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Der Israelit · 1900-01-25 · Heft 8 (25.1.1900) · page 29

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 8 (25.1.1900)
Date
1900-01-25
Page
– (sequence 29)
Language
German
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treiben, und Mission zu treiben könne niemals die Aufgabe einer Schule sein. Ein zweites Bedenken sei von schulpolitischer Seite zu erheben. In einem ministeriellen Schreiben vom Jahre 1870, auf das man sich beziehen könne, sei betont worden, daß eine Privatschule nur eine Ergänzung der öffentlichen Schulen sei. Daraus sei zu folgern, daß die Leiter der Privatschulen an die Praxis gebunden seien, welche den Leitern der öffentlichen Schulen zur Vorschrift gemacht sei. Es sei undenkbar, daß an einer öffentlichen Lehranstalt an neuaufzunehmende Schüler die Forderung gestellt werde, an dem christlichen Religionsunterrichte theilzunehmen, mithin dürfe auch die Leiterin einer Privatschule nicht das Recht haben, ein solches Verlangen auszusprechen. Der Referent schließt mit der Bitte, den Antrag auf Niedersetzung einer gemischten Kommission anzunehmen, die hoffentlich einen gangbaren Weg in dieser Angelegenheit finden werde. Syndicus Dr. Minden spricht als derjenige, der diese Angelegenheit zuerst in der Versammlung vorgebracht hätte, zunächst dem Gemeindevorstande seinen Dank dafür aus, daß er dieselbe mit pflichtmäßiger Energie betrieben hätte, und dankt ferner den Mitgliedern des Repräsentantencollegiums, daß sie die Verhandlung aus der geheimen in die öffentliche Sitzung verwiesen hätten. Was über diese hochernste Sache zu sagen sei, habe die Oeffentlichkeit nicht zu scheuen, obgleich man sich bewußt sein muffe, daß es an scharfen und unfreundlichen Kritiken nicht fehlen werde. Er (Redner) sei leider nicht in der Lage, über den Bescheid des Königl. Provinzialschulkollegiums ein günstiges Urtheil zu fällen, wenngleich derselbe in juristisch-formalistischer Hinsicht vielleicht bei flüchtiger Betrachtung nur geringe Angriffspunkte biete. Was er dieser Verfügung hauptsächlich zum Vorwurf mache, sei, daß sie sich auf einen solchen formalistischen Standpunkt stelle und sich nicht den Eindruck vergegenwärtige, den das Dörstling'sche Schreiben auf die Seelen der betroffenen Eltern, der Kinder selbst und aller übrigen Vetheiligten machen mußte. Er sei der festen Ueberzeugung, daß ein „gleiches Schreiben, von einer evangelischen Schulvorsteherin an eine katholische Mutter oder von einer katholischen Schulvorsteherin an eine evangelische Mutter gerichtet, einen Schrei der Entrüstung durch das ganze deutsche Volk entfeffelt haben würde." Denn ein jeder Mensch von gesundem religiösem Gefühl, werde sich sagen müssen, daß hier ein „seelischer Druck zur Untreue gegen die Religion" ausgeübt werde, wie er stärker kaum gedacht werden könne. Von einer preußischen Schulbehörde aber könne und müsse man verlangen, daß sie auf solche psychologischen und pädagogischen Momente Rücksicht nehme und daß sie ihren ganzen Einfluß ausbiete, um die irrige Anschauung zu bekämpfen, daß in unserem Vaterlande ein Religionswechsel zum Zwecke der Erlangung besserer Lebenskonditionen etwas Wünschenswerthes sei, ein Gedanke, der dem gesunden Gefühle des deutschen Volkes strikte zuwiderlaufe. Konnte daher das Provinzialschulkollegium die Hand- 167_ lungsweise des Fräulein Dörstling nach Lage der Gesetze nicht verhindern — ein Punkt, der in der niederzusetzenden Kommission näher zu untersuchen sein werde — so hätte es seines (Redners) Erachtens doch wenigstens seine Mißbilligung über das Schreiben ausdrücken müssen, das dem Geiste gegenseitiger Duldsamkeit, der unsere preußischen Gesetze beherrsche, zuwiderlaufe und in „einer Zeit, wo man alle Kraft daran setzen müsse, dem deutschen Volke die Religion zu erhalten, zur leichtfertigen Behandlung religiöser Dinge geradezu anreizen müsse." Er wolle sich über das Widerspruchsvolle in den Erklärungen des Frl. Dörstling und ihrer Vertreterin heute nicht weiter verbreiten. Es sei tief bedauerlich, daß eine Dame, die, wie man ihm gesagt hätte, tausende jüdischer Schülerinnen erzogen hätte, den Endzweck ihrer Erziehungsmethode so wenig zu präcisiren verstehe, daß man sich erstaunt fragen müsse, welches Princip sie eigentlich verfolge. Halte sie eine Missionsschule oder solle hier etwa die Illusion einer paritätischen Schule dadurch hergestellt werden, daß eine gewisse Anzahl jüdischer Schülerinnen in den christlichen Religionsunterricht „eingeladen" werde? Er bitte, dem Anträge des Vorstandes beizustimmene. Landgerichtsrath Löwe erklärt sich ebenfalls mit der Einsetzung der Kommission einverstanden, möchte aber der letzteren die Directive geben, ohne Rücksicht auf andere Erwägungen an die Vorgesetzte Instanz, das Kultusministerium, zu gehen. Das Provinzialschulkollegium habe gesprochen, und eine Behörde pflege ihren Beschluß nicht abzuändern, wenn nicht besondere neue Momente, die hier nicht vorliegen, geltend gemacht würden. Für die Versammlung gebe es jetzt nur den einen Weg, an den Kultusminister zu gehen, ob er den Standpunkt der Schulleiterin billige oder ob er Veranlassung nehme, die Leiterin zu rectificiren. Gründe hierfür seien genügend vorhanden. Er gehe von der Voraussetzung aus, daß das von einer Lehrerin Unterzeichnete Schreiben auf Veranlassung der Schulleiterin ergangen sei. Unter dieser Voraussetzung wolle er energischen Protest gegen den Geist des Schreibens aussprechen. Von beiden Vorrednern sei nicht mit Schärfe hervorgehoben worden, daß in dem letzten Satze des Briefes der Schulvorsteherin mit den Worten: „Würde das mit Ihren Wünschen für die Zukunft Ihres kleinen Mädchens übereinstimmen" ausgesprochen sei, daß die Kinder „getauft" werden sollen. Auch das Provinzialschulkollegium gehe von dieser Auffassung jenes Briefes aus, indem es bemerke: „In diesem Sinne vergewissert sie sich vor Aufnahme neuer Kinder darüber, in welchem „Glauben" sie zu erziehen sein würden." Es müsse Einspruch dagegen eingelegt werden, daß die Schule zu einer Art Missionsanstalt gemacht werde. Die Schulvorsteherin müsse nach seiner (Redners) Auffassung allerdings wohl für berechtigt erachtet werden, die Annahme jüdischer Schülerinnen überhaupt abzulehnen, obwohl auch hierüber die Anschauungen verschieden seien. Ein namhafter Jurist, der lange der Repräsentanten-Versammlung angehört hätte, sei der Ansicht gewesen, daß. h. ■ I s ■ V i ’n .? ■

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