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Der Israelit · 1900-04-30 · Heft 35 (30.4.1900) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 35 (30.4.1900)
Date
1900-04-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
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706 welche sich dem Studium der Elektrotechnik widmen möchten. Auf eine Anfrage seitens des Unterzeichneten bei dem Director dieser Schule, „Elektra" genannt, erklärte derselbe, daß es sehr wohl möglich sei, jüdische Schüler auf deren Wunsch von allen Arbeiten am Sabbat zu befreien. Durch Mittheilung dieser Thatsache hoffe ich Denen zu nützen, deren Söhne gern ein Fachstudium ergreifen möchten und vor dem Hinderniß zurückschrecken, das sie in dem Sabbat und den Feiertagen ein Hinderniß zu erblicken glauben. Zu jeder weiteren Auskunft bin ich gerne bereit. Martin Meyer, Vorsteher der isr. Gemeinde. (Um Nachdruck wird gebeten!) Graudenz, 25. April. Der „Gesellige" meldet aus Baldenburg: In der letzten Nacht wurde das Innere der dortigen Synagoge völlig zerstört. Die Polizeiverwaltung setzte für die Ermittelung der Thäter eine Belohnung von hundert Mark aus. Drei Gensdarmen sind zur Herstellung der Ruhe und Ordnung in Baldenburg angekommen und werden dort bis auf Weiteres verbleiben. Karlsruhe, 26. April. Der großherzogliche Oberrath der Israeliten erläßt folgendes Preisausschreiben: Verständniß und Würdigung der hebräischen Gebete können wesentlich gefördert werden durch Beigabe einer deutschen Uebertragung, die den reichen Gedankeninhalt des Originals in moderner Gestalt zum Ausdruck bringt und bei möglichster Anlehnung an den Text durchaus dem Geist der deutschen Sprache gemäß, also von allen hebräischen Wendungen frei ist. Um möglichst viele geeignete Kräfte zu derartiger Bearbeitung hebräischer Gebete anzuregen, stellen wir folgende Preisaufgabe: Die Liturgie für Freitag Abend (von Psalm 95 bis Olenu mit Einschluß von Kiddufch und Kaddisch) soll in schönem und volksthümlichen Deutsch wiedergegeben werden. Gedichtform ist bei Lecho dodi erwünscht, bei den Psalmen zulässig. Der besten den Anforderungen entsvrechenden Arbeit werden wir einen Preis von 200 Mk. zuerkennen. Außerdem bestimmen wir einen Gesammtbetrag von 200 Mk. zur Prämiiruna von besonders gelungenen Uebertragungen einzelner Stücke der genannten Liturgie, sei es, daß dieselben für sich allein eingesandt werden, oder in den nicht mit den Hauptpreisen bedachten größeren Arbeiten sich finden. Die prämiirten Arbeiten werden Eigeuthum der diesseitigen Behörde, welche dieselben nach Ermessen veröffentlichen oder in sonstiger Weise verwerten wird. Auch die nicht prämiirten Manuskripte werden nicht zurückgesandt. Sämmtlichen Verfassern bleib! unbenommen, Abschriften zurückzubehalten und dieselben in beliebiger Weise zu verwenden. Wir ersuchen, die Arbeiten — jeweils nur auf die erste und dritte Seite der mit breitem Rand zu versehenden Bogen geschrieben — unter der Adresse: „An den Großh. Oberrath der Israeliten in Karlsruhe" uns bis 1. Oktober dieses Jahres zugehen zil lassen. Dieselben sind an der Spitze mit einem Motto zu versehen, und in besonders verschlossenen Uinschlage ist eine Karte beizufügen, die mit dem Motto den Namen des Einsenders angiebt. O e st e r r. - U n g a r. M o n a r ch i e. Wien, 25. April. (Z u m P o l n a e r Mord e. > Die Oesterreichisch-Jsraelitische Union ersucht um Aufnahme folgender Mitteilung: Am H. Februar d. I. wurde vom Münchener Schöffengerichte der Redacteur des antisemitischen „Deutsch. Volksblatt" in München, Lirdivig Wenng, weil er in seinem Blatte den Polnaer Rabbiner Dr. Goldberg fälschlich der Theilnahme am Morde im Brezinawalde beschuldigt hatte, zu vierzehn Tagen Gefängniß verurtheilt, welches Urtheil in der Berufungsverhandlung vom 20. d. bestätigt wurde. In der Voruntersuchung hatte das königliche Amtsgericht für Strafsachen in München mittelst Amtsschreibens von. 2. Februar d. I. an die k. k. Staatsanwaltschaft in Kuttenberg die Anfrage gerichtet, ob gegen Rabbiner Dr. Goldberg wegen Theilnahme am Morde eine Strafanzeige vorliege oder ein Verfahren schwebe. Daraus ertheilte die Staatsanwaltschaft Kuttenberg unterm 5. Februar d. I. folgende befremdliche Antwort: „An den Herrn Vorstand des kgl. Amtsgerichtes in München (Abtheilung für Strafsachen). Dem geschätzten Ersuchen vorn 2. Februar kann nicht entsprochen werden, weil die bezüglichen Strafncten gegen Leopold Hilsner wegen Verbrechens des Mordes über eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde des Leopold Hilsner vom k. k. Kreisgerichte Kuttenberg an den k. k. Obersten Gerichtsals Cassationshof Wien vorgelegt wurden, dieselben sich aber behufs Abgabe eines Gutachtens bei der medioinischen Faeultät der ezechischen Universität in Prag befinden, worauf dieselben sodann sofort wieder dem k. k. Obersten Gerichtsals Eassationshow in Wien zur Entscheidung vorgelegt werden, so daß ohne diese Arten die verlangte Auskunft nickt ertheilt werden kann. K. k. Staatsanwaltschaft Kuttenberg, tl. Febr. 1900. (Gez.:) G i n z l." Das Schöffengericht in München würdigte diese Auskunstsertheilung durch folgende Stelle in den Urtheilsgründen: „Auch aus der jüngst erhaltenen Auskunft bei der Staatsanwaltschaft am k. k. Kreisgerichte Kuttenberg gebt hervor, daß zur Zeit eine Anzeige gegen Dr. Goldberg wegen Theilnahme an dem mehrerwähnten Morde nickt erstattet ist und daß ein Verfahren gegen denselben nickt schwebt; denn hievon hätte der Staatsanwalt auch obne Kenntniß der dem Cassationshofe in Wien vorliegenden Arten gegen Hilsner Kenntniß haben müssen." Wien, 26. April. (Audienz des Herrn A raten beim Kai se r.) Bei den heutigen allgemeinen Audienzen wurde der Kaufmann Israel Avalen aus Krakau, der Baker der im Kloster zurückgebaltenen minderjäbrigen Michalina Arateu, vom Kaiser einvfangen. Herr Arateu überreichte ein Majestätsgesuch und richtete folgende Bitte an den Monarchen: „Majestät, mein Kind ist mir entrissen, es IÜM

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