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Der Israelit · 1900-02-28 · Heft 18 (28.2.1900) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 18 (28.2.1900)
Date
1900-02-28
Page
– (sequence 5)
Language
German
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341 ung des Sachverhalts vielleicht etwas beitragen zu können, lvenn schon nicht zur directen Erleichterung der Schmerzenslast. die unsere Kultur der Thierwelt zuweist, so doch zur „Verhütung ei ne r neuer* l i ch e n V e r g r ö ß e r u n g dieser L a st, die obendrein noch in Folge von Mißverständnissen bei der Bethätigung geradezu thierfreundlicher Absichten, also von Seiten der wohlwollenden Beschützer und Bertheidiger der Thiere, diesen zugedacht war und ihnen eigentlich noch immer droht, solange nicht die „Weisheit und „sachkundige Einsicht der hohen Regierung, welche über" „das Schicksal der neuerungssüchtigen Anträge, die in" „dieser Sache unt einer ihrer Wichtigkeit sv lvenig an-" „gemessenen Uebereilung gestellt wurden, zu entschei-" „den hat, ebenso diese Neuerungen, soweit sie bisher" „vorgeschlaaen wurden, sammt und sonders abgewie-" „sen haben nürd." Sollte es sich so fügen, daß die obige Darstellung zur Herbeiführung einer solchen ablehnenden Entscheidung etwas beiträgt, so würde ich mich -- eben im Sinne der zuvor erwähnten Denkungsart — glücklich preisen, daß es mir vergönnt war, an diesem Erfolge mitzuarbeiten." Noch nachdrücklicher ivomöglich tritt ebenso gerade aus Rücksichten des Thierschutzes das Gutachten ein, welches der Professor der Phbsiologie an der hiesigen Universität, Herr Dr. Sigm. Exner, k. k. Reg.-Rath, im Jahre 1893 zu Gunsten des Schächtens abgab. Auf diese und zahlreiche andere Momente müßte eine Gegenagitation zu Gunsten des jüdischen Schlachtoerfahrens Hinweisen, um das Gebahren dieser ganzen Propaganda mit Gottes Hilfe ad absurd, zu führen. Wir haben das Religionsgesetz, das Staatsgesetz, die Wissenschaft, den Thierschutz, kurz die Wahrheit unzweifelhaft auf unserer Seite, in diesem Kampfe, den uns der Judenhaß unter der Marke des Thiercultus aufdrängt. Aber es ist unsererseits unerläßlich, „fort und fort" auf diese Thatsache mit aller Entschiedenheit hinzuweisen, wenn wir siegreich aus diesem Kampfe mit Gottes Hilfe hervorgehen wollen. Wien, 20. Febr. Durch eine beim Kreisgericht in Znaim. durchgeführte Strafverhandlung wird erst jetzt bekannt, daß im November v. I. in der Ortschaft Nouschowan große antisemitische Ausschreitungen stattgefunden haben, die unter den von den Czechen ausgegangenen Kravallen am längsten gedauert haben. Es wurden zahlreiche zchechische Flugblätter verbreitet, die unter Hinweis auf den Mord in Polna gegen die Juden ausreizten. An einem Sonntage rotteten sich 500 Personen zusammen, die johlend gegen die Häuser zweier jüdischen Kaufleute zogen und die Fenster mit Steinen einwarfen. Der Bürgermeister der Ortschaft befand sich an der Spitze der Masten und bedeutete den Gendarmen, es wäre für sie von Nebel, einzuschreiten, da jedes einzelne Haus mit Gewehren gefüllt sei. Als trotzdem Gendarmerieverstärkung anrückte, erneuerten sich die Steinwürfe gegen die Judenhäuser. Die Ausschreitungen wiederholten sich noch die ganze Woche hindurch, bis sämmtliche jüdische Bewohner den Ort verlassen hatten. Der Haupträdelsführer wurde zu drei Monaten, vier andere Personen zu drei bis fünf Monaten schweren Kerkers verurtheilt. Ueberdies werden sich noch der Bürgermeister des Ortes Rouchowan und 24 weitere Insassen zu verantworten haben. Ung.-.Hradisch, 25. Febr. („Eine Folge der Judenercesse in Holleschau.") Der Branntweinfabrikant A. Graetzer betreibt seit dem Jahre 1893 in dem sogenannten „Branntweinhause" in Holleschau seine Fabrik. Der Pachtvertrag mit dem Eigenthümer des Hauses, Grafen Rudolph Wrbna, lief im November vorigen Jahres ab. Im Mai jedoch kam zwischen dem GüterdEector des Grasen, Oscar von Giesl, und Herrn Graetzer eine weitere Vereinbarung über das Pachtverhältniß zu Stande bis zum Jahre 1905. Bei den Holleschauer Excesten wurde auch der Laden des Graetzer geplündert und in Brand gesteckt. Der Graf bedeutete Graetzer, daß er ihm das Haus nicht mehr verpachte. Herr Graetzer strengte nun durch Dr. Zweigenthal aus Wien beim hiesigen Kreisgerichte eine Klage dahin an, daß Graf Wrbna verpflichtet sei, den Bestand des Pachtverhältnisses bis zum Jahre 1905 anzuerkennen, und behauptet, daß ihm (Graetzer) durch die widerrechtliche Lösung des Pachtvertrages ein Schaden von ca. 15,000 fl. entstehe. Interessant waren bei der heutigen Verhandlung die Ausführungen des Vertreters des Grafen, Dr. Rauscher, welcher auch Stadtrath von Holleschau ist. Vor dem 22. October 1899, dem Tage der Epcesse, sei dem Grafen nicht bewußt gewesen, in welcher Gefahr sein Besitz schwebe, und da bei Unruhen die Brannt- >veinsckenken stets das erste Angriffsproject des Pöbels bilden, in .Holleschau aber nach der dort herrschenden Stimmung iveitere Angriffe auf das „Branntweinbaus," falls es nicht aufgelassen wird, insbesondere die Gefahr einer Brandlegung zu befürchten sind, so habe der Graf mit Recht den Vertrag gelöst oder ihm die Genehmigung versagt. Der Gemeinderath von Holleschau habe einhellig den Beschluß gefaßt, das „Branntweinhaus" aus der Stadt zu entfernen, und eine Abordnung habe dem Grafen diesen Beschluß bekannt gegeben. Mit Rücksicht auf den Ort sei daher der Betrieb des Vranntweingewerbes ein ungemein gefährlicher, und daher (nach Paragraph 878 des Allg. Bürgerl. Gesetzbuches) ein unerlaubter. Der Graf könne sich wegen eines jährlichen Pachtschillings von 900 fl. nicht der Gefahr aussetzen, daß sein Haus in die Luft gesprengt und er durch die Zerstörung in der Umgebung zum Schadenersätze an Nachbarn herangezogen werde. Er beantragt daher die Abweisung der Klage. - Der Senat, unter Vorsitz des Landgerichtsrathes Paul, lehnte die umfangreichen Beweise des Geklagten darüber, daß der Betrieb eines Branntweingewerbes unter den gegebenen Verhältnissen in Hollefchau ein gefährlicher, daher unerlaubter sei. ab, weil diese Frage nicht in die Competenz des Gerichtshofes, sondern in die Eompetenz der politischen Behörde als Gewerbebehörde gehöre. Der Senat gab der Feststellung Folge

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