Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 32-33 (23.4.1900)
- Date
- 1900-04-23
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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WM 41» Jahrgang. Me Mage M M 32 & 33 des „Israelit". Leitender Artikel. Mkl i)Qt in Köli!s«dkrs iitn ©nntiniKfritDtn gedreihtn? Mainz, 22. April. Obwohl wir Uber die richtige Antwort dieser Frage nicht im Zweifel sein tonnten und wir sie auch an dieser Stelle bereits gegeben haben, so beruht unser Urtheil doch nur aus der Denkschrift der aus der Gemeinde Ausgetretenen und ihrer Darlegung des Sachverhaltes. Inzwischen hat nun auch der Vorstand der Königsberger Synagogengemeinde sich über diese unter seinem Regime eingetretene Spaltung geäußert. Nicht in einer besonderen Schrift; das gestattet der hohe Kothurn nicht, von welchem herab eine so hohe Behörde zu ihren Steuerzahlern redet. Sondern sie hat die Form eines Verwaltungsberichtes gewählt, den sie seit sechs Jahren nicht erstattet hat, um sich Luft zu machen. Aber die Parthien, welche von dem Austritt der widerspenstigen Gemeindemitglieder handeln, haben nichts von dem trockenen Geschäftsstyl, der sonst Verwaltungsberichte charatlerisirt. Sie sind so reich an Unterstellungen, Phantasiegebilden und persönlichen Spitzen jeder Art, daß man sofort das rechte Gefühl dafür hat, auf welcher Seite der Sinn für Wahrheit und Frieden zu suchen und aus welcher Seite er zu finden ist. Uns hat die Lektüre dieses Verwaltungsberichtes an ein Bonmot von Rabbi Jonathan Eibeschlltz s. A. erinnert. Zu ihm kamen einmal zwei seiner Schüler, die in einer Streitsache um die Entscheidung des Lihrers baten. Als der eine seine Sache vorgetragen hatte, bemerkte R. Jonathan: „Wie Du die Sache darstellst, hat Dein Kollege Recht; jetzt wollen wir einmal ihn hören!" Wer mit unbefangenen Augen diese Vertheidigungsschrift liest, der findet ohne viel Scharfsinn sofort heraus, daß sie denjenigen in Wirklichkeit anklagt, den sie oertheidigen will, und denjenigen vertheidigt, den sie anklagen möchte. Während die Denkschrift der Ausgetretenen in vornehmer Zurückhaltung es vermieden hat, irgendwie persönlich zu werden oder auch nur den Namen irgend einer Persönlichkeit zu nennen, ist bei der Vertbeidigung des Vorstandes das Gegentheil der Fall. Sie richtet ihre Spitze gegen Herrn Dr. E. Munk, den Rabbiner der Adaß-Jsroel-Gemeinde. Dieser ist aber die Antwort nicht schuldig geblieben. Sie ist prompt erfolgt als: „Offener Brief im Aufträge des Vorstandes der Adaß Jisroel in Königsberg i. Pr., gerichtet an den Vorstand der Synagogen-Gemeinde daselbst, von Rabbiner Dr. E. Munk in Königsberg." Die gerade, offene und entschiedene Sprache dieses Briefes muthet einen um so mehr an, wenn man die geschraubten und gewundenen Redewendungen des Gegners damit vergleicht. Wie diese sofort in ihrer Hohlheit, Nichtigkeit und Wahrheitswidrigkeit unter der Munk'schen Beleuchtung erscheinen, das soll hier nur an einem Beispiel gezeigt werden. Der Synagogen-Gemeinde-Vorstand schreibt in seinem Bericht: „Obgleich Herr Dr. Vogelstein im Einverständniß mit sämmtlichen Mitgliedern der Commission dem Rabbiner der Vereinigung Adaß Jisroel das weiteste Entgegenkommen zeigte, " obgleich die Commission sich auf Vorschlag des Gemeinderabbiners bereit erklärte, ihn als Mitglied der Commission, der er bis dahin nicht angehört hatte, aufzunehmen, kam es bereits in den letzten Tagen des Jahres 1897 zum Konflikt, indem der Rabbiner der Vereinigung Adaß Jisroel, lebhaft unterstützt von seinen Anhängern, seinen Eintritt in die Commission von der vorgängigen Erklärung abhängig machte, daß „die Commission bei allen Entscheidungen den von dem Rabbiner der Adaß Jisroel vertretenen religiösen Standpunkt zur Richtschnur nimmt." Darauf antwortet Herr Dr. Munk: „Also mein erstes Vergehen bestand darin, daß ich in eine Commission für religiöse Zwecke nicht als Mitglied eintreten wollte, ohne die vorherige Erklärung der Commission, daß dieselbe „bei allen Entscheidungen den von dem Rabbiner der Adaß Jisroel vertretenen religiösen Standpunkt zur Richtschnur" nehme. Meine Herren! Das ist ein Vergehen? Halten Sie es denn nicht für eine Pflichtverletzung schwerster Art, wenn ein Rabbiner fick mit einer Entscheidung der Schechitah-Commission zufrieden gibt, die seinem religiösen Standpunkte widerspricht? Ist denn der Ausdruck „religiöser Standpunkt" etwas Anderes, als der Inbegriff religiöser Grundsätze? Sie verlangen von einem Rabbiner, daß er einer Durchbrechung seiner Grundsätze sich fügt und dann als Mitglied der Kommission die Verantwortung für diese, seine religiösen Grundsätze durchkreuzende „Entscheidung" denjenigen Strenggläubigen gegenüber übernimmt, zwecks deren Gewissensberuhigung er in die Commission eingetreten war. Dafür, meine Herren, dürfen Sie bei keinem charakterfesten Menschen mit klarer Denkungsart Verständnis erhoffen. Auch die Möglichkeit, meine Herren, daß Sie den Ausdruck „religiöser Standpunkt" ungenau auffaßten, ist ausgeschlossen. Denn Sie werden doch wohl den von mir an Herrn Dr. Vogelstein gerichteten Brief, aus welchem einen halben Satz zu veröffentlichen Sie für