Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 6 (18.1.1900)
- Date
- 1900-01-18
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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98 so bandeln wie sie handeln, und füglich werden auch noch hämischer Weise private und Familieninteresscn den angeblichen Drahtziehern in die Schuhe geschoben und -noch einige Liebenswürdigkeiten dazu. Es ist das alte Lied. Das war schon vor einem halben Jahrhundert so, als die Frankfurter Religionsaesellscbafr den ersten Schritt zu ihrer Constituiruna that, und hat sich mit der Regelmäßigkeit eines Naturgesetzes wiederholt, als später gesetzestreue Minoritäten mit u. ohne förmlichen Austritt aus der Resormjuden oememde sich constituirten in: Mainz, Darmstadt, Köln, Wiesbaden, Trier, Berlin und zuletzt in Königs d e r g i. Pr. In den letzten Tagen des abgelaufenen bürgerlichen Jahres haben dort mehrere Mitglieder der Reformgemeinde auf Grund des Austrittsgesetzes vom Jahre 187(1 ihren Austritt erklär: u. die Ausgetretenen haben die Motive ihres Austrittes in einer besonderen Denkschrift zusammengestellt, die uns vorliegt. Wir schicken voraus, daß uns die handelnden Persönlichkeiten auf beiden Seiten völlig unbekannt sind, daß wir -nicht einmal die Namen derselben kennen und daß auch die vorliegende Schrift uns darüber keine .Kcnntniß bringt, da sie nicht einen einzigen Namen der handelnden Persönlichkeiten enthält. Trotz dieses schönen Zeichens von Unparteilichkeit liegt es in der Natur der Sache, daß in einer Streitsache eine nur von einer Seite gegebene Darstellung der Sachlage noch kein unparteiisches Urtheil ermöglicht. Nicht an die hier gegebene Darstellung der Sachlage werden wir uns daher bei unserem Urtheil zu halten haben, sondern an die Rede u. Gegenrede der beiden Parteien in ihrem schriftlichen Verkehr, deren Wortlaut uns hier mitgetheilt wird Die Denkschrift der .Königsberger Ausgeschiedenen berich'.et: Im Februar 189 3 betraten die Mitglieder der Adaß Jisroel, vereinigt mit Gesinnungsgenossen, zusammen 96. um den Gottesdienst an würdiger Stelle abhaiten zu können, den Weg der Petitionierung an die Gemeindeorgane mit folgendem Anträge: Dem löblichen Vorstände der Synagogengemeinde hier „erlauben sich die Unterzeichneten ganz ergebenst nachfolgende Angelegenheit vvrzutragen: „Als im Jahre 18T0 in der bis dahin nach traditionellem Ritus geleiteten hiesigen Synagoge eine Orgel und Abänderungen des Gottesdienstes ein geführt wurden, sah man sich nicht veranlaßt, auf Die'.enigen Rücksicht zu nehmen, welchen die unveränderte Aufrechterhaltung des viele Jahrhunderte alten und theilweise bis auf Esra und Nehemia zu rückrcichenden Kultus Sache des Herzens und Gewissens ivar. Der Gemeindegenossen, ivelche nichts beanspruchten, als in den von ihren Vätern geschah fenen Institutionen so lveiter zu leben und zu beten, wie sie es seit ihrer .Kindheit gewohnt lvaren, wurde nicht gedarbt. Man ließ sie ans der Geineindesynagoge ouswandern, da sie so bescheiden waren, trotz unveränderter Mitleistung zu den Bedürfnissen der Gemeinde, für ihre Kultusinstitutionen durch verdoppelte Opferwilligkeit selbst zu sorgen. Dieser Zustand, der weder als der Billigkeit noch der Gerechtigkett entsprechend bezeichnet werden kann, dauert nunmehr bereits 23 Jahre. „In den meisten größeren Gemeinden, deren Organe den Uebergang zur sogenannten Reform beschlossen haben, hat man den religiös-konservativen Elementen durch Ueberweisung geeigneter Gotteshäuser und durch Uebernahme der Kultuskosten auf das Gemeindebndget Rechnung getragen, so in Danzig, in Berlin, in Frankfurt a. M. etr. „Eine vor Jahren dieserhalb hier geführte Ber haudlung spitzte sich zu einer Steuerquotenfrage zu und verlief dann im Sande. Unseres Erachtens sehr i;it Unrecht. Die Leistungspflicht der Synagogenaemeinde kann nicht davon abhängen, ob die nach Ausführung der Sezession verbleibenden Elemente so steuerkräftig sind, daß ihre Jahresbeiträge für das Gesammtbudget erheblich ins Gewicht fallen. Ist die zur Gemeindebildung nothwendige Zahl von mindestens zehn Mitgliedern, Ivelche bei dem Tradirten verbleiben wollen, vorhanden, so liegt zweifellos der Hauptgemeinde die Pflicht ob, für deren Kultusbedürfnisse zu sorgen, und dies umsomehr, je schwächer deren eigene Leistungsfähigkeit ist. „Die ganze Angelegenheit ist für Königsberg in ein neues Stadium getreten durch den beschlossenen und bereits der Ausführung näher rückenden Bau einer Synagoge, wodurch die bisherige frei und disponibel wird. Aus diesem Neubau und der künftigen Unterhaltung einer großen prächtigen Synagoge werden der Gemeinde zweifellos sehr erhebliche Kosten und eine stärkere Jahresbelastung allen ihren Mitgliedern erwachsen: für uns, die ivir von den Kaltuseinrichtungen der Gemeinde setzt nicht Gebrauch zu machen im Stande sind, also ohne jede Gegenleistung. „Wenn ivir mm auch bisher einen Ztlstand erduldet haben, der nach unserer Meinung nichts weniger als billig ivar, so müssen ivir uns doch angesichts einer wesentlichen Verschärfung dieser Verhältnisse dagegen verwahren, es sei denn, daß uns ein geeignetes Vetlokal auf Geineindekosten überwiesen werde: ein solches ist aber in der bisherigen Synagoge, die sonach ihrem Zwecke erhalten bliebe, bestens gegeben. Wir vertrauen auf die hohe Einsicht der Gcineindeleitung, daß sie die Berechtigung unserer Ansprüche anerkennen und die Gelegenheit als willkommen begrüßen ivird, auch ihrerseits innerhalb der Judenheit auf Einigkeit, Zusammenhalt und Frieden hü,zuwirken, deren gebieterische Nothwendigkeit alle Zeichen der Zeit erweisen. Wir glauben, es wäre ein Verkennen dieser Zeichen, lvenn man gewissen Pacteibestrebungen zGiebe die durch Kultusreformen heraufbeschworenen Trennungen belassen und ver