Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 35 (30.4.1900)
- Date
- 1900-04-30
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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713 ihumL angesehen werden dürfen und gerade derjenige ^heil des jüdischen Volles, der bei seinen eigenen Gtaubnsgenossen nicht immer der größten Sympathie sich erfreute, die Galizianer und Russen sind es, in deren Seele der Dichter tief geschaut und die den westlichen 3nten durch dessen Schilderungen menschlich naher gemacht wurden. Es wird daher wohl Niemand, dem die Schriften Sacher-Masoch's Genuß und Genugtuung bereiteten, zurückstehen, wenn es gilt, Frau Hulda, Edle von Sacher-Masoch und deren Kindern aiiy der so großen Noth zu helfen. Die Dame beabsichtigt, in Wiesbaden eine Fremdenpension zu begründen, wozu ungefähr 10- bis 12,000 Ml. nach ihrer Angabe uothwendig wären. Daselbst könnten auch die Kinder in den dort befindlichen vorzüglichen Erziehungsanstalten untergebracht werden.. Frau von Sacher-Masoch beabsichtigt auch, wenn die dringendsten Sorgen beseitigt sind, die noch in ihrem Besitz befindlichen zahlreichen litterarischen Erinnerungen an ihren Gemahl zu sanimeln und eine Biographie desselben herauszugeben. Spenden können an Frau Hulda von Sacher-Masoch, Stallburgerstraße 26, Frankfurt a. M., gesandt werden; die von der „Frankfurter Zeitung" angegebene Sammelstelle: die „Redaetion der Gesellschaft" in Berlin, ist nach Mittheilung der Post nicht zu ermitteln. Sie Redaetion des „Israelit" ist gerne bereit, sich mit der Sammlung und Beförderung von Spenden zu besoffen. Berlin, 24. April. „Die Reichsgesetze können nicht durch private Abmachungen umgangen werden." So belehrte dieser Tage das Schöffengericht den Schneider Manasse, der sich wegen Vergehens gegen die Gewerbeordnung (Sonntagsentheiligung) zu verantworten hatte. Er hatte einen Gesellen regelmäßig des Sonntags von 9—1 Uhr beschäftigt und entschuldigte sich wie folgt: Er sei ein gläubiger Jude und der Geselle sei auch ein solcher. Für sie Beide sei es eine Sünde, des Samstags zu arbeiten. Die Sache wäre auch vielleicht ganz gut gegangen, wenn nicht Zwistigkeiten zwischen dem Angeklagten und dem Gesellen entstanden wären und letzterer eine Anzeige erstattet hätte. Der Gerichtshof belehrte den Angeklagten, daß er auch als gläubiger Jude die Gesetze zu achten habe und event. Sumstags und Sonntags die Arbeit ruhen lassen müsse, und verurtheilte ihn zu 10 Mk. Geldstrafe. . rx •«»‘•tD* crrr:s Syi Breslau, 24. April. Den diesjährigen Berichten der hiesigen „Gemeinde-Religionsunterrichtsanstalten" iü Folgendes zu entnehmen: Am Schluß des abgelau- »eneu Schuljahres zählt die Unterrichtsanstalt I 376 .'löglinge, und zwar 231 Knaben und 146 Mädchen; die Reliqionsunterrichtsanstalt II 606 Zöglinge, und uuoe 318 Knaben und 188 Mädchen; in der Michaelis 1neubegründeten Reliaionsunterrichtsanstalt ITT wurden insgesammt 54 Kinder unterrichtet. Dem Fubresberichte der erstgenannten Anstalt geht eine Abhandlung voraus: „Zur Mcthotik des Unterrichts in der hebr. Grammatik auf der Unterstufe der Religionsschule" von Dr. Max Doctor, welche für Beschränkung des grammatikalischen Unterrichts auf das Allernothwendigste eintritt. In dem Vorwort des Berichtes der Anstalt II wird Klage darüber geführt, daß viele Kinder in der irrigen Annahme der Religionsschule ferngehalten werden, daß der in den höheren Lehranstalten ertheilte Religionsunterricht oder eine man gelhafte, sehr oft auf die kurze Zeit vor der Barmizwah beschränkte Privatunterweisung einen genügenden Ersatz für den Besuch der Religionsschule biete. Ausfallend ist übrigens die Vertheilung der Schülerzahl auf die einzelnen Klassen. Während nämlich die 5. Knabenklasse 84, die 4. 53, die 3.a 39 und die 3.b 36 Schüler zählt, sinkt die Frequenz in der 2. Klasse auf 13 und in der 1. Klasse sogar auf 6 Schüler. Das heißt mit anderen Worten: Weitaus der größte Theil der Knaben verläßt die Schule, ohne den Wissensstoff sich ungeeignet zu haben, den die Religionsschule als Mindesterforderniß einer halbwegs abgeschlossenen jüdischreligiösen Elementarbildung hinstellt. Ueber die Ignoranz auf jüdisch-religiösem Gebiet, die bei dem größten Theil der heutigen Jugend leider anzutreffen ist, darf man sich dann freilich nicht wundern. — Die „Industrieschule für israelitische Mädchen," die einzige jüdische Volksschule unserer Stadt, wird gegenwärtig von 144 Schülerinnen besucht, die in vier Klassen mit theils ein-, theils zweijährigen Kursen unterrichtet werden. Um den Zöglingen der Anstalt eine praktische Vorbereitung für das Leben angedeihen zu lassen, ist jüngst der Versuch gemacht worden, einen „Fvrtbildungskursus" einzurichten, der demnächst durch einen „Haushaltungsunterricht" erweitert werden soll. — Herr Dr. Max Doctor, bisher zweiter Rabbiner an der Storchsynagoge, ist an Stelle des nach Berlin berufenen Herrn Dr. Eschelbacher zum Rabbiner in Bruchsal gewählt worden. Danzig, 29. April. Hierselbst wurde auf dem sehr zahlreich besuchten Gemeindetage des „Verbandes wcstpreußischer Synagogen-Gemeinden" folgende Resolution angenommen: „Die Theilnehmer des heute in Danzig versammelten Gemeindetages des „Verbandes der westpreußischen Synagogengemeinden" erklären, daß sie ihren bedrängten Glaubensgenossen in Könitz und anderen Orten der Provinz ihre vollsten Sympathien entgegenbringen und ihnen alle Zeit mit Rath und Tbat zur Seite stehen werden. Die Versammelten sind aber der Meinung, daß die Widerlegung des Märchens vorn Ritualmorde für jeden verständigen Menschen überflüssig ist, rathen vielmehr ihren Glaubensgenossen, das Resultat der Untersuchung mit Ruhe und mit Vertrauen auf die Unparteilichkeit der Richter und das tbatkräftige Vorgehen der königlichen Staatsbehörden abzu warten." Könitz, 26. April. (Zur Winter 'scheu M o r d a f f a i r e.) Die Resultate der heutigen Konferenz, die unter dem Vorsitze des Geheimen Ober- Rcgierungsrathes Maubach abgehalten wurde, werden bis zur morgigen Bestätigung durch den Minister ge-