Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 12 (8.2.1900)
- Date
- 1900-02-08
- Page
- – (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2449049-2449062--50062-2500520- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
»»' - «.-HDHWMvrMMjzW U'J PP» WffWW 263 Arme Mk. 2630, für Mazzos Mi. 522.20, für auswärtige Arme Mk. 689.50, Beerdigungskosten Mk. 1773, Gedächtnißlichter Mk. 125.60, Jahresgehalte Mk. 2025, Regie und Diversi Mk. 446.4k, Talmud Thora Mk. 76.40, für Palästina Matnas Jad Mi. 317.43, an den Verband israelitischer Wohlthätigkeitsanstalten und Vereine Mk. 150. insgesammt Mk. 8655.44, so das; am 31. Dez. 1899 ein Casiabestand von Mk. 296.79 vorhanden ist, während Mk. 2117.05 angelegt wurden. Das in bayer. Werthpapieren angelegte Vereinsvermögen weist einen Werth von Nominal Mt. 48,100 aus. Als der älteste in der Gemeinde München bestehende Verein wurde derselbe unter dem Namen si:n rp'D *nöf>m xtpnp, „Frommenverein" zur Anhörung täglicher Vorträge aus dem Talmud am 6. Mai 1806 (vcpn *ß'vz r1?) begründet. Bei Errichtung des hiesigen Friedhofes bildete sich am 26. April 1816'-7rre\x“ -p‘K ein neuer Verein ancn xenp x-2n zur Begleitung und Bestattung der Leichen. Am 7. März 1826 rcpn irs verbanden sich diese beiden Vereine zu einem Einzigen als m:n “".c^rr xtpnp s*in cncn mb’Cii v'brn r.ps. Die Statuten der beiden ehemaligen Vereine, in hebräischer Sprache vom sel. Herrn Rabbiner Hessel, unter dessen Leitung diese Vereine entstanden, verfaßt, befinden sich noch in der Vereins-Registratur; das Statut der geeinigten Vereine wurde von einem Ausschüsse unter Vorsitz des sel. Herrn Rabbiner H. Aub, unter dessen Leitung der neue Verein organisirt wurde, entworfen und nach ertheilter Genehmigung der k. Polizeidirection dahier am 10. Januar 1828 eingeführt. In einer Generalversammlung vom 17. November 1834 wurde eine Revision der Statuten beschlossen. Nach vielfachen Berathungen traten diese Statuten erst am 5. November 1843 in Kraft. Den erhöhten Anforderungen der Zeit genügten auch diese Statuten nicht mehr und es wurde daher in einer Generalversammlung vom 23. November 1855 eine neuerliche Revision beschlossen. In einer daraus folgenden Versammlung vom 27. Januar 1856 wurde ein Comitee mit der Vorlage eines Revisionsentwurfes betraut. Dieses Comitee, bestehend aus den beiden Vorstandsmitgliedern Herren Joses Billmann und Jakob Neu stätter, sowie aus den eigentlichen Comitee-Mitgliedern Herren Lippmann Marx, I. A. Weil, Mathias Stern und I. L. Feuchtwanger, legte einen Statutenentwurf vor, der in der Generalversammlung vom 25. Dezember 1856 mit unwesentlichen Aenderungen angenommen wurde und nach behördlicher Genehmigung sogleich in Kraft getreten ist. Nach Verlauf von 10 Jahren wurde die Wahrnehmung gemacht, daß auch dieses Statut den umfassenderen Aufgaben des Vereines gegenüber nicht genügt und es wurde in der Generalversammlung vom 24. Juni 1866 eine inertere Revision beschlossen. Das zu diesem Behufe gewählte Comitee bestand aus den Herren: Jos. Billmann, Mathias Stern, Sigmund Friedmann, Dr. Hausmann, k. Notar, Emanuel Prager, Moritz Weil. Der vom Comitee-Mitgliede Dr. Haußmann verfaßte Statuten-Entwurf wurde in der Generalversammlung vom 7. Juni 1867 angenommen. Eine theilweise Umgestaltung des Statuts, ebenfalls vom k. Notar Herrn Dr. Hausmann ausgearbeitet, wurde von der außerordentlichen Generalversammlung am 15. April 1879 genehmigt. Der Vorstand des Vereins setzte sich damals zusammen aus den Herren Moriz Feuchtwanger,Ernst Arnstein, Salomon Hirschinger, Moriz Wechsler, David Brandeis. Inzwischen sind fast zwei Dezennien verflossen. Im Laufe dieser Jahre hat sich die Anzahl der hiesigen Gemeindemitglieder in sehr erheblichem Maße vermehrt. Da nun kein anderer Verein, so wie die Chewra Kadischa, in so inniger Beziehung zu der Gesammtgemeinde und zu jedem einzelnen ihrer Mitglieder steht, machte sich neuerdings das Bedürfniß geltend, eine Aenderung der Statuten vorzunehmen. Die vielseitige Thätigkeit des Vereins auf dem Gebiete des Kranken- und Bestattungswesens, des Minjanbesuches im Trauerhause, der Armenpflege, machte eine Abgrenzung der verschiedenen Pflichtenkreise, eine Vermehrung der Ausschußmitglieder und eine Scheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern zur Nothwendigkeit. Auch wurde es für wünschenswertst erachtet, die Rechte eines anerkannten Vereines zu erwerben. In Würdigung alles dessen hat die Generalversammlung vom 13. Februar 1898 eine neuerliche Revision beschlossen u. die Herren Moriz Feuchtwanger, Ernst Arnstein, Moriz Wechsler, Max Guggenheimer, Mar Wolf, Sigmund Fränkel, Albert Landauer, Heinrich Aufhäuser als Revisionscommission eingesetzt, denen als berathende Mitglieder die Herren Rabbiner Dr. Werner und Dr. Ehrentreu beigegeben wurden. Auch dieses Mal hat sich Herr Justizrath Dr. von Hausmann der mühevollen und dankenswerthen Aufgabe unterzogen, im Verein mit Herrn Sigmund Fränkel, einen Entwurf auszuarbeiten, der nach eingehenden Berathungen seitens des Revisionscomitees gebilligt und von der Generalversammlung am 3. April 1899 angenommen ivurde. Auf Grund dieses Statutes ist der Verein am 18. November 1899 als „anerkannter Verein" mit dem Namen „Israelitischer Verein für Krankenpflege, Bestatt ungswesen und religiöse Belehrung" (Chewra Kadischa) in München behördlich genehmigt worden. Nur noch wenige Jahre stehen aus, dann wird ein Jahrhundert verflossen fein seit der Gründung des Ver eines, der hiesigen Chewra Kadischa. Der ideale Sinn, der die frommen, in Gott ruhenden Begründer dieses Vereines geleitet hat, möge stets in demselben heimisch sein und seine Mitglieder beseelen. Unter Gottes gü tigem Beistände darf der Verein hoffen, auch unter der Herrschaft des neuen Statutes die segensreiche, religiöse