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Der Israelit · 1900-02-22 · Heft 16-17 (22.2.1900) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 16-17 (22.2.1900)
Date
1900-02-22
Page
– (sequence 2)
Language
German
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310 auf den Verbrecher, in welchen er zur Abbüßung seiner Vergehen und Miffethaten eingeschloffen wird, damit er denselben gebessert verlassen möge. Doch wie kann das Exil die beabsichtigte bessernde und läuternde Wirkung ans Israel Hervorbringen, wenn letzteres durch die vielen Prophezeiungen und Zusicherungen befrei: wird von der Furcht und der Angst, ewig in dem finsteren Kerker des Golus schmachten zu müssen, da ihm die Botschaft zu Theil geworden zb'yb xS* r“* rs::S xS *r ■;*S>* Sc; '.rrrryz xS: *;S rvy -“sc-r xS ,-u* „daß (^oti nicht ewig hadere und nicht immer mit uns streite, denn Er handelt nicht mit uns nach unseren Sünden, vergeltet uns nicht nach unseren Miffethaten," das; wir also aus unserem Exile doch einst befreit werden. Wie soll das Golus Israel zu Gott zurückführen, wenn die Erlösung aus demselben auf „jeden Fall," ob das ru'rrr —r *x *xr 'Ser ist, kommen mus;. Die Antwort aus diese Frage ist folgende: Alle segensreiche Prophezeiungen, trostreiche Zusicherungen und unsere Herzen ausrichtende Heilesbotschaften gelten nur dem Sx"ir SSc dem Gesammtisrael, aber nicht dem einzelnen Israeliten, der seinem Israelberufe nicht entspricht. Die Nichtigkeit dieser Meinung erklärt der be rübmte Verfasser des Dhel Jacob durch ein Beispiel. Es gibt Gemeinden, die sich des Rufes „des Reichthums erfreuen," in denen indes; die meisten Gemeindemitglieder arme Leute sind. Aber die Gemeinde selbst besitzt in Folge Stiftungen aus früheren Jahrhunderten „Reichthümer." Dann gibt es wieder Gemeinden, die „als reich gelten," deren Gcmeindewesen arm ist, während die meisten Gemeindemitglieder in ihrer Einzelheit „große Reichthümer" besitzen, die jedoch nicht genug ovfersinnig sind, um von ihrem Besitze etwas für die Allgemeinheit zu opfern. In diesem ersteren Falle hat der Einzelne nicht das Recht, sich mit dem Reichthume der Gemeinde zu rühmen, da er keinen Antheil daran, und nichts dazu beigetragen bat. In letzterem Falle gilt die Gemeinde als arm, weil der Einzelne sich der Pflicht entzieht, die Gemeindeinstitutionen aus der Höhe zu halten, in beiden Fällen hasten die Mängel den Einzelnen an. In ähnlichem Sinne sind auch die Hei lesbotschafen, die unsere Erlösung weissagen, zu verstehen. Selve gelten nur dem Sx-tr SSr insofern es seiner Mission als rS*:r zy als auserwähltes Volt entsvricht, doch „nicht dem Einzelnen" in Israel, der sich von der vom Glauben an Gott und seiner Thora beseelten „Gesammtbeit ausschließt." So sagt Gott zu Mosche, als Israel durch die Anbetung des goldnen Kalbes gesündigt: S~: **;S “tryx* 'b rr*;,-T rrx ..Laß ab von Mir, daß Mein Zorn über sie entbrenne, und Ich sie vernichte. Ich will dich zu einer großen Ration machen." Gott kann sich auch, wenn es Roth thut, mit Wenigen begnügen, wenn diese ihre Gottessendung erfüllen und an diesen seine Heilesbotschaften in Erfüllung gehen lassen. So verhält es sich auch mit der Theilhaftigkeit, dem azr. zb'yb pSrwo Jeder nur den Theil zugemessen erhält, der ihm je nach seinen Verdiensten gebührt. . xer zb:yb pbr. zrb tr vx-L" Sc Jeder in Israel, das heißt. Jeder, der seinen Jsraelberus nach seinen Kräften zu erfüllen strebt, „hat je nach seinen Verdiensten einen größeren oder kleineren Antheil" au der zukünftigen Welt, und weil diese Verdienste nickt gleich sind, so heißt es nur „ein Antheil," da dieser eben nur je nach dem Verdienste des Ben Jisroel zugemeffen wird. Der Vorzug eines jeden! frommen Israeliten besteht aber in „zweierlei Art."! Der eine ist der, den dieser in Folge seiner guten Eigen- * 'chasten, frommen THaien und seines gottgefälligen i Lebenswandels genießt, der andere, dessen jeder Sohn . Israels in Folge seiner Angehörigkeit zu dem nS*:c zy j von der Geburt aus sich erfreuet, welches ein "ins zy, das seine Eigenart behauptet, imd auch im Exile, un I geachtet der Sturm- und Drangperioden, die es zu überi stehen hatte, ein einiges Volt geblieben, was auch das berüchtigte Musterbild Luegers: Haman in seiner Anklage gegen das jüdische Volk, mit den Worten zy z-zyr, i'z Tvecr -vcc -rx hervorgehoben zu haben scheint. Sie blieben „ein einig Volt" für sich, trotzdem sie zwischen allen Völkern der Welt „zerstreut leben." Als nun Israel nach dem Auszuge aus Mizraim in die Wüste gelangte, da war bekanntlich nach dem Ausspruche unserer Weisen jeder Einzelne von ihnen ohne jede Verdienste, wie es (z * Sxp'rrr* > heißt : ei“, y rx* „Du warst nackt und blos," wozu unsere Weisen bemerken r*2cr |C z:my nackt und blos von den Gottesgeboten. Den einzigen Vorzug, den Israel damals vor den anderen Völkern besaß, war, daß es ein einziges, von Gott auserwähltes Volk, ein niu:: cy war. Diesen Vorzug konnte Israel aber nur behaupten, wenn es einig und zusammenhaltend den Worten der Propheten pxc -rx **; Sx-tr ~zyz *c entsprochen. Der Einzelne, aus der Gesammtheit sich ausschließende Sohn Israels, hatte kein Recht, den Vorzug des zy nS*:c für sich in Anspruch zu nehmen. Durch diesen Gedanken kommen wir zur Erklärung des Eingangs eitirteu Midrasch und zugleich erfahren wir den Grund der bei der Zählung Israels entstehenden Gefahr, welche durch die Abgabe des halben Schekels seitens eines jeden Einzelnen gesühnt und beseitigt werden mußte. Die Gefahr des Zählens besteht nämlich darin, daß da durch die Gesammtheit „in einzelne Theile zerlegt" und die Mängel der im Ganzen zusammengefaßten und hierdurch verborgenen Theile blosgelegt und aufgedeckt werden. Vergegenwärtigen wir uns den Erbauer eines prächtigen Hauses, der zun: Bau desselben alle dazugehörigen Baumaterialien von verschiedenen Kaufleuten entliehen und der dann nicht in der Lage ist, seine Gläubiger zu befriedigen. So lange die Materialien auf der Bauftälte noch unbenutzt lagern, können die Gläubiger durch die Hilfe des Gerichts, wenn der Baumeister seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommt, ihre Waaren wieder an sich bringen, doch sobald der Vau des Hauses vollendet, 'wird kein Recht der Welt den Erbauer zwingen können, sein Haus zu demoliren und seinen Gläubigern die von ihnen gelieferten Baumaterialien zurück-

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