Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 11 (5.2.1900)
- Date
- 1900-02-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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216 difches und allgemeines Wissen, seine vielseitige Bildüng und Schulung, die beste Garantie für die Zukunft und Lebensfähigkeit eines derartigen öffentlichen Organes ist. Inzwischen haben auch andere, gleichgesinnte Koryphäen der Thorakunde in Rußland und Galizien Stellung zu dem Zionismus, d. h. gegen den Zionismus genommen. Gin Theil dieser Äeußerungen ist in Plakatform bereits in vielen c'tmo veröffentlicht, während die Veröffentlichung der übrigen noch auSsteht und in nächster Zeit zu erwarten ist. Durch diese bisherigen Schritte hat der ganze Zionistenrausch bereits eine empfindliche, allgemein fühlbare Ernüchterung erfahren, die an Umfang und Tiefe noch gewinnen wird, wenn die weiteren Schichten der ruffischen Judenheit erst sehen werden, wie sich ihre bewährten, geistigen Führer von diesem ganzen Treiben lossagen. Unsere innigsten Wünsche begleiten diese wackeren Kämpfer und werde ich Ihnen über den Erfolg derselben zur Zeit eingehend berichten. Zeitung-nachrichte« und Correfpondeuzeu. Deutschland. Lvescl. Die jüngsten Tage haben unserer Gemeinde manches Angenehme gebracht und dürfte ein Bericht über diese Ereignisse auch Ihre lverth. Leser intcressiren. So beging unsere Ehevroh tadischoh am Erelv Rosch-chodesch Sch'wat ihr 121. Stiftungsfest in althergebrachter, schöner Weise. Nachdem mittags das Jom kippur koton in der Synagoge abgehalten worden, versammelten sich die Mitglieder im Ehevrah-Saale, woselbst mittags und abends Festmahle abgehalten, die durch Vorträge über Diwre-thora gewürzt wurden. In der zwischen den beiden Mahlen gelegenen Zeit wurde über Chevroh-Angelegenheiten verhandelt und mancher Beschluß gefaßt, der die heiligen Zwecke unseres alten ehrwürdigen Vereins, den glaubenstreuen Geist in unserer Gemeinde zu erhalten, Wohlthaten zu üben und der Heimgegangenen Mitglieder am Jahrzeittage alljährlich durch Lernen und Kadisch zu gedenken, zu fördern wohl geeignet ist. Welcher Werth auf r6s:ri und n,-m übrigens von unseren Mitgliedern mr gelegt wird, geht daraus hervor, daß das Benschen — es waren fünfundzwanzig Mirglieder beim Festessen anwesend — den hohen Preis von 101 Mark erzielt hat. Dasselbe ist nach amerikanischer Weise versteigert worden. Mit dieser pwn nrm wurde der würdige Senior unserer Chevroh. Herr Philipp G 0 m p e r tz , der bereits 67 Jahre Mitglied ist, beehrt. Dieser Herr, ein Greis von 78 Jahren, hat von jeher für die Ehevroh gelebt und gestrebt, und ist inanches Mal als Vorsteher mit ihrer Leitung betraut gewesen. Trotzdem er leider ’;d *>-n: nimmt er noch wie in seinen jungen Jahren lebhaft an unserer Ehevroh theil und freut sich — wie er stets ein gemütbvoller Mensch und guter Gesellschafter gewesen — das Seinige noch zur Verherrlichung oer Ehevroh-Fefte und zur Förderung der edlen Zwecke des Vereins beitragen zu können. Ans Nntcrfrnnkcn. REt dein ersten Januar trat das neue Reichsinvalidengesetz vom 10. Juli 1800 in Kraft. Rach demselben werden neben anderen einzeln benannten Kategorien auch Lehrer und Erzieher dersichert, sofern ihr regelmäßiger Jahresverdienst 2000 Mark nicht übersteigt. Airs einem anderen Paragraphen aber ergibt sich, daß Lehrer und Erzieher an öffentlichen Anstalten der Versicherungspflicht nicht unterliegen, wenn sie eine gesetzliche Pension im Mindestbetrage der Invalidenrente der ersten Lohnklaffe, welche 116 Mark beträgt, zu beanspruchen haben. Daraus folgert, daß die an öffentlichen jüdischen Volksschulen wirkenden Lehrer von der Versicherungspflicht befreit sind, während für die Religionslehrer, denen ein gesetzlicher Pensionsbezug mangelt, der Versicherungszwang besteht. Für die meisten dieser Herren Collegen auf dem Lande, denen von seiten ihrer Gemeinde keinerlei Pension in Aussicht steht, mag diese neue Gesetzesbe stimmung ein Anker für die Zukunft sein. Freilich sei bemerkt, daß die Anzahl der Beitragswochen bei der Invalidenrente 200, bei der Altersrente 1200 betragen muß, bevor ein Anspruch auf Invalidenbeziv. Alters, rente gemacht werden kann. Nun enthält aber auch das Gesetz die Bestimmung, daß versicherungspflich tigen Personen auf ihren Antrag hin die Versicherungs- Pflicht erlassen >vird, wenn sie Nachweisen, daß ihnen von einem Kommunalverband, einer Versicherungsanstalt, oder einer besonderen Kasseneinrichtung eine Pension im Mindestbetrage der niedrigsten Invalidenrente zu Theil wird. Daraus ergibt sich wieder die Frage, ob jene Religionslehrer , die aus ihren Vereins kaffen den Mindestsatz von 116 Mt. Jahresunterstützung erhalten, wie es meines Wissen bei Mitgliedern deS jüdischen LehrervereinS in Bayern der Fall ist, auf gestellten Antrag hin von der staatlichen Versicherungsnahme zu befreien sind. Möchten diese Zeilen eine Anregung sein zum weiteren Meinungsaustausch in dieser für die Religionslehrer so wichtigen Angelegenheit. D. O e st e rr.- U n g a r. Monarchie. Pndapesß Ende Januar. Der hiesige isracl. Frauenverein hat in den letzten drei Monaten 66,000 Kronen zu Wohlthätigkeitszwecken verausgabt. Wir wollen durchaus nicht den großartigen Zedaka-Apparat dieses blühenden Vereines geringschätzen, finden eS aber dennoch eigenthiimlich, daß diese im Grunde genommen doch „jüdische" Institution mit peinlicher Regelmäßigkeit alljährlich „Carnevalsfeste" veranstal-