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Der Israelit · 1900-02-05 · Heft 11 (5.2.1900) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 11 (5.2.1900)
Date
1900-02-05
Page
– (sequence 11)
Language
German
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233 einerseits feinen Sinn, diese Bedingungen vorzuschreiben, und anbererfettö es dem Cultusvorstande anheimzugeben, ob er die Bewilligung ertheilen will oder nicht. Das muft also ein Gegenstand der Staatsbewachung sein, und die Staatsbehörde konnte die meritorische Entscheidung über die Berechtigung der Abtveisung nicht ablehnen. Wenn eingewendet wurde, daß die Handhabe des Aufsichtsrechtes in dem freien Ermessen der Behörde liege und deßhalb Niemand ein Recht auf die Ausübung desselben in Anspruch nehmen könne, so hat der Gerichtshof ertvogen, daß darauf nicht einzugehen tvar, weil die Behörde ihr Aufsichtsrecht thatfächlich ausgeübt hat und nicht berechtigt war, zu behaupten, daß sie keinen Anlaß zur Einmischung gehabt habe. Die Staatsbehörde hat die Untersagung der Bornahme des Gottesdienstes im Hause „zur Zufriedenheit" gebilligt, indem sie dieselbe unter Androhung einer Ordnungsstrafe untersagt hat. Sie war daher verpflichtet, zu sagen, ob die Gründe der Untersagung rechtlichen Bestand haben oder nicht. Es ist nicht zulässig, dieser Untersagung durch Strafandrohung Nachdruck zu verleihen und dann die meritorischeEntscheiduug darüber abzulehnen. Trotzdem diese Entscheidung von großem Interesse für alle Kreise der jüdischen Bevölkerung ist, haben die Wiener politischen Tagesblätter mit keinem Worte derselben Erwähnung gethan. Es widerstrebt augenscheinlich dem „deutschen" Gefühle der liberalen Presse, jüdische Angelegenheiten — und mögen dieselben noch so wichtig sein — zu besprechen. Zeitungsnachrichten und Correspoudeuren. Deutschland. Köln, 2. Februar. Herr Dr. N. A. Nobel, Rabbiner von der min -ra^n hier, erhielt gestern einen Ruf als Rabbiner nach Königsberg i. P. Öb genannter Herr dem Rufe Folge leisten wird, ist noch nicht bestimmt, doch der gegebenen Umstände halber nicht sehr unwahrscheinlich. ^nowra^law, 21. $an. Der Verein gegen Verarmung und Hausbettelei hielt vor einigen Tagen im Kasino des Hotel Weiß seine ordentliche Generalversammlung ab. Dem Geschäftsbericht über das abgelaufene Jahr bst zu entnehmen, daß der Verein sich sehr günstig entwickelt hat. Die Mitgliederzahl beträgt 112. Die finanzielle Lage des Vereins ist ebenfalls eine günstige. Die Einnahmen und Ausgaben balanzirten mit 3337.91 Mark. Außerdem hat der Verein ein Sparkassenbuch über 646.27 Mark bei dem hiesigen Vorschußverein zinslich angelegt. Die Wahl des Vorstandes ergab folgendes Resultat: Zum Vorsitzenden des Vereins wurde Kaufmann Lesczinski wiedergewählt, als Vorstandsmitglieder die Herren H. Hendelsohn, Isidor Levy und Bankier Siegfried Salomonsohn; als stellvertretende Vorstandsmitglieder wurden Goldarbeiter Josef Löwensohn und Josef Eohn gewählt. München, 1. Febr. Eine niedliche Geschichte spielt sich in der hiesigen Gemeindeverwaltung ab. Zwei Israeliten, hochachtbare Männer, wurden zu Armenpflegschaftsräthen gewählt. Daraus legten ihre Bezirkskollegen ihre Aemter nieder. Sie wollten mit keinem Juden zusammen arbeiten, oder einen solchen als Obmann haben. Vielleicht gibt die für München sehr unrühmliche Affaire den Anlaß, einmal einen kräftigen Anlauf zu der höchst dringenden Reform des an Schäden, namentlich auch am persönlichen Gebahren krankenden Münchener Armenwesens zu nehmen. Aus Nntcrfrankcn. Nachdem Sie in Nr. 8 des „Israelit" die von den Rabbinern zu Burgpreppach und Schwein furt veröffentlichte Erklärung abgedruckt haben, werden Ihre geschätzten Leser nähere Details über die Veranlassung zu jener Kundgebung erwarten. Der Thatbestand ist in Kürze folgender: Ein jüdischer Metzger in Haßsurt war von einem früheren Gehülfen der Unreinlichkeit im Geschäftsbetrieb bezüchtigt worden, hatte den Beleidiger verklagt, war aber mit seiner Klage abgewiesen worden, da der Beklagte den Wahrheitsbeweis angetreten hatte. Er hat dann einen Strafbefehl wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz erhalten, aber sofort Einspruch dagegen erhoben und zwar, wie es scheint, mit Erfolg, denn es sind seitdem sechs Wochen verstrichen, ohne daß auch nur eine Verhandlung anberaumt worden wäre. Nichtsdestoweniger ist von antisemitischer Seite das angebliche Vergehen ausgebeutet und von der „Neuen Bayerischen Landeszeitung" das Gerücht verbreitet lvorden, der Metzger habe Fleisch, das zum Verkauf an Christen bestimmt war , verunreinigt. Eine dem Redacteur eingesandte Berichtigung ist von diesem nicht vollständig ausgenommen wordeneine eingeleitete Klage wegen Beleidigung wird dem Gerüchte ein Ende machen. Nebenbei sei bemerkt, daß gegen einen der Hauptzeugen im ersterwähnten Haßfurter Beleidigungsprozeß ein Verfahren wegen Meineides schwebt, und daß dieser sowie einige andere Belastungszeugen ihre vor dem Schöffengerichte gemachten Aussagen in wesentlichen Punkten bei der neuerlichen Vernehmung durch den Untersuchungsrichter modifiziert haben. Die „Neue Bayerische Landeszeitung" hat sich aber nicht mit dem entstellten Berichte über den Haßfurter Fall begnügt, sondern sie hat, in antisemitischer Weise generalisierend, den Vorwurf auf alle jüdischen Metzger ausgedehnt, indem sie hinzufügte: „Im Talukud stehts ja, daß man das Fleisch und das Schmalz, das man an Christen verkauft, unrein machen solle, denn für die Gojimsäu sei alles gut genug." Diese Verdächtigung aller Judenmetzger fiel leider auf fruchtbaren Boden, nicht am Erscheinungsorte des Antisemi-

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