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Der Israelit · 1900-01-25 · Heft 8 (25.1.1900) · page 27

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 8 (25.1.1900)
Date
1900-01-25
Page
– (sequence 27)
Language
German
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4t. Jahrgang Vierte Beilage |u J 8 -es „Israelit" Leitender Artikel. El» likdMwSrüiger Krlefund seine Folgen. Berlin, 22. Januar. Der unseren Lesern bereits bekannte, im Aufträge der Schulvorsteherin Fräulein Dörstling, Schöneberger Ufer 36, verfaßte Brief, in welchem mitgetheilt wurde, daß die Leiterin, um einen Zwiespalt zwischen den Kindern und unliebsame Erörterungen zu vermeiden, seit einiger Zeit nur jüdische Kinder aufnehme, welche von der 9. bis zur 1. Klasse auch am christlichen Religionsunterrichte Theil nehmen wollen, hat der hiesigen jüdischen Gemeinde zu weiteren Schritten Veranlassung gegeben, die auch über Berlin hinaus von Jnteresie sind. Zur besseren Orientirung sei der Wortlaut des Briefes hier nochmals mitgetheilt: Sehr geehrte Frau! Fräulein Dörstling erinnert sich Ihrer als sehr liebenswürdige Schülerin und ist gern bereit, Ihre Kleine in ihre Anstalt aufzunehmen. Nur möchte Frl. Dörstling noch einmal darauf aufmerksam machen, daß sie Kinder anderen Glaubens nur dann aufnehmen kann, wenn der Geist, der in der Anstalt herrscht und die christliche Beeinflussung der Kinder, die nicht ausbleiben kann, den Grundsätzen der Eltern nicht entgegenarbeitet. Um einen Zwiespalt zwischen den Kindern und unliebsame Erörterungen zu vermeiden, nimmt Frl. Dörstling seit einiger Zeit nur Kinder auf, welche von der 9. bis zur 1. Klasse auch am christlichen Religionsunterrichte theilnehmen wollen. Würde das mit Ihren Wünschen für die Zukunft Ihres kleinen Mädchens übereinstimmene, so werden wir Ihre Kleine als angemeldet für Ostern eintragen und bitten nur noch um kurzen Bescheid. Mit vorzüglicher Hochachtung gez. I. Glogau. Die Repräsentantenversammlung hatte zur Zeit den Gemeindevorstand ersucht, auf Grund dieses Briefes eine Einwirkung bei den Behörden zu veranlassen. Der Gemeindevorstand hat deßhalb unter dem 20. Oktober v. I. folgendes Schreiben an das Kgl. Provinzialschulkollegium gerichtet: „Dem Königlichen Provinzial-Schul-Kollegium überreichen wir in der Anlage ergebenst Abschrift eines auf Veranlassung der Schulvorsteherin Fräulein Dörstling, Schöneberger Ufer 36, an die Gattin eines Mitgliedes unserer Gemeinde gerichteten Briefes. Aus dem Inhalte desselben geht hervor, daß Fräulein Dörstling in ihrer Schule, die von einer ganz erheblichen Anzahl jüdischer Kinder besucht wird, die letzteren in christlich-dogmatischem Sinne zu beeinflussen versucht. Daß es sich um solche und nicht etwa um eine ethische Beeinflussung handelt, ergibt sich aus dem sonstigen Inhalte des Schreibens unzweifelhaft. Fräulein Dörstling verlangt ferner von den Eltern neu aufzunehmender Kinder das Eingehen einer Verpflichtung, daß die Kinder durch sämmtliche Klassen hindurch an dem christlichen Religionsunterricht theilnehmen. Die bezeichneten Maßnahmen der Schulvorsteherin — ganz abgesehen davon, daß durch dieselben das religiöse Gefühl der die Schule besuchenden zahlreichen jüdischen Kinder auf das Peinlichste berührt wird — bedeuten eine offenbare Verletzung der den jüdischen Schülerinnen und deren Eltern zustehenden gesetzlichen Rechte. Sie sind geradezu eine Mißachtung der verfassungsmäßig gewährleisteten Freiheit des religiösen Bekenntnisses, sie verstoßen gegen die Bestimmungen des Allgemeinen Preußischen Landrechts (Paragraph 11, Tit. 12, Th. 2) und nicht minder gegen den Paragraph 62 des Gesetzes vom 23. Juli 1847, der ausdrücklich besagt: „Zur Theilnahme an dem christlichen Religionsunterrichte sind die jüdischen Kinder nicht verpflichtet." Wir können nicht annehmen, daß es einer Schulvorsteherin gestattet ist, für die Aufnahme in ihre Anstalt Bedingungen zu stellen, welche den Grundlehren der Verfassung und der geltenden Gesetze zuwiderlaufen. Durch das von Fräulein Dörstling eingeschlagene Verfahren wird derjenige Zwiespalt zwischen Eltern und Kindern, den sie vermieden wissen will, gerade hervorgerufen. Wir bitten daher gehorsamst, die Schulvorsteherin Fräulein Dörstling auf das Unzulässige ihres Verfahrens hochgeneigtest aufmerksam machen zu wollen. Der Vorstand der jüd. Gemeinde. B e r l i n." Darauf ist am 4. Dezember nachstehender Bescheid vom Provinzial-Kollegium eingetroffen: „Fräulein Dörstling wünscht in ihrer Privatschule einen ausgesprochen christlichen Geist als Grundlage festzuhalten, da sie nur in ihm einen erziehlichen Einfluß auszuüben sich im Stande fühlt. Wenn sie daher auch die Aufnahme jüdischer Kinder nicht prinzipiell ablehnt, so legt sie doch Werth darauf, deren Zahl nicht über einen bestimmten Prozentsatz aller Schülerinnen, welcher gegenwärtig erreicht ist, steigen zu sehen. In diesem Sinne vergewissert sie sich vor Aufnahme neuer Kinder darüber, in welchem Glauben sie zu erziehen sein würden, und giebt zugleich von Vorneherein vollen Aufschluß über den christlichen Geist der Anstalt und die damit zusammenhängenden Einrichtungen. Wie auf der einen Seite Niemand genöthigt ist, Kinder gerade der Dörstling'schen Schule zuzuführen. Nr. 8, 8.163/164 folgt erst hinter S. 168

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