Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 44-45 (31.5.1900)
- Date
- 1900-05-31
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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900 Grafen Pininski Raths zu holen, und als er von dort zurückkehrte, mar Michalina aus Lagiewniki verschwunden. Seither hat der verzweifelnde Vater sein Kind in verschiedenen Klöstern, so in Binczice, Morawice, WolajustowSka, Kenty und Wielowies gesucht, allein überall haben die politischen Behörden die verlangte Assistenz verweigert und kaum hatte der Vater den behördlichen Organen den neuen Aufenthalt seiner Tochter zur Kenntniß gebracht, wurde das Mädchen sofort in ein anderes Kloster geschickt. Nur in Kenty leistete der Bürgermeister Herrn A r a t e n die im Gesetze begründete Assistenz. Er wurde dafür wegen Hausfriedensbruches zu lOtägigem Arrest verurtheilt, welches Urtheil das Appellgericht von Wadowice aushob. Nachdem so die politischen Behörden sich ihrer gesetzlichen Verpflichtung beharrlich entschlugen, nahm Avalen am 1. Februar 1900 beim Justizminister Freiherrn v. SpenS-Booden Audienz und trug demselben die inständige Bitte vor, ihm auf gerichtlichem Wege zu seinem Kinde zu verhelfen. Der Juftizminister entließ den tiefgebeugten Mann mit den troflvollen Worten: „Fahren Sie ruhig nach Hause, das Kind soll Ihnen zurückgegeben werden." Der Justizminister beauftragte unverweilt die StaatSantwaltschaft Krakau, beim dortigen Landesgerichte die Strafanzeige wegen Entführung zu erstatten und den Antrag auf Ausfertigung eines gerichtlichen Auslieferungsbefehles einzubringen. Die Rathskammer des Krakauer Landesgerichtes in Strasfachen lehnte unter dem Vorsitze des Präsidenten Mora lew skr diesen Antrag ab und verweigerte später dem Rechtsfreunde Araten's die verlangte Einsichtnahme in die Acten mit folgendem Decret: „Zahl VIII 395 900 155 Herrn Prof. Dr. Josef R o f e n b l a t t, Landesadvocat, Krakau. Ohne die Frage zu entscheiden, ob Israel Araten in dieser Sache als Privatbetheiligter anzusehen sei, wird die Einsichtnahme in die Acten in der Angelegenheit der Michalina Araten verweigert, weil wichtige Gründe dem im Wege stehen. — Ihre Vollmacht wird zur Kenntniß genommen. Krakau, den 29. März 1900. K. k. Landesgericht in Strafsachen Wawrausch m. p." Am 14. Februar trug Israel Araten feine Sache dem Ministerpräsidenten Dr. v. K o e r b e r vor, welcher auf seine Bitte um Schutz erwiderte : „Sie verdienen es, es gebührt Ihnen." Dagegen antwortete am gleichen Tage der Minister für Galizien Dr. Pientak auf die Bitte Araten's, zu seinen Gunsten zu intervenieren, mit den Worten: „An den Mauern des Klosters hat die weltliche Macht ein Ende." Nachdem alle Bemühungen, von den galizischen Behörden Hilfe za erlangen, fruchtlos geblieben waren, suchte Araten um eine Audienz bei seiner Majestät dem Kaiser an, welche ihm am 26. April huldvoll gewährt wurde. Der Monarch geruhte, die ihm überreichte Bittschrift aufmerksam durchzulesen und sodann an den unglücklichen Vater, der schluchzend vor ihm auf die Knie sank, die v'rheißungSvolle» Worte zu richten: „Ich werde neue Weisungen an die Behörden geben, damit diese ihre Pflicht und Schuldigkeit thun!" — Diese Weisungen sind auch thatsächlich schon zwei Stunden nach der Audienz ergangen, aber trotz der Verheißung des Kaisers hat noch anr 8. Mai d. I. der Bezrksrichter Edmund Hart mann, als Araten ihm zur Anzeige brachte, daß seine Tochter im Kloster zu WielowieS bei Tarnobrzeg gesehen worden sei, jeden Beistand mit den Worten abgelehnt: „Gehen Sie zum Staatsanwalt, er soll einen Antrag stellen, und unsere Sache wird cs sein, diesen Antrag ebenso zu verwerfen, wie es in Krakau geschehen ist." Am 17. Mai hat Araten diese Thatsache dem Justizminlster und am 19. Mai dem Ministerpräsidenten zur Kenntniß gebracht und sowohl von Baron Spens als von Dr. v. Koerber die Zusicherung erhalten, daß im Wege der galizischen Statthalterei alles aufgeboten werden wird, um den Aufenthalt seiner Tochter noch vor dem 27. Mai, an welchem Michalina das religionsmündige Alter erreicht, auszusorschen und ihm sein Kind zurückzustellen. Der 27. Mai ist berangekommen, aber Michalina Araten befindet sich noch immer im Kloster. Mit dem voraussichtlichen Religionswechsel ist, nach einer Reihe von Präcedenzsällen, die Gefahr verbunden, daß die Vormundschastsbehörde dem Israel Araten die väterliche Gewalt aberkennt, obwohl eine solche Entscheidung im Gesetze nirgends begründet ist. Dann wäre das Kind seinen Eltern für immer verloren. Sprechsaal. Mainz, 29. Mai. 7\u Nr. 29 Ihrer geschätzten Zeitung wird seitens deö Rabinats ersucht, bei Bezug von unter Aussicht geschlachteten Geflügels auf den Koscherzetrel des Herrn Schächter Friedland bedacht zu sein. Tiefes veranlaßt mich zu bemerken, daß ich eö während meines Bade Aufenthalts oft erlebt, daß gesenestrenc und streng lebende zur Kur weilende Glaubensgenossen, von der Meinung ansgingen, daß sie sich vom des betr. Restaurateure versonlich überzeugt. wenn derselbe Geflügel mit Koscherzettel des Herrn Friedland, oder eines anderen bewährten Schochet bezieht. Auf meine Frage hin, von wem der amp für Großvieh in dem Badeort und wer denn event. beim Ocffnen des Geflügels oder "itso entscheidet, konnte man mir nur ausweichend antworten. Es ist lvie mir von Sachverständigen versichert wird, sehr häufig beim Oeffnen des Geflügels, namentlich Enten der Fall, daß dieselben n*nü, auf alle Fälle entstehen sehr häufig beim Oeffnen und Nachsehen des