Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 32-33 (23.4.1900)
- Date
- 1900-04-23
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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660" taktvoll hielten, bis zu Ende gelesen haben. Warum haben Sie denn nur einen halben Satz veröffentlicht, warum haben Sie sich versagt, die ganze Waffe dieses einseitigen, anspruchsvollen Briefes gegen mich zu richten' Um mich zu schonen — oder um sich selbst zu schonen? Ich darf Ihnen wohl diesen meinen Brief in vollem Umfange in Erinnerung bringen: Königsberg i. P., 26. Dez. 1897. Geehrter Herr Doktor! In Erwiederung Ihrer Einladung zur Theilnahme an der auf Montag, den 27. d. Mts., festgesetzten Sitzung der „Ritualkommission" bemerke ich ergebenst, daß ich bei meinem Ihnen bekannt gegebenen Entschlüsse beharren mutz, nicht als einfaches Mitglied, sondern nur als zweiter Vorsitzender in die Commission einzutreten und zwar unter der Bedingung, daß die Commiffion bei allen Entscheidungen den von dem Rabbiner der Gemeinde Adaß Jisroel vertretenen religiösen Standpunkt zur Richtschnur nimmt. Wir persönlich haben uns ja über diese Voraussetzung bei unserer Besprechung bereits verständigt, indem Sie erklärten, daß Sie gewillt seien, nach alttraditionellen Grundsätzen die Angelegenheiten der Ritualcommiffion zu leiten. Da jedoch Sie und event. auch ich, resp. unsere Amtsnachfolger, als Vertreter unseres Amtes und nicht als Privatpersonen der Commiffion angehören würden, so bedarf es meines Erachtens doch einer formellen Erklärung auch bezüglich dieser Voraussetzung, damit allen unliebsamen Eventualitäten nach Kräften vorgebeugt werde. Ich erlaube mir daher, folgende Erklärung vorzuschlagen: „Die Ritual-Commission bestimmt hierdurch, daß ihre Beschlüsse nur dann Geltung haben, wenn der Rabbiner der Synagogengemeinde und der Rabbiner der Gemeinde Adaß Jisroel erklären, daß die Ausführung derselben die Erfüllung der aus dem alttraditionellen Religionsgesetze basierenden Ritualsorderungen nicht beeinträchtigt. Alle mit den Fleischern und Schächtern u. anderen Parteien abgeschlossenen oder abzuschließenden Contrakte sind nur auf Grundlage dieser Bestimmungen bindend. In allen rituellen Maßnahmen ist den aus dem Schulchan Aruch und den anerkannten Decisoren sich ergebenden Anordnungen des Rabbiners der Gemeinde Adaß Jisroel ebenso wie denen des Rabbiners der Synagogen-Gemeinde unbedingte Folge zu geben. Mit höflichem Gruße Ihr ergebener M u n l. Run, meine Herren! Dieser Brief schließt jede mißverständliche Deutung des Ausdruckes „religiöser Standpunkt" aus. Aber er zeigt noch ein Anderes. „Was Sie in dem amtlichen Berichte als die meinerseits von der Commission geforderte „Erklärung" citieren, stellt überhaupt nicht in der Erklärung." Es paßte Ihnen aber nicht, meine Herren, diese Erklärung selbst zu citieren. weil zum Unglück der von Ihnen vertretenen Sache in der „Erklärung," die ich forderte, die beiden Rabbiner stets neben einander von mir genannt wurden, weil in derselben für den Rabbiner der Adaß Jisroel nichts Anderes als für den Gemeinderabbiner verlangt wird. Mit welchem Rechte, meine Herren, durften Sie einen halben Sah aus dem Vorworte einer Erklärung als diese „Erklärung" selbst angeben? Mit welchem Rechte durften Sie durch derartige Herausreißung einiger Worte im Publikum den Eindruck Hervorrufen, als hätte ick Selbstherrscher in der Commission sein wollen? Mit welchem Rechte erklären Sie die konsequente Wahrung eines religiösen Standpunktes als „übermäßige Forderung"? Meine Herren! Solche „Forderung" ist heiligste Pflicht jeder Religionsgemeinschaft; von ihr keinen Strich Iveit sich zu entfernen, war das Streben der Adaß Jisroel, wird ihr Streben bleiben." Das ist die Sprache der Wahrheit und Aufrichtigkeit. unter deren Wucht sich die Herren, an die sie gerichtet ist, wie abgekanzelte Schulknaben ausnehmen. — Es folgt nun in derselben Weise Schlag auf Schlag die Zerpslückung des ganzen vorstandlichen Gewebes und man kann sich denken, wie viel Wahrhaftigkeit, Friedfertigkeit irnd Aufrichtigkeit dem Königsberger Vorstand dabei nachgewiesen wird. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Corrcspon-enzen. Deutschland. Memel. Der erste Bericht (anderthalbjähriger) der Israelit. Religionsschule zu Memel, von Director Rabbiner Dr. C a r l e b a ch , dem eine Abhandlung „Zur Geschichte der Juden in Memel, von Dr. I. Riilf in Bonn" vorangeht, schildert die bestehende Gemeinde Religionsschule u. die Gründung der Privat-Religionsschule von Rabbiner Dr. Carlebach. Tie Privat-Religionsschule wurde nach den Herbstfeiertagen 1898 mit 81 Knaben und 69 Mädchen eröffnet. Bis zum ersten Januar 1899 war auch das Lehrerkollegium vollzählig. Das Schuljahr 1899 1900 begann am 9. Avril mit vier Lehrern und einer Lehrerin bei 148 Zöglingen. Stuttgart, 16. April. Dieser Tage hielt der „Israelitische LandeS-Asyl und Unterstützungsverein" im Bürgermuseum seine Hauptversammlung ab. Es liegen schon viele Anmeldungen für das Asyl vor und wird deßhalb der Verein in nächster Zeit ein Areal in der Nähe von Stuttgart oder Heilbronn behufs Erbauung des Asyls erwerben. Da sich in verschiedenen jüdischen Gemeinden zu diesem Zwecke passende Gebäude finden, die billig zu erwerben wären, so dürfte der Verein, wenn für die Erfordernisse der Anstalt noch ein Fonds erübrigt werden sollte, diesen Plan nicht ausführen, der den größten Theil des Fonds in Anspruch nahmen würde. Auch werden in der Rühe von Siuii-