Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 20 (8.3.1900)
- Date
- 1900-03-08
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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über, sich der Voreingenommenheit und Befangenheit schuldig machten, so bei dem großen, volksbeliebten Philosophen Schopenhauer, ganz besonders aber bei dem größten französischen Dichter und Schriftsteller Voltaire. Sein Urtheil Uber die Juden beruhte aus Voreingenommenheit, ist der Ausfluß seines Hasses gegen Juden und Judenthum in Folge mißlungener Speculationen und Geschästsunternehmungen, in welche er sich in seiner Sucht nach Geld und Gut gestürzt hatte. Hauptsächlich beschäftigte sich der Vortrag mit der Charaeterisirung Voltaires, wie sie sich aus der Zeit, da er als Kammerherr Friedrich des Großen in Berlin lebte, und aus seinem Verhältniß zu dem Schutzjuden Hirsche!, resp. aus dem Prozeß gegen diesen ergibt; es zeigt sich hierbei, daß, so hoch er auch an Geist und dichterischer Kunst stand, so tief stand er an Charakter und Handlungsweise. Wohl ging er nicht als der Verurtheilte aus dem Prozesse hervor, aber doch als der Gerichtete. Denn das allgemeine zeitgenössische Urtheil über Voltaire war ein ungünstiges und selbst sein großer Gönner, König Friedrich IJ., verwies ihn seines Hofes. Er soll den Ausspruch gethan haben: „Verdienen seine Werke Denkmäler, so verdienen seine Handlungen Ketten." Bei diesem Contrast zwischen Voltaires Geist und Charaeter konnte auch sein Urtheil über die Juden nicht von autoritativer Bedeutung sein; die Handlungsweise gegen Hirschel, womit er dem Juden wehe thun wollte, damit hat er sich am meisten geschadet und hat gezeigt, daß ihm die Wahrheit nicht heilig, wenn es galt, seiner Leidenschaft zu dienen. Das Culturbild hatte uns übrigens belehrt, wie uns zu allen Zeiten und aus allen Kreisen Feinde erstanden, wie aber niemals die Wahrheit ihnen zur Seite stand, diese aber dennoch stets zur Anerkennung gelangte. Mit einem Ausblick auf die Zukunft schloß der Redner seinen mehr als einstündigen Vortrag, der von hohem geschichtlichem Interesse für alle Zuhörer war und deren reichen Beifall erntete. O e st e r r. - U n g a r. Al o n a r ch i e. Prag, 28. Febr. Nach längerer Pause hielt der Ausschuß des „Israelitischen Landes-Lehrerverein in Böhmen" eine Vorstandssitzung ab, in welcher Angelegenheiten von Wichtigkeit für die Rabbiner, Religionslehrer und den Religionsunterricht und noch vieles Andere Gegenstand der Berathung bildeten. Als sehr dringend wurde die endliche Regelung des Religionsunterrichtes auf dem Lande anerkannt und beschlossen, die nöthigen Schritte und Maßnahmen einzuleiten. Die Förderung der Kranken- und Hilfscassa und des Pensionsfonds durch Ausführung neuer Projecte, die Wahrung der Standesinteressen, die Gewährung von Darlehen und Unterstützungen, sowie die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung in den Osterhalbfeiertagen behufs Aenderung der Statuten des Pensionsvereins u. A. m. bildeten den Inhalt der reichhaltigen Tagesordnung. Lipto-Szent-Mikloö, 28. Febr. Gegen den aus Lipto-Szent-Miklos in Nummer 11 Ihres wertheu Blattes vom 5. v. Mts. gebrachten Bericht sieht Schreiber dieses im Interesse der Wahrheit sich zu folgender Richtigstellung veranlaßt. Der daselbst erwähnte Testator seines gesammten Vermögens weil. Ph. Herz ist nicht einige Wochen oor seinem Tode zufällig hierher übersiedelt, sondern wählte einige Jahre vor seinem hier erfolgten Tode unsere Stadt und Gemeinde, deren Mitglied er auch war, zu seinem ständigen Aufenthalte. Die Gemeinde hält es als ihre Pflicht, den alten Ruf unserer Gemeinde aus Dankbarkeit und Pietät gegen unsere Vorfahren zu erhalten und zu heben, eine Stätte für Bildung, selbstverständlich mit speziell jüdischer, zu gründen und der bestehenden jüdischen Normalschule ewigen Bestand zu sichern, hierbei aber auch alle Institutionen unserer Gemeinde mit gewissen Beträgen ebenfalls für alle Zeiten zu dotiren, wobei die Chewra Kadischa an erster Stelle tritt. Die auf die Stiftung Bezug habende Stelle im Testamente bezeichnet die Gemeinde, in welcher der Testator sterben sollte, als Universalerbe, und zwar derart, daß der Gemeinde ein Drittel, der in derselben befindlichen Chewra Kadischa zwei Drittel des Vermögens, beziehungsweise der Zinsen zufalle, das Ganze jedoch als einheitliche PH. Herz-Stiftung für ewige Zeiten zu verwalten sei, die Verwendung aber nur unter Oberaufsicht der politischen Behörde, in Ungarn durch das Ministeriuin für Cultus und Unterricht und mit deren Genehmigung den beiden Parteien zur Verfiigung zu stellen ist. Für derartige für Provinzgemeinden äußerst seltenen Fälle ist weder in den Statuten der Gemeinde, noch in der Chewra Kadischa vorgesorgt, es müßten somit für diesen Ausnahmefall die Statuten entweder geändert oder geeignete Verfügungen berathen und festgesetzt werden. Nach mehrmaligen Berathungen und öfterem Schriftenwechsel der Generalversammlungen beider Körperschaften wurde von jeder Generalversammlung die Vereinbarung getroffen, daß beide ein Curatorium wählen, in welches nach Verhältniß der Antheile die Gemeinde vier, die Chewra Kadischa acht Mitglieder wählt, welches Curatorium gemeinsame Projekte über die Verwendung zu berathen, beiden Generalversammlungen vorzulegen und jede Generalversammlung separat abzustimnien hat. Es ist nun offenbar eine Verstellung und Verdrehung der Thatsachen, wenn Schreiber jenes Berichtes von neologen Elementen faselt, wo es sich im besten Falle doch nur um die Ansicht von Einzelnen handelt, ja selbst Orthodoxe sind beispielsweise auch für ein Gymnasium. Es hängt vom Ministerium ab, ob dasselbe, so wie in mehreren Fällen, zuletzt in Sag-Ujhely, für eine Realschule eine genügende Subvention bewilligen wird, unter allen Umständen ist jedoch die Gemeinde gewillt, wenn es nicht angehen sollte, die Verwaltung der zu gründenden Anstalt ganz zu bekommen, zumindest das verbriefte Recht zu beanspruchen, zwei jü-