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Der Israelit · 1900-04-05 · Heft 28 (5.4.1900) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 28 (5.4.1900)
Date
1900-04-05
Page
– (sequence 5)
Language
German
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571 Vierung unseres Standpunktes nothwendig. Im klebrigen war der Vortrag des Herrn Professor sowohl hinsichtlich des geistvollen und hochinteressanten Inhaltes, als auch hinsichtlich der im Ganzen von ihm gegenüber unserem Volke beobachteten wohlwollenden Haltung eine hoch verdienstvolle und sehr dankenswerthe Leistung. Möge es-unserem Litteraturvereine auch in kommenden Jahren gelingen, eine kraftvolle und fruchtbringende Saat auszustreuen, nicht allein zur heilsamen Belehrung und geistigen Anregung seiner Mitglieder, sondern auch zum Nutzen und Frommen des gesummten Judenthums.' München, 3. April. <B e l e i d i g u n g s p r o - z e si B a ch r u ch gegen Wenn g.) Ende Juli v. I. brannte bekanntlich die Parkettbodenfabrik Biederstein. Herrn Ignaz Bachruch gehörig, fast total ab. Damals erschienen im „Bayer. Vaterland" und im „Deutschen Volksblatt" verschiedene Artikel, worin dem Besitzer Bachruch direct und indirect der Vorwurf der Brandstiftung gemacht wurde. Zwischen Bachruch und dem Nedacteur Schoy vom „Bahr. Vaterland" kam schon früher ein Vergleich zu Stande, während Bachruch gegen Wengg die Beleidigungsklage durchsührte. Der Beklagte erklärte, er habe damals den Artikel zugesandt bekommen. Er habe dem Kläger nie vorgeworfen. daß er der Brandstifter sei. Er sehe in dem Artikel nur den Vorwurf, daß besonders seitens jüdischer Geschäftsinhaber in der letzten Zeit leichtsinnig mit dem Feuer umgegangen werde und dadurch auffällig viele Brände entstanden seien. Das Gericht verurtheilte Wenng zu 100 Mr. Geldbuße, eventuell zehn Tagen Gefängniß und zur Publikation des Urtheils im „Deutschen Volksblatt," sowie zu sämmtlichen Kosten. Das Gericht kam zu der Anschauung, daß zweifellos dem Privatkläger in dem fraglichen Artikel der Vorwurf gemacht wurde, er sei zu dem fraglichen Brande in gewisser Beziehung gestanden. De st er r. - Ungar. Monarchie. Prag, 2. April. „Die Bedeutung des Polnaer Prozesses hinsichtlich des Ritualmordes" betitelt sich eine neue Broschüre, die Prof. Dr. Masaryk verfaßt hat. Er ließ die Schrift in czechischer Sprache im Verlage von I. Herben in Prag, und in deutscher Uebersetzung in Commission bei H. S. Hermann in Berlin erscheinen. Masarhks Studie zieht die Folgerungen aus seiner früheren Broschüre, die consiscirt wurde, aber durch die Verlesung im Reichsrathe immun geworden ist. Der Verfasser streift auch das politische Gebiet, indem er von der politischen Misere in seinem engeren und weiteren Vaterlande spricht. Bei seiner Arbeit sei ihm, sagt er dann zum Schlüsse, immer klarer geworden, „daß das Blutriiualmärchen eine furchtbare Anklage gegen das czechische Volk bedeute. Die Juden in Böhmen gehören — dies werde von den kritischsten Kennern des Judenthums bestätigt — nicht nur zur Elite der österreichischen Juden, sondern der gesummten Judenschaft überhaupt, wie könne man daher dieser böhmischen Judenschaft einen solch' barbarischen Ritus imputiren? Und wenn diese so hoch gebildeten und sittlich so hoch stehenden Juden in Böhmen in ihrer Mitte eine solche Seele hätten — wie barbarisch müßten die allgemeinen Eulturverhältnisse in Böhmen sein, wenn eine solche Serie sich entwickeln und erhalten könnte?" Prag, 2. April. (A b g e o r d. Engel über das R i t u a l m ä r ch e n.) Abgeord. Engel sprach gestern vor seinen Wählern in Beneschau. Auf die Interpellation eines Wählers, was Dr. Engel vom Ritualmorde halte, erwiederte dieser: „Meine Ansichten über den Ritualmord habe ich bereits öffentlich kundgegeben. Trotzdem will ich mich einer neuerlichen Erklärung nicht entschlagen, und ich erkläre, daß ich den Ritualmord siir ein Märchen halte, für ein Ueberbleibsel mittelalterlicher Begriffe, für eine Sache, die bei Weitem nicht jene Aufmerksamkeit verdient, die man ihr aus anderen Gründen widmet. Jüngst las ich in den Blättern, daß man in einer Ortschaft einen Leichnam ausgegraben und ihm die rechte Hand abgetrennt hat in dem Aberglauben, die Hand werde alle Schlösser öffnen. Ist es nicht traurig, daß solcher Aberglaube noch besteht? Ist da Jemand aufgestanden, der behauptet hätte, daß es eine christliche Secte gebe, welche Leichname ausgräbt? Wenn also auch irgend ein Narr oder Irrsinniger glauben sollte, der Besitz menschlichen Blutes verleihe ihm eine gewisse Kraft, so wäre es doch höchst ungerecht, dafür eine Masse von Menschen, ein ganzes Volk, eine ganze Religion verantwortlich zu machen. Nochmals erkläre ich: Ich glaube nicht daran, daß der Ritualmord als ein Grundsatz der jüdischen Religion existiren könnte." Die Versammlung sprach dem Abgeordneten Dr. Engel und dem Jungczechen-Elub das Vertrauen aus. Pest, 8. April. (Preisfrage.) Die „Israelitisch Ungarische Litteratur-Gesellschast" schreibt einen Preis auf eine „Geschichte der jüdischen Litteratur von Beginn der griechischen Zeit bis zur Gegenwart" aus. Das Werk soll eine auf wissenschaftlicher Grundlage beruhende volksthümliche und für das gebildete Publikum bestimmte Darstellung der jüdischen Litteratur bieten. Ein genauer Plan des Werkes ist in Begleitung von zwei aus verschiedenen Litteraturepochen zu wählenden, vollständig ausgearbeiteten Kapiteln von ungefähr fünf Bogen Umfang bis zum .21. Mai 1901 einzusenden. Der Preis wird auf Grund des Planes und der beiden Probekapitel zugeurtheilt. Der Termin für die vollständige Ausarbeitung des ganzen Werkes wird im Verein mit dem Verfasser vereinbart werden. Das Werk kann höchstens 30 Bogen, im Format der Editionen der „Jsrael.-Ungarischen Litteratur-Gesellschast," umfassen. Der Preis beträgt 2000 Kronen und wird nach Vollendung des Werkes ausgefolgt. Nur Arbeiten von selbstständigem litterarischen Werthe können den Preis erhalten. Das Eigenthumsrecht an dem preisgekrönten Werke gehört der Litteratur-Gesellschast, die dasselbe in der Reihe der für die Mitglieder bestimmten Editionen herausgeben wird.

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