Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 103 (28.12.1899)
- Date
- 1899-12-28
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2448953-2449048--49762-2500208- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
3045 NüsiUlN u. später etwa auf den Universitäten, lernen und wissen, welche socialen Ordnungen bei den Römern u. Heiden geherrscht haben, ja, muß sich stellenweise diese betreffenden Gesetze in der Ursprache auswendig lernen? Ueber die sociale Ordnung im alten Testament bei dem jüdischen Volke, nach den fünf Büchern Moses, herrscht aber eine bodenlose Unwissenheit. Die Gesetze jener Bölker waren heidnische, die Gesetze dieses Volkes gelten uns, man mag sich zu dem alten Testament stellen, wie inan will, immer als ehrwürdig und der höchsten Beobachtung werth. Wie nahe liegt da der Verdacht, daß man im Interresse einer anderen Gesellschaftsordnung die Kenntniß dieser ehrwürdigen Ordnung vernachlässigt, dagegen die der Heiden gepflegt habe, weil die Schlußfolgerung aus der letzteren leichter abzuweisen war, als die, die sich etwa in der biblischen Geschichte aufdrängte? Diese Fragen stellen, heißt sie beantworten. Ihre Beantwortung wird zu einer höheren Achtung der göttlichen Weisheit der Bibel führen. Die Achtung vor der Bibel muß aber zur Achtung vor dem Volke der Bibel führen, das wir Juden durch göttliche Bestimmung sind und bleiben werden. Das hohe Interesse, das alle gebildeten Kreise diesem die vitalsten Dinge berührenden Anliegen entgegen bringen, erreicht seinen Höhepunkt bei uns Juden; so sollte es wenigstens sein. — Das vorliegende Buch balten wir für ein überaus geeignetes Mittel dazu; weßhalb wir es hier eingehend würdigten und wohl auch wiederholt auf einzelne Partien desselben zurückkommen werden. Zeitungsnachrichten «nd Correfpondenze«. Deutschland. Mainz, 21. Dez. All Denen, die immer noch nicht vorsichtig genug im Einkauf von Butter sind und dieselbe dort überall holen, wo sie zu haben ist, sei folgender in Granderath bei Erkelenz sich ereignender Fall empfohlen: (Bauernbutter.) Die Händlerin Schloßmacher wurde vom Schöffengericht in M.-Gladbach wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz zu 100 Mar! Geldstrafe verurtheilt. Sie hatte auf dem Markte Butter verkauft, die über 5 pCt. Kochsalz und 22 pCt. Wasser enthielt. Die Verhandlung ergab, daß die Frau die Butterfälschung in umfangreichstem Maße betrieb. Nach bahnamtlicher Feststellung hat sie in den letzten fünf Jahren 31,384 Pfund Margarine bezogen. Wie der Amtsanwalt ausführte, ist diese Margarine ohne Zweifel der Naturbutter beigemischt worden. Diese Butter wurde dann als sogenannte „Bauernbutter" auf den Märkten in M.-Gladbach und Rheidt zu erhöhten Preisen verkauft, so daß das „Geschäft" sehr einträglich gewesen sein muß. Dieser Fall fordert aber nicht allein zur Vorsicht im Einkauf von Butter auf, sondern auch im Einkauf von Backwaaren. Daß die Bäcker zu Milchbrödchen in Wasser aufgelöste Butter und zwar des geringeren Preises wegen zumeist Margarinebutter nehmen, das ist ein offenes Geheimniß; aber auch Wasserbrödchen, Schwarz- und Graubrod unterliegen demselben rm. Der übrigbleibende Teig wird zusammengeworfen und da verwerthet, wo man kann. Er kommt unter die Semmeln, Schwarz- und Graubrod. Vorzugsweise wird aber daraus Sauerteig bereitet und somit findet sich der Margarinebutterteig „in allem Backwerk" vor. Bedenkt man nun, daß Margarine unter dem no’x von 2bni u. DNv,'besteht, so wird man sicher hierin vorsichtig sein. K. Coln, 20. Dez. Wir erhalten folgende Zuschrift: „In der ersten Beilage zu Nr. 60 der „Laubhütte", welche die Redaction d. Bl. so freundlich war, mir einzusenden, finde ich eine Correspondenz aus Westfalen, in welcher berichtet wird, der Vorsteher der Synagogengemeinde Wattenscheid habe infolge eines von mir herrührenden Gutachtens jüd. Leichen exhumiren lassen, um von der städtischen Behörde die Gegenleistung zu erlangen, daß die jüdische Privatschule zu einer öffentlichen erklärt werde. — Ich erinnere mich nicht, in dieser Sache um eine gutachtliche Aeußerung ersucht worden zu sein und eine solche nach Wattenscheid eingesandt zu haben, und ich mag ferner die Bemerkung nicht unterdrücken, daß sich die Redaction der „Laubhütte" vor der Veröffentlichung der Correspondenz aus Westfalen durch eine Anfrage bei mir oder sonstwie von der Zuverlässigkeit des Correspondenten hätte überzeugen sollen. — Um keinen Zweifel über meinen Standpunkt auf dem Grunde des Religionsgesetzes aufkommen zu lassen, übersende ich Ihnen die beiliegenden Schriftstücke, mit der Bitte, dieselben in Ihrem geschätzten Blatte zu veröffentlichen. Ihr hochachtungsvoll ergebener Rabbiner Dr. Plato. Die uns von Herrn Dr. Plato eingesandtenSchriftstücke lauten: Der Königliche Special-Kommissar H o v e n e r, Regierungs-Assessor. Acten z. B. 568. Eingangs-Nummer 1302. Brilon, den 6. Juni 1896. In derSeparationssache von Beringhausen, Kreis Brilon, ist es zur zweckmäßigen Ausschließung eines Theils der gebirgigen Feldmark nothwendig, einen Hauptwirthschaftsweg so zu legen, daß eine vorspringende Ecke des jüdischen Friedhofes abgeschnitten wird und in den Weg fällt. Es sind dort vor fünf bis sieben Jahren die Leichen einzelner Kinder, im Alter von einigen Tagen bis zu 2—3 Jahren begraben worden. Die Synagogengemeinde meint, daß der Exhumi-