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Der Israelit · 1900-03-12 · Heft 21 (12.3.1900) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 21 (12.3.1900)
Date
1900-03-12
Page
– (sequence 4)
Language
German
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416 pfung der jüdischen Religionsgesellschaft zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt wurde. In der Begründung wurde ausgeführt, der Gerichtshof sei dem Angeklagten insoweit entgegengekommen, als er angenommen, G. habe sich bei seinen Vorträgen in der — nach Ansicht des Gerichts irrigen — Auffassung, einer von den zur Belehrung des Volkes Berufenen zu sein, für berechtigt gehalten und bemüht, den nach seiner Auffassung richtigen, idealen Gottesbegriff aus dem Gottesbegriff herauszuschälen, wie er im Alten Testament nach seiner Auslegung sich darstellte; daß der Angeklagte hierbei von der Richtigkeit seiner eigenen Auslegung überzeugt gewesen, und daß er daher, wenn er auch Aeußerungen yethan, in denen dieser alttestamentarische Gottesbegrisf herabgewürdigt wurde, von dem Bewußtsein einer Herabwürdigung des Gottesbegriffes an sich nicht durchdrungen gewesen sei, weil er eben von der Auffassung ausgehe, daß der nach seiner Meinung richtige Gottesbegriff von keiner der bestehenden Religionsgesellschaften mehr vertreten werde. Dadurch entfalle zwar der Dolus der Gotteslästerung, aber trotzdem habe der Angeklagte einer Lästerung und Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft sich schuldig gemacht. Wenn er sich auch heute hinter der Ausrede zu verstecken suche, er habe bei seiner beschimpfenden Kritik nicht das Alte Testament als solches, sondern die lutherische Uebersetzung gemeint, so sei dieser Ausrede der Glauben zu versagen, denn von dieser Unterscheidung habe er in seinem Vortrage nichts erwähnt. Zudem aber sei für das Volk, welches eine andere Uebersetzung als die lutherische nicht kenne, diese Uebersetzung immer identisch mit dem Alten Testament, so daß auch der Angeklagte beides nur identificiren konnte. Dieses Alte Testament bilde nach Aussage des Sachverständigen die Grundlage der Offenbarung auch für die noch jetzt bestehende jüdische Religionsgemeinde. Wenn der Angeklagte nun den hier gegebenen Gottesbegriff in der Weise beurtheilt habe, lvie es thatsächlich geschah, so seien derartige Aeußerungen als Beschimpfungen des Gottesbegriffes des Alten Testamentes anzusehen, d. h. als Aeußerungen, die den Zweck verfolgten, diesen dogmatischen Gottesbegriff herabzuwürdigen und der Verachtung anheimzugeben. Zu dieser Auffassung sehe sich der Gerichtshof umsomehr gedrängt, als der Angeklagte bereits wiederholt derartige Vorträge gehalten und wiederholt wegen Religionsvergehen vorbestraft sei. Mit Rücksicht auf diese Vorstrafen, durch die sich der Angeklaate nicht habe warnen lassen, habe der Gerichtshof — wobei andererseits auch der eigenartigen, aber bezüglich der Form der Darlegung nicht zu billigenden Auffassungsweise des Angeklagten Rechnung getragen worden sei -- drei Monate Gefängniß für eine angemessene Sühne aebalten. Während der Urtbeilsverkündung ereignete sich noch ein Zwischenfall. Anstatt, wie üblich, stehend sein Urtbeil entgegen zu nehmen, hatte der Angeklagte sich binaesetzt und sich Notizen zu machen begonnen. Der Vorsitzende unterbrach die Verkündigung und untersagte dem Angeklagten das Nachschreiben, worauf dieser in großer Erregung und mit Gewalt den Bleistift auf die Erde schleuderte. Am Schlüsse der ganzen Verhandlung wurde er deßhalb auf Antrag des Staatsanwalts vom Gerichtshöfe wegen Ungebühr vor Gericht zu einer sofort zu vollstreckenden Haftstrafe von 24 Stunden verurtheilt, worauf sogleich seine Abführung in's Gefängniß erfolgte. München, 7. März. l'Z a u g >v i l l und die englische G h e t t o n o v e l l e.) Dieses Thema harte sich Herr Sigmund Träntet zum Stoffe ge wählt für einen Vortrag, welchen er ain ersten März im „Verein für jüdische Geschichte und Litteratur" hielt. Der sowohl hinsichtlich formvollendeter Ausarbeitung, als auch hinsichtlich scharfsinnigen und gedankentiefen Inhaltes mustergiltige Vortrag tvürdc eine Besprechung im weiten Rahmen rechtfertigen und zweifellos würde einer solchen das lebhafte Interesse großer Leserkreise sicher sein. Auf ausdrücklichen Wunsch des Redners beschränken wir uns jedoch auf eine Wiedergabe des Gehörten in knappen Grundrissen. Ausgehend von der Einleitung, mit welcher Gustav Karpeles die dritte Periode seiner „Geschichte der jiidischen Litteratur" beginnt und die von „der Tragödie sonder Gleichen, ohne Einheit des Ortes, der Zeit und ohne Einheit der Handlung" ein Bild entwirft, führte uns der Vortragende vor Augen, wie der spanische Großinquisitor Torquemada, der am 0. Ab des Jahres 1402 200,000 Juden aus Spanien vertrieb, in dem großen Ostreiche vier Jahrhunderte später würdige Epigonen fand in dem Proeurator der heil. Synode Pobjedonoszow und in dem neu ernannten Gouverneur von Moskau, dem Großfürsten Sergius. Die wahrhaft diabolische Verfolgungssucht, welche sich gegen die Juden wandte, brachte es fertig, sogar die Juden derjenigen sechzehn russischen Gouvernements, in welchen durch ältere Edikte gütiger Herrscher den Juden das Aufenihaltsrecht für ewige Zeiten gewährleistet ist, durch die unglaublichsten Chikanen, durch Unterbindung jeder Epistenzmöglichkeit zur Auswanderung zu zwingen. Dieser große Strom der von Herd und Heimath vertriebenen Flüchtlinge wandte sich nun zum größten Theile nach den beiden großen Metropolen der alten und neuen Welt, nach London und nach Newyork, weil sie da lvie dort hoffen durften, unter dem Schutze einer freien, allen confessionellen Vorurtheilen abholden Regierung und Gesetzgebung sich neue Hütten erbauen zu können. So entstanden im East-Ende von London und in jenem von Newyork Judenviertel in einem Umfange, wie sie selbst in Wilna und Berditschew bisher nicht zu finden lvaren. Als Beweis dafür, wie diese Einwanderer dank ihrer geistigen Regsamkeit, ihres Spar- und Erwerbssinnes und ihrer trotz Verfolgungen ungeschwächt gebliebenen Spannkraft es verstanden, sich in kurzer Zeit eine eigene, bescheidene Existenz zu gründen, genügt der Hinweis auf den Antbeil dieser Bevölkerung an — um nur ein Beispiel zu nennen — der Herstellung der Bekleidungs- und Schuhconfcetion, was auch von

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