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Der Israelit · 1900-04-02 · Heft 27 (2.4.1900) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 27 (2.4.1900)
Date
1900-04-02
Page
– (sequence 10)
Language
German
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560 qepete, mit ganz unwesentlichen Aenderungen, ztveimal vorfinden, im hebräischen Theile als Uebersetzungen n. im deutschen als Gebete (S. 263 ff, resp. S. 47 ff.); daö „-^2-i2r:bx" der Halberstädter Klaus (S. 306, 307) ist wohl Provinzialismus für „Memorbuch." Es stnd nur berichtende Worte, mit denen wir an dieser Stelle auf die für das jüdische Haus und den jüdischen Geist ungemein ersprießliche Arbeit Hinweisen. Empfehlende Worte sind nicht von nöthen; das Wert lobt den Meister. — Der aber trauernd am Boden sitzt, wird dos Buch in seiner jetzigen Gestalt erst recht nicht zur Hand nehmen, ohne des großen und starken Trostes theilhaftig zu werden, der aus des Lebens Tiefen zu den Höhen des Daseins hinanführt, und in allem Wandel und aller Ungleichheit das Stetige, Ewige, Göttliche ahnungsvoll erkennen läßt. R. Zeitungsnachrichten und Eorrefporrdenze« Deutschland. Berlin, 23. März. (Staatsaufwendungen für Rabbiner.) Der dem Bundesrath vorgelegte Nachtragsetat für Elsaß-Lothringen fordert als einmalige Ausgabe 300,000 Mk. zur Gewährung von Zulagen au solche Geistliche und Religionslehrer, deren Einkommen als unzulänglich zu erachten ist. Auf den katholischen Kultus entfallen davon Mt. 214,000, auf den evangelischen Mk. 78,000, auf den israelitischen Mk. 8000. Der Vertheilung unter die drei Kulte ist das Verhältniß der im Etat ausgeworfenen Gehälter der Pfarrer, Hilfspfarrer und Rabbiner zu Grunde gelegt. Die Bewilligung wird nur für ein Jahr verlangt, weil ein Gesetzentwurf in Ausarbeitung begriffen ist, der eine Besserung der unzureichenden Gehälter der Geistlichen und Religionsdiener vorsieht und zugleich den Religionsgemeinschaften das Recht gibt, ihren Angehörigen behufs Bestreitung kirchlicher Bedürfnisse eine besondere Abgabe aufzuerlegen. Berlin, 29. März. Die Warnung, die der Bürgermeister Deditius in der Konitzer Mordsache erlassen hat, lautet wörtlich: „Es ist ganz natürlich, daß sich die hiesige Bevölkerung wegen des am 11. März hier verübten Verbrechens in großer Aufregung befindet, aber es ist nicht zu billigen, daß sich eine große Anzahl Leute dadurch zu einer Beunruhigung der jüdischen Einwohner und deren Kultus-Beamten verleiten lassen. Seit einiger Zeit haben in den Abenstunden Zusammenrottungen halbwüchsiger Burschen, namentlich Fortbildungsschüler, stattgefunden, und es stnd von den jungen Leuten Schmährufe Drohungen gegen die Juden ausgestoßen worden. Dies stnd alles strafbare Handlungen, die schwer geahndet »erden müssen. Ich richte daher an alle meine Mitbürger ohne Unterschied des Glaubens und Standes die Bitte, sich doch zu vergegenwärtigen, welche großen Nachtbeile der Stadtgemeinde erwachsen müssen, wenn innerhalb ihres Gebietes Vermögensbeschädigungen oder gar Körperverletzungen bei Gelegenheit einer öffentlichen Ruhestörung Vorkommen, da die Stadtgemeinde in solchen Fällen schadenersatzpflichtig ist. Außerdem wird durch derartige Zwischenfälle der Gang der Untersuchung natürlich unterbrochen und der ganzen Sache, welcher die Unruhestifter durch ihr unüberlegtes Thun und Treiben zu nützen vermeinen, ein unberechenbarer Schaden zugefügt. Es kann Niemandem verborgen geblieben sein, daß die angestrengteste Thätigkeit zur Ermittelung des fluchwürdigen Verbrechens entfaltet, und daß von den in Betracht kommenden Behörden und Beamten, sowie von edeldenkenden Privatpersonen nichts verabsäumt wird, was zur Entdeckung der That dienen könnte. Daß ich mir über den Gang der Ermittelungen Schweigen auferlegen muß, wird Jedermann begreiflich finden, ich richte aber hiermit öffentlich das Ersuchen an alle meine Mitbürger, welche irgend welche Mittheilungen, die auf daS Verschwinden des Ernst Winter Bezug haben könnten, zu machen haben, dies doch bald zu thun und sich an den Herrn Ersten Staatsanwalt hier oder an mich zu wenden. Wir sichern Jedem Verschweigung seines Namens zu, bitten aber, uns mit den vielen unnützen anonymen Briefen und Karten zu verschonen. Indem ich noch die Versicherung abgebe, daß zum Schutze der Person und des Eigenthums, auch in den Nächten, außergewöhnlich umfassende Maßnahmen getroffen worden sind, gebe ich der Hoffnung Ausdruck, daß die hiesige Bürgerschaft Besonnenheit und eine friedliche Haltung bewahren und die Behörden bei der Unterdrückung ähnlicher Ausschreitungen, wie sie leider bereits vorgekommen sind, thatkräftig unterstützen wird." Magdeburg, 25. März. Der Rechnungsbericht der,, Israelitischen Beerdigungsgesellschaft" für die Zeit voml. Januar bis zum 3t. Dezember 1899 schließt bei 6074.4? Mk. Einnahme und 6591.12 Mk. Ausgabe mit einem Cassabestand von 483.36 Mk. ab. An ordentlichen Beiträgen wurden von den Mitgliedern 2164 Mk. gezahlt. Für Baulichkeiten auf dem Friedhofe u. Anschaffungen von Utensilien wurden 1417.97 Mk. verausgabt. Für belegte Capitalien stnd im letzten Rechnungsjahre 1600.30 Mk. verwendet. Das Gesammtvermögen belief sich am 31. Dezember 1899 auf 9441.66 Mk., gegen 8764.84 Mk. im Vorjahre. Die Gesellschaft besitzt an Legaten und Stiftungen zur Zeit insgesammt die Summe von 6677.80 Mk. Die Mitgliederzahl ist genau dieselbe wie im Jahre 1898, am 31. Dezember 268. Im Berichtsjahre stnd 11 Mitglieder verstorben resp. verzogen; dieselbe Anzahl ist neu hinzugetreten. Mülhausen i. <?., 29. März. „Schlaglichter auf Schlagwörter" lautete das Thema, welches uns Herr Dr. E h r m a n n aus Baden (Schweiz) gestern Übend im Börsensaale vorgetragen. Der Ruf, als Meister der Rheterik, der diesem SK. ■i-nBiilMIH

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