Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 15 (19.2.1900)
- Date
- 1900-02-19
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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295 che brieflich zu, ohne voraufgegangenes mündliches Uranien, was den auf so ehrenhafte Weise Autorisirten schließlich bestimmte, der memale metomau seines Vaters zu werden. Was aber seine nunmehrige (Gemeinde zur Zeit besonders überraschte war, bei der Antrittsrede in dem jungen Lamdon auch einen vollendeten Maggid zu finden, der durch seine gediegenen und eindringlichen Reden seine Zuhörer, Laien wie talmudisch Gelehrten, deren es damals in Znin viele gab, entzückte. Nicht unerwähnt sei, daß er, außer seiuen Predigten zu je vier Wochen, des alten Minhag wegen an Sabbat schuwah und Sabbat hagodaul Nachmittags noch besonders eine D'raschah in r::' s-c; abhielt, um nicht vergessen zu lassen das;r:2 :r rrrSn p;nrr pöwL'. Daran hielt er bis zum Ende seines Lebens fest. Als Zeichen noch, welcher Beliebtheit der Verklärte ach in allen, auch außerhalb der Gemeinde stehenden Kreisen erfreute, diene hier folgender Auszug aus dem Nachrufe im Zniner Kreisblatte an leitender Stelle: „Am Dienstag, den 6. d., Abends, verschied der Rabbiner der hiesigen jüdischen Gemeinde, Herr Elias Chaim, im Alter von 79 Jahren. Der Verstorbene erfreute sich nicht nur in seiner Gemeinde eines hohen Ansehens, auch außerhalb derselben, in allen Schichten der Bevölkerung von Stadt und Land, warer sehr hoch geachtet und beliebt. Seine Gemeinde verliert in ihm nicht nur einen pflichtgetreuen Seelsorger, er war auch jedem Mitgliede ein treuer Verather in allen Lebenslagen. — Welcher Hochachtung und Liebe der Verstorbene sich in allen Kreisen weit über das Weichbild der Stadt hinaus erfreute, zeigte sich so recht bei Gelegenheit seiner am Donnerstag Nachmittag stattgefundenen Beerdigung etc. . . ." Möge das Andenken des verklärten Zadik und Onof Ansporn sein zur Nachahmung in jüdischer Gelehrsamkeit, Frömmigkeit und Tugend. Vai. S. Zettirttgsnachrichten und Korrespondenzen Deutschland. Köln, 19. Febr. Eine lustige Geschichte, die bis jetzt vielleicht vereinzelt dasteht, ereignete sich in der hiesigen Spnagogengemeinde. Der Chordirigent Filler soll getaufter Jude sein, was dem Vorstand dieser Tage offiziell zu Ohren kam. Letzterer setzte sich mit Filler in's Benehmen, uiu dieserhalb Definitives zu erfahren. Filler jedoch erwiederte auf verschiedene Anfragen, er könnte aus diese Frage nicht kurzerhand Aufschluß geben, worauf ihm der Verstand eine Bedenkzeit von sieben Wochen einräumte. In sieben Wochen kann man, so oft man will, sich taufen lassen, Transformationen jeder Art vornehmen'und allen möglichen Mumpitz treiben. Thatsache ist, daß Filler, um eine Position am Eonservatorium zu erlangen, seiner Zeit sich mit einigen „Tropfen benässen ließ." Es ist geradezu unbegreiflich, daß in einer Synagogengemeinde derartiges vorkommt. Hat man schon gehört, daß ein zum Judenthum übergetretener Christ an einer Kirche als Beamter fungirt? „Offiziell" muß das erst in Kenntniß gebracht werden, ehe man Schritte dagegen unternehmen kann! Die „Inoffizielle" genügt also in diesem Falle nicht? Muß man erst aus eine Generalversammlung warten? Wie ich höre, soll das nämlich der Grund sein, weßhalb die Sache jetzt erst auf's Tapet kommt, obwohl dieselbe schon längst bekannt ist. — In Essen hat der dortige Rabbiner während einer Rede im jüdischen Litteraturverein behauptet, der Zug von Moses durch's rothe Meer, das Hervorbringen des Wassers aus dem Felsen, das Fahren zum Himmel des Elias u. dgl. Ereignisse in der Bibel seien „Legenden." tiu sitzsiede Müssen wir Juden uns nicht geradezu schämen, wenn ein solches Vorkommniß einem Andersgläubigen zu Ohren kommt? Wenn die „Reoräsentanten" der Religion nicht von Grundelementen überzeugt sind, wie sollen's dann die anderen Anhänger sein!? München, 8. Febr. („Rabbiner Dr. Goldberg- Poina gegen den Antisemiten Wenng.,,) Vor dem hiesigen Schöffengerichte kam heute die Beleidigungsklage des Rabbiners Herrn Dr. phil. Moses Goldberg in Polna gegen den Redacteur des „Deutschen Volksblatt," Ludw. Wenng in München, zur Verhandlung. In der Nummer 48 des „Deutschen Volksblatt" vom 22. Okt. v. I. erschien ein von dem Beklagten verfaßter Artikel, in dem mit Bezug auf die in Polna vorgekommene Ermordung eines Mädchens Herr Rabbiner Dr. Goldberg der Theilnabme an diesem Morde beschuldigt wurde. Es wird in diesem Artikel weiter erzählt, daß die Zeugen bekundet hätten, Dr. Goldberg habe ein Messer einem des Mordes verdächtigen Individuum kurz vor der That von seinem Balkone aus zugeworfen. Ferner heißt es am Schluffe des genannten Artikels, man deute in Polna mit Fingern auf Dr. Goldberg, als einen Mitwisser, wenn nicht Veranlasser der That. Es sei beachtenswerth, daß Dr. Goldberg ein polnischer Jude sei; er sei, nachdem ein anderer Verdächtiger sich bereits in Sicherheil gebracht habe, im Begriffe gewesen, Polna zu verlassen. Der Privatkläger, der wegen dieser Aeußerungen Strafantrag gestellt hatte, war durch den hiesigen Rechtsanwalt Feuit vertreten. Der Beklagte Wenng, der persönlich erschienen war, bestreitet, die Absicht gehabt zu haben, mit diesem Artikel irgend Jeman den zu verdächtigen. Der Artikel sei lediglich ein Bericht iiber den Mord in Polna und enthalte nur das, was dort wirklich gesprochen werde. Außerdem seien die Behauptungen, die er aufgestellt habe, schon oft in Oesterreich gegen Dr. Goldberg erhoben worden, ohne daß irgend Jemand verklagt worden sei. Insbesondere habe der Neichsrathsabgeordnete Schlesinger dieselben Beschuldigungen gegen Dr. Goldberg erhoben. Schließ-