Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 8 (25.1.1900)
- Date
- 1900-01-25
- Page
- – (sequence 28)
- Language
- German
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WWWWW 166 so kommt für die aufgenommenen andererseits keinerlei noch so mittelbare religiöse Einwirkung in Frage, die nicht dem Wunsche der Eltern entspräche. Somit liegt irgend ein Eingriff in das elterliche Bestimmungsrecht nicht vor und können — bei der maßgebenden gesetzlichen Bedeutung dieses Rechts — umsoweniger die weitgehenden Folgerungen als begründet erscheinen, die der Vorstand aus dem von einer Lehrerin der Anstalt geschriebenen Briese vom 8. September d. Jahres gezogen hat. Zu Maßnahmen gegen Fräulein Dörstling haben wir demgemäß keinen Anlaß gefunden." Der Gemeindevorstand hat diese beiden Schreiben zur Kenntniß der Repräsentanten-Versammlung gebracht und diese ersucht, mit ihm in gemischter Deputation über die nunmehr einzuschlagenden Schritte zu verhandeln. Der Ausschuß, welcher die Vorberathung hierüber hatte, hat nun in der heutigen Repräsentanten- Versammlung die Annahme des Antrages des Gemeindevorstandes empfohlen und für die gemischte Commission die Herren Geh. Medizinalrath Pros. Senator, Syndicus Dr. Minden, Prof. Geiger und Prof. B l a s ch k e vorgeschlagen. Die Versammlung könne, so führte der Referent der Vorlage, Pros. Blaschke, aus, das Antwortschreiben des Provinzialschulkollegiums nicht zur Kenntniß nehmen, ohne das auszusprechen, was sie hierbei bewege. Er gebe gerne zu, daß das Provinzialschulkollegium sehr loyal verfahren sei, wenn es nicht nur den Veschlujz übermtiteli, sondern auch die Begründung beigesügt hätte. Ueber letztere könne die Versammlung nicht ohne Weiteres hinweggehen. Gegen dieselbe ließen sich pädagogische und schulpolitische Gründe geltend machen. Es müsse der Schulvorsteherin unbenommen bleiben, wenn sie die ihr unterstellte Schule im christlichen Geist leiten wolle, wenn sie den christlichen Geist zur Grundlage machen wolle, und wenn sie nur aus dieser Grundlage einen erziehlichen Einfluß auszuüben sich im Stande fühle. Dieses Recht könne ihr nicht beschränkt werden und der Versammlung habe es fern gelegen, sich gegen dieses Recht zu wenden. Ein Recht aber, welches die Juden gern und willig anderen zugeständen, müßten sie auch für sich in Anspruch nehmen, sie könnten verlangen, daß der jüdischen Religion die ihr gesetzlich verbürgten Rechte gewährt würden, daß weder ein Einfluß noch eine Beschränkung von einem Schulleiter oder irgend einem anderen ausgeübt werde. Ein solcher Einfluß werde nach der Meinung des Provinzialschulkollegiums auch hier nicht ausgeübt. Er (Referent) sei gerade entgegengesetzter Ansicht. Es sei Thatsache, daß jene Schulleiterin erst in neuester Zeit die angeführte Bedingung gestellt, während sie früher bedingungslos jüdische Schülerinnen ausgenommen und es nur abgelehnt hätte, an ihrer Schule jüdischen Religionsunterricht ertheilen zu kaffen. Das Provinzialschulkollegium theile ferner mit, daß die Schulvorsteherin nur bis zu einem gewissen Prozentsätze jüdische Kinder ausnehme. Es wäre müßig, über die Gründe nachzudenken, welche die Vorsteherin hierzu bestimmt hätten. Aber von dem Grundsätze, jüdische Schülerinnen nur in einer gewissen Zahl auszunehmen, zu der Bedingung, daß sie während der ganzen Zeit am christlichen Religionsunterricht theilnehmen, sei noch ein sehr weiter Schritt und ein Novum, welches Fräulein Dörstling erfunden hätte. Das Provinzialschulkollegium meine, es käme keine noch so mittelbare religiöse Einwirkung in Frage, die nicht dem Wunsche der Eltern entspräche. Es sei jedoch Thatsache, daß an dieser Anstalt sich jüdische Schülerinnen befänden, um deren Religionsunterricht sich die Schulvorsteherin gar nicht kümmere. Es sei wohl ferner als Thatsache hinzustellen, daß ein großer Theil der jüdischen Mädchen jüdischen Religionsunterricht außerhalb der Schule hätte. Es sei doch zu bedenken, ob da keinerlei religiöse Einwirkung stattsände, wenn diese Kinder zusammensäßen. Die jüdischen Kinder, welche am christlichen Religionsunterrichte theilnähmen, könnten möglicher Weise Geschwister haben, welche jüdischen Religionsunterricht genössen, vielleicht auch Eltern, welche noch an den jüdischen Gebräuchen sesthielten. Werde da wirklich durch diesen Zwiespalt keine religiöse Einwirkung ausgeübt? Eine religiöse Einwirkung finde auch ferner statt, wenn jüdische Kinder die Anstalt besuchen, die zu Hause jüdischen Religionsunterricht hätten, und nun sehen, daß andere jüdische Kinder an dem christlichen Religionsunterrichte theilnehmen. Die mittelbare Einwirkung aus die Kinder, welche noch jüdische Gebräuche im elterlichen Hause vor sich sähen, sei eine viel stärkere und nachtheiligere, als aus diejenigen, welche von den Eltern pr eisgegeben würden. Das Provinzialschulkollegium hätte nicht recht erkannt, was die Repräsentantenversammlung bewege und errege, wenn es meine, daß ein Eingriff in das elterliche Bestimmungsrecht nicht vorliege. Das Provinzialschulkollegium gehe von dem Standpunkte aus, daß die Kinder nicht nothwendiger Weise in die Dörstling'sche Schule geschickt zu werden brauchen. An der in der Nähe belegenen öffentlichen Töchterschule sei sicher kein Platz, und das Provinzialschulkollegium werde sicher nicht dafür plaidiren wollen, Kinder einer überfüllten Anstalt zu überweisen. Wenn Eltern sich nun entschlossen hätten, ihre Kinder in die Schule zu schicken, mit deren Unterrichtsgang sie einverstanden seien, so heiße es, in das elterliche Bestimungsrecht eingreisen, wenn plötzlich Bedingungen gestellt würden, in welche die Eltern nicht willigen könnten. Der Zweck der Bedingung sei klar und könne nur daraus hinauslausen, daß die Kinder früher oder später sich taufen lassen sollen. Denn der Religionsunterricht würde wirkungslos bleiben, wenn es nur die Kinder mit gewissen Kenntnissen versehen wollte; er müsse doch vor allen Dingen auf das Gemüth und das Seelenleben der Kinder einwirken. Mit anderen Worten, wenn eine Schulvorsteherin verlange, daß jüdische Kinder am christlichen Religionsunterrichte theilnehmen, so verlange sie, daß diese Kinder ihrem Glauben entfremdet und dem anderen Glauben zugesührt würden. Das heiße Mission