Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 8 (25.1.1900)
- Date
- 1900-01-25
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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41. Jahrgang. Me Beilage ja J8 des „Israelit". Leitender Artikel. Recht und Religion. Line agadischc Lkizze zu paraschalh 2'!2LL'Q, von Rabbiner Dr. Mar Veermann, Insterburg. Ein geistvoller Schriftdeuter des alten Israel begann seinen gottesdienstlichen Vortrag über den Thoraabschnitt „der Rechte" mit dem Psalmwort „Die Macht hat der König, der das Recht liebt: Du machtest zu des Gesetzes Grund die Treue, Gerechtigkeit und Liebe hast Du in Jakob geschaffen!" Es ist dies keine unverdiente Huldigung, die hier mit Hinweis auf den Bibelvers der ältesten Gesetzgebung aller Culturvölker ertheilt wird. Alle Ideen geläuterter Sittlichkeit, alle Erkenntnisse eines seinentwickelten Rechtsgefühls sind hier in lvuchtigen Worten, die das Herz treffen und den Willen erfassen, deutlich ausgesprochen. Hier waltet der erhabene Geist reinster Nächstenliebe, hier ertönt machtvoll und sieghaft die lverbende Stimme der Menschenfreundlichkeit. Nicht das Halbdunkel unbestimmter Empfindungen, nicht die Nebelhaftigkeit unklarer Gefühle breitet sich hier aus. Hell und klar klingt hier die Sprache der Vernunft in scharf geformten und streng umgrenzten Satzungen an unser Ohr und doch fühlen wir lebhaft die herzliche Liebe, die in der strengen Norm sich mittheilt. Knapp und bestimint formulirt das Gesetz seine Forderungen. Es begnügt sich nicht mit allgemeinen Vermahnungen. Der Schutz des wirthschaftlich Schwachen wird z. B. sofort durch eine besondere Satzung, das Zinsverbot, proklamirt, und so der fluchbringende Einfluß der übermächtigen Capital-Anhäufung gebrochen: „Wenn Du Geld meinem Volke leihest, dem Armen bei Dir, sei kein harter Gläubiger, lege ihm keinerlei Zinsen auf!" Und hinwiederum mit welch' ergreifender Veredtsamkeit, mit welchem eindringlichen Wortreichthum wendet sich das sonst so knappe u. karge Gesetz, in dem seder Buchstabe bedeutungsvoll ist, an das Gemüth des Besitzenden und erfüllt ihn mit Mitleid und Schonung gegen den ärmeren Bruder: „Wenn Du das Pfand Deines Nächsten pfändest, bis zum Untergänge der Sonne mußt Du es ihm zurückerstatten; denn es ist sein Gewand — vielleicht das einzige für seinen Leib — worauf soll er schlafen? schreit er zu mir, so erhöre ich ihn, denn liebevoll bin ich!" Am schönsten tritt die herzliche Milde des Gesetzes in der Behandlung des Verbrechers zu Tage, den es von seiner freundlichen Theilnahme nicht kalt und streng ausschließt. Recht bezeichnend beginnt mit einem durch die Sünde gefallenen Menschen die ganze Ordnung jüdischer Menschenrechte und lehrt uns, auch noch im Sünder den Bruder nicht zu vergessen. Die Strafe wird darum hier nicht als >Rache der geschädigten menschlichen Gesellschaft, sondern als Läuterungs- und Besserungsmittel für den Sünder angesehen u. deßhalb wird für den Dieb, der den mehrfachen Ersatz des gestohlenen Gutes nicht zu erstatten vermag, eine Zwangserziehung in einem von jüdischem Geiste durchwehten Hause vorgeschrieben. So kann man, wenn man sich noch die Thierschutzbestimmungen in Mischpatim, 23. V., 4 u. 6, vergegenwärtigt, ohne in übertreibendes Pathos zu verfallen, mit dem Midrasch das Wort des königlichen Sängers als Losung und Motto der ganzen Gesetzgebung ansehen: „Deine Liebe gleicht ewigen Bergen, Deine Rechte sind tiefe Fluthen, Dein Heil gilt Menschen und Thieren, Ewiger!" Weil Gott die Liebe ist, deßhalb sollen auch wir liebevoll sein, das ist das hohe Ideal, dessen Verwirklichung hier erreicht werden soll. In diesem Gedankenkreis ist eigentlich für die Frage nach dem Berhältniß von Religion und Ethik kein Platz. Denn Religion ist hier die Erfüllung des göttlichen Gesetzes, welches als vom höchsten sittlichen Wesen stammend, auch die höchste Sittlichkeit darstellt. Weil aber in den letzten Jahrzehnten des dahingegangenen Jahrhunderts die Religion und Moral auf ihre Beziehung zu einander vielfach unter irrigen Voraussetzungen untersucht wurden, wollen auch wir uns über die jüdische Auffassung in diesem Punkte volle Klarheit verschaffen. Es ist dies umsomehr geboten, als die Gesellschaften für ethische Kultur, welche die Pflege der sittlichen Anforderungen von der Religion loslösten, die Formel aufstellten, daß wahre Moral auch ohne Gottesglauben erreichbar sei und daß der Mensch auf einer erhöhten Stufe des sittlichen Bewußtseins der leitenden Einflüsse des Glaubens entrathen könne. Wohl ist es richtig, daß die Religion sittlichen Ernst und ethische Empfänglichkeit als den Boden beansprucht, auf dem wahres Glaubensleben gedeihen kann. Wo diese Vorbedingung, ein moralisches Ringen und Streben, fehlt, da werden auch die religiösen Ideale keinen Eingang finden. Ja, wenn die Stimme des Gewissens nicht mit unwiderstehlicher Gewalt sich Gehör verschafft, in dessen Herz wird auch nicht Raum für die heiligen Empfindungen sein, die der Glaube zu wecken sucht. Das ist schon eine alte Erkenntniß. Ueberall — so sprechen schon die rabbinischen Weisen — heißt es vom lagernden Israel „Wajachanu, sie lagerten, alle verschieden an Wünschen und Bestrebungen, an Leidenschaften und Ueberzeugungen, als aber die Offenbarung erfolgen sollte, lautet die Versstelle „Wajichan Jisroel", „Israel lagerte wie ein Mann," alle getragen von denselben heiligen Ahnungen, von derselben tiefen Sehnsucht nach Heil und Frieden!