Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 18 (28.2.1900)
- Date
- 1900-02-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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340 macht, und bei der Aussichtslosigkeit eines allgemeinen Schächtverbots sich mit einer bloßen Einschränkung des Schächtens ei n st w e i l e n begnügt, diese und eine Reihe anderer Momente werden nicht verfehlen, auf die Kreise, für welche dieses Referat berechnet ist, einen gewissen Eindruck zu machen. Die Vereinsleitung des Wiener Thierschutzvereins hat deßhalb eine Massenverbreitung dieses Referates beschlossen und darüber speciell Folgendes bestimmt: 7) Das vorliegende Referat ist in Form der Vereinszeitung und in Form einer Broschüre sofort durch Druck zu vervielfältigen. 2) Jedem Exemplar der Dezember-Nummer der Vereinszeitung ist ein Referat beizugeben, und es sind die Leser zu ersuchen, im Sinne der darin enthaltenen Ausführungen in ihrem Bekanntenkreise zu wirken. 2) An die k. k. niederösterreichische Statthalterei und an den Wiener Magistrat sind Eingaben mit der Bitte zu richten, die in dem vorhergehenden Eapitel enthaltenen und sonst geeignet erscheinenden Vorschriften innerhalb ihres Wirkungskreises ehestens erlassen zu wollen, nöthigensalls dem k. k. Ministerium des Innern, beziehungsweise dem Stadtrathe zur Genehmigung zu empfehlen. Jeder dieser Eingaben sind 25 Referate zur Begründung anzuschließen. 4) Dem k. k. Ministerium des Innern und dem Präsidium der k. k. Polizei-Direction in Wien ist je ein Promemoria unter Anschluß mehrerer Referate vorzulegen. 6) Das Referat ist weiters sämmtlichen Mitgliedern des Reichsrathes und des niederösterreichischen Landtages zuzusenden. 6) Je zwei Referate sind an sämmtliche Tagesblätter, ferner an die Genossenschaften der Fleischhauer. Fleischselcher, Gastwirthe, Geflügelhändler, Donaufischer und Fischhändler und der Victualienhändler, ferner an das k. k. Thierarznei-Jnstitut und an die Wiener Geflügelzucht-Vereine mit dem Ersuchen um möglichste Förderung der Angelegenheit zu verschicken. 7) Je fünf Referate sind den Verbandsvereinen und den hervorragenden ausländischen Thierschutz-Vereinen mit dem Bemerken zu übermitteln, daß sie seinerzeit von dem Erfolge der unternommenen Schritte werden in Kenntniß gesetzt werden. Es scheint jüdischerseits geboten, das Unhaltbare und Irrige dieser Darstellung in einer besonderen Schritt nachzuweisen und diese Widerlegung besonders den hier genannten Behörden zu unterbreiten. Es sind bei den Behörden nicht die fachmännischen vhpsiologischen Kenntnisse ohne weiteres vorauszusetzen, welche es ermöglichen, das Unwissenschaftliche und Wahrheitswidrige dieser Darstellung in seinem ganzen Umfange zu würdigen. Haben dieselben auf Grund eines solchen Referates einmal Stellung zu der Sache genommen, so ist es viel schwerer, eine Sinnes-' änderung zu ermöglichen. J Bei den hier aufgeführten Instanzen, welche wirk- 1 liche Vertreter der in Betracht kommenden Fachwissenschaft sind, werden Ausführungen dieses Schlages nur ein Kopfschütteln der Entrüstung zur Folge haben. Das hiesige Thierarznei-Jnstitut braucht z. B. über das Schächten nicht erst von unserem Thierschutzverein belehrt zu werden. Sein früherer Director, der k. l. Reg.-Rath Professor Dr. R ö l l schließt sein Gutachten zu Gunsten des Schächtens mit den Worten: „Schwer begreiflich aber ist es, wie Jemand in der Absicht, Thieren Schutz zu gewähren, eine große Anzahl von Personen, welche durch ihre religiösen Vorschriften auf den Genuß des Fleisches ritual geschlachteten Viehes angewiesen sind, in die größte moralische Aufregung und Besorgniß versetzen mag. Es ist wohl auch kaum zu erwarten, daß eine Regierung zu einem Anträge ihre Zustimmung geben wird, welcher der religiösen Ueberzeugung einer bedeutenden Zahl der Staatsangehörigen geradezu eutgegentreten würde." Das war allerdings schon im Jahre 1867. Obwohl sich seitdem manches andere, das nian damals kaum erivarten konnte, dennoch verwirklicht hat, so steht doch unsere Regierung noch heute auf demselben Standpunkte; und was noch wichtiger ist, auch die Fachwissenschaft hat seitdem wiederholt dieses ihr günstiges Urtheil über das jüdische Schlachtverfahren in demselben Sinne abgegeben. Speziell haben berufene Vertreter der Fachwissenschaft in Wien jederzeit dem Schächten in so überzeugender Weise das Wort geredet, daß es nur nöthig ist, hierüber unsere Behörden aufzuklären, um das Verwerfliche dieser ganzen Agitation zu veranschaulichen. So erkannte der Professor der Physiologie in der hiesigen k. k. Universität, Dr. Ernst Fleisch! von M a r x o w dem jüdischen Schlachtverfahren die Palme zu, nicht wegen. Rücksichten der Religions- und Gewissensfreiheit, sondern geradezu des Thierschutzes und schließt sein eingehendes Gutachten mit den Worten: „Gerade ein Physiologe, den die Methode seiner Wissenschaft zur Darbringung des bei weitem größten und schmerzlichsten Opfers, das ihr überhaupt gebracht werden kann, zwingt, nämlich zur Verübung von planmäßig beschlossenen und mit Ruhe und kaltem Blute auszuführenden Grausamkeiten an Thieren, gerade ein solcher wird ein besonders lebhaftes Bedürfniß fühlen, wo und wie er nur immer es vermag, auch das Seinige beizutragen zur Linderung und Minderung der Qualen, denen das Thier zufolge der Gestaltung unserer Lebensweise und unserer Gewohnheit dermalen noch in so erschrecklich hohem Maße unbedenklich unterzogen wird. Und so will ich auch offen bekennen, daß eigentlich nicht so sehr mein Jnterresse an der unangetasteten Besonderheit des jüdischen Speiserituals mich bewogen hat, den an mich gerichteten Antrag zur Ausarbeitung dieses Gutachtens nach meinem besten Wissen und Können zu entsprechen, als vielmehr die Hoffnung und das lebhafteste Interesse hierbei meine Triebfedern abgaben, die ich an diese sich mir bietende Gelegenheit anknüpfte, durch eine möglichst einfache und überzeugende Darleg-