bann bestimmter Vorstellungen zwingen lassen. In Folge dieser Beeinflussung, die durch Verbreitung zahlreicher unwahrer Behauptungen über die Ergebnisse der Untersuchung gefördert wurde, hat sich in meiten Kreisen die Ueberzeugung festgesetzt, daß es sich bei diesem Verbrechen um einen jüdischen Ritualmord handle, obwohl die bisherigen, auch nach dieser Richtung mit allem Ernst eingestellten Ermittlungen nichts ergeben haben, was eine solche Annahme — selbst bei Voraussetzung der Möglichkeit von Ritualmorden — rechtfertigen könnte. Jene Annahme stützt sich hauptsächlich auf die Thatsache der Blutleere der aufgefundenen Leichentheile. Diese Blutleere findet aber nach dem Ergebnis; der Untersuchung eine durchaus einfache Erklärung. Der Ermordete hat, nach dem ilrtheil der Sachverständigen, einen Messerstich in den Hals erhalten. Dieser Stich hat die großen Schlagadern durchschnitten, wodurch das völlige Ausströmen des Blutes in kurzer Zeit bewirkt wurde. Es kommt hinzu, daß die aufgefundenen Rumpftheile längere Zeit im Wasser gelegen haben, wodurch der noch etwa vorhandene Rest von Blnt herausgezogen sein mag. Die Zerstückelung des Leichnams und die Fortschaffung der einzelnen Körpertheile ist — so muß nach den bisherigen Ermittlungen angenommen werden — erst später erfolgt, um die Spuren des Verbrechens leichter zu verwischen oder von dem Thäter abzulenken. Je schmerzlicher es sein muß, daß der Urheber der grausigen That noch nicht entdeckt und zur Rechenschaft gezogen ist, um so mehr sollten die betheiligten Bevölkerungskreise bemüht sein, objektiv und sachlich ohne vorgefaßte Meinung ihre Kenntniß von Thatsachen, die für die Untersuchung von Bedeutung sein könnten, den Behörden mitzutheilen und die letzteren auf diese Weise bei der Lösung ihrer schwierigen Aufgabe zu unterstützen. Speziell kann an die Bevölkerung von Könitz nur die dringende und tvarnende Bitte ergehen, zur Besonnenheit zurückzukehren und nicht unter dem Einfluß jener vorgefaßten Meinung sich auf's Neue zu Handlungen hinreißen zn lassen, die, wie die gestrigen Vorgänge, die öffentliche Ordnung gefährden und nothwendig nicht nur für die Thäter selbst, sondern auch für die gesammte Einwohnerschaft von Könitz von den schwersten Folgen begleitet sein müßten." Zeitungsnachrichten nnd Correspondenren. Deutschland. Berlin, ll. Juni. Mit dein Rechtsanwalt und Notar Eduard Wolf, der im Wahlkreise Rawitsch- Lissa-Fraustadt an Stelle des verstorbenen Landgerichtsrath Kolisch als Kandidat der vereinigten Liberalen und Konservativen gegen die Polen zum Landtagsabgeordneten gewählt worden ist, tritt das dritte jüdische Mitglied in das Abgeordnetenhaus ein. Hierzu schreibt die „Kreuzzeitung" vom 30. Mai: „Es verdient bemerkt zu werden, daß die beiden anderen Juden, die im Hause sitzen, die Abgeordneten Dr. Hirsch und Peltasohn, erst 1899 eingetreten sind, und daß in der vorigen Legislaturperiode die preußische Volksvertretung kein einziges jüdisches Mitglied zählte. Wir können uns deßhalb wohl denken, daß das „Berliner Tageblatt," als es die obige Mitthcilung machte, eine gewisse Genugthuung empfunden haben mag, natürlich nicht um der ihm nahe stehenden Juden willen, sondern um des Abgeordnetenhauses willen, dem erst jetzt die wahren „Kulturträger" wieder zugeführt worden sind." Was soll dieser geistlose Ausfall! Es kommt darin lediglich der Aerger des Junkerblattes zum Ausdruck, dem wohl auch die Thatsache sehr ungelegen kommt, daß der dritte jüdische Abgeordnete seine Wahl auch den Konservativen verdankt.