Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 19 (5.3.1900)
- Date
- 1900-03-05
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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21 Städte, die Juden zu schröpfen. In Worms besassen die Juden 1315 Grundeigentum in den verschiedenen Pfarrgemeinden, aber bald nachher versuchte die Geistlichkeit, den Juden ihren Besitz zu entreissen und sie aus der Stadt zu verdrängen, was ihnen jedoch nicht gelang. Tn der Judengasse gab es damals sehr stattliche Häuser, die Zeugniss von dem Reichtum der Wormser Judengemeinde ablegten. War doch diese im Stande, der Stadt im Jahre 1377 ein Darleihen von 20,000 Goldgulden zu machen, eine für .jene Zeit enorme Summe. An der Spitze der Wormser Judengemeinde stand ein Rat, dessen Vorsitzender Judenbischof hiess. Ursprünglich wählte die Gemeinde ihre Vorsteher selbst, aber der Bischof machte ihnen dass Recht streitig. Am 25. Juli 1312 kam es mit Hilfe des Wormser Rates zu einem Vergleich. 1. Der Vorstand der Judengemeinde bestellt nun aus 12 Räten, die nach jüdischem Rechte richten sollen. Der Bischof ernennt einen der 12 Ratsherren zum Judenbischof auf Lebenszeit, das Amt selbst ging indess unter ihnen allmonatlich um. Jeder neue Judenbischof musste dem Bischof 20 Pd. Wormser Pfennige bezahlen. 2. Der Judenrat ergänzte sich durch Kooptation. So oft einer der 12 Räte abgeht, wählen die übrigen 11 nach Stimmenmehrheit innerhalb eines Vierteljahres einen andern achtbaren Juden, diesen soll dann der Bischof bestätigen und der Bestätigte ihm den gewöhnlichen Judenratseid schwören. Für jedes neue Mitglied zahlt der Judenrat dem Bischof 60 Pfund Heller. 3. Versäumen die 11 Judenräte innerhalb eines Vierteljahres die Wahl, soVsetztrder Bischof von sich aus einen in den Judenrat, der dem Bischof 60 Pfund Heller zahlt. 4. Fällt die Besetzung einer Ratsstelle oder eines Judenbischofs in die Zeit einer Sedisvakanz, so tritt das Domkapitel in die Rechte des Bischofs. 5. Verlässt einer der Judenräte die Stadt, so soll ihm;; sein Ratsamt drei Jahre lang offen stehen; erst nach Ablauf dieser 3 Jahre wird des Ratsamt ledig. 6.) Nur bei der Wahl eines Ratsmannes soll die Stimmenmehrheit entscheiden. Diese Verfügung, von Bischof Reinhart I. bestätigt, wird von Bischof Johannes von Dalberg 1488 wieder geändert. Während die Juden noch im 14 Jahrhundert Bürger der Stadt sein konnten, ist dies im 15. Jahrhundert nicht mehr der Fall. Sie wurden nur noch geduldet. Ihnen wurde nur noch ein Niederlassungsrecht (Gedinge) auf bestimmte Zeit gewährt. Bezeichnend für ihre Lage ist der Eid, den zu schwören ihnen der Rat auferlegte. Im 15. Jahrhundert vertrieben die Städte Köln, Augsburg, Ulm, Nürnberg die Juden; in Worms hätte man es auch gethan, wenn der Kaiser sie nicht geschützt hätte, aber dafür drangsalierte man die Juden auf jede mögliche Weise. Am 1. November 1584 erlässt der Rat eine neue Judenordnung, welche 25 Paragraphen enthält 1615 werden die Juden in Worms vom Pöbel misshandelt Sie wenden sich an den Kaiser, der sich ihrer Sache annimmt, lind an den Pfalzgrafen Friedrich V. (Winterkönig), der in einem Schreiben vom 14. April 1615 seinen scharfen Tadel über die Excesse ausspricht. Dessen ungeachtet werden sie aus der Stadt vertrieben mit Weib und Kindern, ohne Schonung der Kranken und Kindbetterinnen; auch hatten die Bürger die Synagoge zerstört und die Grabsteine ausgerissen, was einen scharfen Verweis des Kaisers zur Folge hatte. Im Jahr 1699 erwarben die Juden durch Vertrag mit der damals bedrängten Stadt die Aufhebung ihrer Leibeigenschaft, in entschiedenstem Widerspruch zu den Vorschlägen Seidenbenders, der am 15 Mai 1690 die Frage aufgeworfen hatte, ob man nicht bei der Wiederaufrichtung des Gemeinwesens die Juden völlig ausschliessen sollte, und der Wormser evang. Geistlichkeit, die verlangte, dass der Magistrat die Juden zum wenigsten zum Kirchenbesuch und zur Anhörung göttlichen Wortes (nicht zum christlichen Glauben selbst) anzutreiben per vim sive disciplinam externam verbunden sei. Uber die Anzahl der Juden in den mittelalterlichen Städten herrschen nach Boos übertriebene Vorstellungen. So besitzen wir für Nür nberg einige authentische Angaben. Im Jahre 1338 zählte Nürnberg 212 Juden, und die Zählung vom Jahre 1449 ergab 150 Köpfe. In Frankfurt betrug die Zahl der Juden: 1241 über 200 Personen 1431 11 102 1473 71 1*1 1703 11 2364 ,. 1817 11 4309 1880 11 13856 „ ln Worms war die Gemeinde im Mittelalter sehr gross. 1491 erliess der Kaiser ein Ausschreiben an die Städte des Reichs, wonach die Juden folgendermassen geschätzt wurden: Frankfurt auf 600 Gulden W orms „ 400 „ Friedberg „ 35 ,, Wetzlar ,, 30 „ Gelnhausen,, 80 ,,