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Der Israelit · 1900-01-29 · Heft 9 (29.1.1900) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 9 (29.1.1900)
Date
1900-01-29
Page
– (sequence 3)
Language
German
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17t Die Generalversamlung der Adaß-Jsroel, welcher die Deputierten am 9. Dezember Bericht erstatteten, billigte Vorschläge 2 und 3 ohne Abänderung, erklärte sich dagegen nach eingehender Berathung gegen die Vorschläge 1 und 4. Namentlich erschien der Vorschlag, die Schechitah und Aufsicht in den Fleischgeschäften betreffend, als kein wesentlicher Fortschritt gegenüber dem früheren Zustande in der Kommission, der bereits beide Rabbiner mit gleichen Rechten angehört hatten, und er gab nicht genügende Gewähr dafür, daß ähnliche Kollisionen wie die früheren vermieden werden würden. Nach den auf Antrag des Rabbiners der Adaß-Jsroel geschaffenen Satzungen dieser gewesenen Kommission waren ja auch in ritueller Beziehung beide Rabbiner gleichberechtigt gewesen; denn in Paragraph 3 der Satzungen heißt es: „Das Schächten und die Bedikah erfolgen durch Schächter, welche die Kommission unter Zustimmung des Rabbiners der Spnagogen-Gemeinde und des Rabbiners der Gemeinde Adaß Jsroel engagiert." In Paragraph 6: „Nur solches Fleisch resp. nur solche Fleischfabrikate diirfen zum Verkauf gestellt werden, gegen deren Zulässigkeit seitens der genannten Rabbiner auf Grund der Ritualoorschriften ein Einwand nicht erhoben ist;" ferner: „Das Triebern und Salzen unterliegt der Aufsicht der genannten Rabbiner resp. der pon ihnen Beauftragten." In Paragraph 12: „Alle rituellen Angelegenheiten werden nur durch die bezeichneten Rabiner entschieden. Sind die Rabbiner getheilter Meinung, so wird von denselben die Entscheidung dreier Rabbiner eingeholt, über welche vorher zwischen ihnen eine Vereinbarung erzielt ist." Trotz dieser Bestimmung hatte die gemeinschaftliche Aufsicht ein jähes Ende gefunden. In den Jahren, in welchen der Rabbiner der Adaß-Jsroel mit dem Rabbiner der Synagogengemeinde zusammenzuwirken versuchte, ist die Unzulänglichkeit einer rituellen Oberleitung durch zwei koordinierte Männer deutlich zu Tage getreten, und darum verweigerte die Generalversammlung der Adaß-Jsroel die Annahme eines Vorschlages, der eine der w i ch t i g st e n Ritualinstitutionen in einer Weise regeln wollte, für welche keine einzige G e in e i n d e Deutschlands ein Beispiel gibt. Demgemäß erklärte die Versammlung für nothwendig, daß, soweit der Bedarf der Adaß- Jsroel in Frage komme, die Schechitah und der Fleischverkauf der gesonderten Leitung des Rabbiners der Adaß-Jsroel zu unterstellen seien, oder daß, falls eine Zweitheilung abgelehnt werde — was aber weniger erwünscht wäre — die Leitung der eigentlichen Schechitah durch beide Rabbiner erfolge, jedoch die Aussicht in sämmtlichen Fleischgeschäften dem Rabbiner der Adaß- Jsroel überwiesen werde. Die Generalversammlung forderte dementsprechend die Deputierten auf, zu verlangen, 1. entweder daß dem Rabbiner der Adaß-Jsroel die Schechitah und der Fleischverkauf für die Adaß- Jsroel zur selbstständigen Leitung unterstellt werden; oder die Errichtung einer gemeinsamen Institution unter folgenden Bestimmungen: Die Schechitah in allen ihren Beziehungen hat nach den streng-rituellen Grundsätzen zu erfolgen. Dieselbe steht unter Aufsicht des Gemeinde-Rabbiners und des Rabbiners der Adaß-Jsroel. Bei Meinungsverschiedenheiten gilt die strengere Auffassung. Die Schächter stellt der Vorstand der Synagogengemeinde nur mit Zustimmung der beiden gedachten Rabbiner an und hat dieselben auf Verlangen auch nur eines Rabbiners zu entlaffen. Die Aufsicht in den Fleischgeschäften wird nur von dem Rabbiner der Adaß- Jsroel ausgeübt. Die Maschgichim, deren Anzahl der Rabbiner der Adaß-Jsroel bestimmt und die er für Rechnung der Synagogen-Gemeinde anstellt, haben nur seinen Anordnungen zu folgen. Derselbe kann sie auch entlaffen, wenn sie nicht die ihnen aufgetragenen Pflichten erfüllen. Den Punkt 4 formuliert die Generalversammlung wie folgt: Die Spnagogen-Gemeinde zahlt jährlich an die Religionsgesellschaft Adaß-Jsroel zu deren selbstwilligen Verfügung für Zwecke der Adaß-Jsroel Mk 4000. Die Generalversammlung forderte selbstwillige Verfügung über den Zuschuß aus der Gemeindekasse und hielt ein Zuschuß von nur Mk. 2600—3000 als Beihülfe zu einem Jahresbudget von Mk. 16,000 nicht für angemessen. Am 10. Dezember richteten die Deputierten folgendes Schreiben an den zeitigen Vorsitzenden der Synagogengemeinde: „In Anbetracht dessen, daß zwei der mitunterzeichneten Mitglieder unseres Vorstandes behindert sind, heute Nachmittag die Verhandlungen mündlich weiter zu führen, überreichen wir Ihnen hiermit die Beschlüsse unserer Generalversammlung." (folgen Forderungen 1 und 4 in der veränderten Form, 2 und3 unverändert gemäß Zustimmung der Gemeindedeputierten.) „Wir erwarten Ihre Entschließungen und zeichnen Hochachtungsvoll (Unterschriften.) Tie Antwort des Vorstandes der Synagogen-Gemeinde lautete: Königsberg i. Pr., 14. Dez. 1899. Auf die uns mittelst Schreibens vom 10. d. M. mitgetheilten Beschlüsse Ihrer Generalversammlung benachrichtigen wir Sie, daß in der heute stattgefundenen gemeinsamen Sitzung des Vorstandes und der Repräsentanten-Versammlung der Synagogen- Gemeinde einstimmig beschlossen wurde, dieselben abzulehnen, weil wir diese Anforderungen in ihrer Ge-

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