Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 15 (19.2.1900)
- Date
- 1900-02-19
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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298 Mich hat bei Confiscation meiner Broschüre nur überrascht, daß meine ganze Broschüre von A bis Z mit Beschlag belegt wurde, während andere Broschüren, die sich mit der gleichen Angelegenheit befaßten, nur zum Theile oder gar nicht consiscirt wurden. So zum Beispiel die Broschüre des P. Wrba. Sie enthält auf Seite 5 eine so crasse Lüge. Der Vorsitzende unterbricht hier den Angeklagten und fordert ihn auf, ausschließlich bei der Sache zu bleiben. Zwischen dem Vertheidiger Dr. Körner und dem Vorsitzenden entspinnt sich eine heftige Controverse. Dr. Körner vertritt den Standpunkt, daß es Herrn Pros. Masaryk gestattet werden müsse, sein gesammtes Beweismaterial aufzurollen. Der Senat lehnt diesen Antrag des Vertheidigers im gegenwärtigen Stadium des Prozesses ab. Prof. Masaryk erklärt in Fortsetzung seiner Verantwortung, daß er sein Beweismaterial brauche und dasselbe entwickeln müsse, um seine bona fides Nachweisen zu können. Ich habe so viele crasse Sachen, die über diesen Prozeß geschrieben und die nicht consiscirt wurden, gelesen, daß ich wirklich nicht denken konnte, daß nteine Broschüre consiscirt werden würde. Da wird zum Beispiel in der Broschüre von Wrba wieder weit und breit die Geschichte von der mysteriösen Parfümsendung aus Goltsch-Jenikau erzählt, zu einer Zeit, wo längst gerichtlich festgestellt war, daß an der ganzen Sache kein wahres Wort ist. Was wurde nicht alles über die Polnaer Mordaffaire, über den Prozeß, die Sachverständigen geschrieben, ohne consiscirt zu werden! Der Vorsitzende unterbricht den Angeklagten wieder und ermahnt, nicht fremde Angelegenheiten in den heutigen Prozeß einzubeziehen. Prof. Masaryk: Ich führe diese Sachen nur an, weil ich glaube, daß durch diese craß entstellten Schriften die Öffentlichkeit weit eher beeinflußt werden konnte, als durch meine Broschüre. Vors.: Ich bitte, nur strenge bei der Broschüre selbst zu bleiben. Prof. Masaryk sucht nun durch eine längere Auseinandersetzung an der Hand seiner Broschüre darzulegen, daß ihm das von der Anklage zugemuthete Vergehen nicht zuzurechnen sei. Er versicherte am Schlüsse seiner Ausführungen, daß es ihm völlig fern lag, das Gericht beeinflussen zu wollen. Er als Laie konnte nie daran denken, einen Gerichtshof überzeugen zu wollen oder zu können. Er habe nur gegen die schamlose Art, wie diese Affaire von einzelnen Blättern ausgebeutet wurde, und die ihn in der tiefsten Seele schmerzte, protestirt und sich für berufen gehalten, seine Anschauungen darüber zu veröffentlichen; insbesondere sei er dem furchtbaren Märchen vom Ritualmorde entgegen getreten. Der Angeklagte, Dr. Herben, verantwortet sich dahin, daß ihm nicht bekannt war, daß gegen das Urtheil im Schwurgerichtsprocesse gegen Hilsner die Richtigkeits-Beschwerde angemeldet worden sei. Staatsanwalt Blattnik tritt für die Verurtheilung des angeklagten Prof. Masaryk ein. Der Staatsanwalt sagt, daß Prof. Masaryk sich eine nicht sehrnoble Vertheidigungsart zurechtgelegt habe, welche bctveise, daß er nicht den Muth seiner Ueberzeugung habe. Pros. Masaryk replizirte auf das schärfste gegen den Vorwurf des Staatsanwaltes. „Daß ich den Muth meiner Ueberzeugung habe, beweist am besten, daß ich aufgetreten bin und meiner Ueberzeugung Ausdruck verlieh. Dagegen muß ich protestiren, daß der Staatsanwalt mir vor Gericht' ignobles Vorgehen vorwerfen dürfe. Ich habe weder Hilsner schützen, noch das Gericht beeinflussen wollen. Ich habe den Muth der Ueberzeugung gehabt, für sie einzutreten, und ich werde nicht ruhen, bis in die geheimnißvolle Affaire, welche vom tiefen Dunkel uinhüllt ist, Licht und Aufklärung gebracht sind, bis jenes schändliche Märchen vom Ritualniorde zerstreut und vernichtet sein wird. Der Gerichtshof verurtheilte, wie in voriger Nummer bereits gemeldet, Prof. Masaryk zu 60 Kronen Geldstrafe und im Falle der Uneinbringlichkeit derselben zu sechs Tagen Arrests, und Dr. Herben zu 40 Kronen Geldstrafe, respective vier Tagen Arrests. Der Vertheidiger der beiden Angeklagten, Dr. Körner, meldete die Nichtigkeitsbeschwerde an. Jncrim, Febr. („Die antisemitischen Ercesse in Rouchovan."» Wegen dieser Excesse, welche im November vorigen Jabres stattfanden, wurden heute Joseph Klimanek, der Anführer des Aufruhrs, zu acht Monaten schweren, zwei Excedenten zu je fünf Monaten und zwei andere zu je drei Monaten schweren Kerkers verurtheilt, bei Allen verschärft mit einmaligem Fasten in der Woche und einmaliger dunkler Zelle im Monate. Feuilleton. üsi l f CI. Wcrch einer waßren Wegeßenßert. 3] Von Friedrich Rott „Armes, kleines Ding," sprach die Baronin dann mitleidig. „Hoffentlich wird ihre Mutter sich bald erholen, wenn nur der Sanitätsrath erst da wäre. Würde er eine längere Krankheit in Aussicht stellen, dann müsse die Kranke allerdings morgen in die Stadt überführt werden, in's Hospital, aber die Kleine könnte bis zu ihrer Genesung hier bei der Werner bleiben." Hugo zog ihre Hand an seine Lippen. „Du bist so gut, Mama." „Das ist nicht mehr als Christenpflicht," entgegnete