Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 103 (28.12.1899)
- Date
- 1899-12-28
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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3031 diverse Mitglieder sind durch den Machtspruch des Präsidenten gezwungen, wegen der Liebhaberei des Opernsängers die Synagoge zu meiden. Wäre, wie es von Rechtswegen sein sollte, das direkte und geheime Wahlrecht derGemeindemitglieder eingeführt, ich wollte Hundert gegen Eins wetten, der Opernsänger mitsamt der Orgel wäre — in Paris geblieben, denn von einigen hundert seiner Gemeindemitglieder sind nicht zwanzig, die eine Orgel verlangt hätten, im Gegentheil, auch diese Wenigen hatten die 49,000 Franken, die damals verausgabt wurden, für beffere Zwecke verwendet wissen wollen. Also Gemeindeabstimmung für Alles, was die religiösen und administrativen Angelegenheiten, nur dann kann die Axt an den Jndifferentismus gelegt werden, der im Elsaß zum Niedergang unserer religiösen Verhältnisse geführt hat. Dann wird auch die Zeit kommen, wo die wichtigsten jüdischen Verwaltungsämter nicht jenen Personen anvertraut werden, die nur dem Namen nach Juden sind und die auf ihren Geldsack pochend, ihr Amt nur zur Niederreißung des Judenthums, statt zur Erhaltung desselben mißbrauchen. O e ft e r r.- U n g a r. Monarchie. Wien, 20. Dez. Die sensationelle Broschüre des Professor Masaryk über die Nothwendigkeit der Revision des Polnaer Mordprozesses hat die am schärfsten angegriffenen ärztlichen Sachverständigen des Prozesses zu einer Erwiderung genöthigt, die im „Deutschen Volksblatt" in deutscher Sprache veröffentlicht worden ist. Prof. Marsaryk antwortete darauf prompt in der „Zeit". Er konstatirt zunächst, daß Sachverständigen einen Theil der Angaben ihres gerichtlichen Gutachtens in dieser Zeitschrift nun selbst korrigiren. Dabei sind sie noch ungeschickt in ihren Ausreden. Das eine Mal haben sie sich bei der Gerichtsverhandlung undeutlich ausgedrückt, das anderemal wieder hat das Gericht ihre Aussagen ungenau protokollirt. Nachdem Prof. Masaryk diese Selbstkorrekturen hervorgehoben hat, schreibt er: „In derThat müßten die Herren Sachverständigen ihr ganzes Protokoll und Gutachten auf dieselbe Weise korrigiren und zurücknehmen; es thut mir leid, sagen zu müssen, daß alle ihre mündlichen und schriftlichen Aussagen fast werthlos sind, wie mir das mehr als eine medizinische Autorität bestätigt hat. Zu ihrer Entschuldigung will ich trotzdem anführen, was mir ein berühmter Anatom schreibt: „ . . . Die Polnaer Aerzte haben die Obduktion nicht schlechter ausgeführt, als dies andere Aerzte gethan hätten. Man kann von den praktischen Aerzten nicht auch noch verlangen, daß sie fehlerlose Sektionen machen. Eine Sektion ist Sache des Anatomen und nicht eines gewöhnlichen Arztes. Eine Reform dieser in forensischer Beziehung so wichtigen Angelegenheit wäre an der Zeit." Darnach geht Masaryk zur Prüfung des in der Streitschrift niedergelegten außergerichtlichen „neuen Gutachtens der Polnaer Gerichtsärzte" über. Da erlebt man wieder seine blauen Wunder. Das „neue Gutachten" erweist sich vor Masaryktz Kritik ebenso unhaltbar wie das alte, und der Leser, auch der Laie, lernt mit Entsetzen kennen, mit welcher Oberflächlichkeit und Ignoranz diese Gerichtsärzte arbeiten, von deren Aussage oft das Leben eines Menschen und im Polnaer Fall die Ehre, das Eigenthum und der ganze bürgerliche Status aller Juden überhaupt abhängig gemacht wurde. Prof. Masaryk schließt seine Entgegnung mit den Worten: „Die Leser der „Zeit" mögen mir verzeihen, wenn ich sie mit solchen Details unterhalte; allein der Ritualaberglaube läßt sich nicht mit allgemein kulturgeschichtlichen Erörterungen aus der Welt schaffen; er muß derart in einem konkreten Falle in seiner Nichtigkeit erwiesen werden. Das sieht doch schon jeder: eine richtige Obduktion und sachgemäße Beschreibung der Leiche hätte den Aberglauben im Falle Polna gar nicht aufkommen lassen.'" Wer die ganze Polemik verfolgt hat, wird dieser schweren Anklage, die Prof. Masaryk gegen die beeideten Gerichtsärzte erhebt, vollkommen beistimmen müssen. Wenn man bedenkt, daß bei diesem Prozeß nicht nur der Staatsanwalt, sondern auch der Richter und selbst die Gerichtsärzte durch die antisemitische Ritualmordfabel befangen waren, wird ebenso die sonderbareFührung und den Ausgang des Prozesses begreifen, wie die sich daran knüpfende publizistische Polemik, die eigentlich das mangelhafte gerichtliche Verfahren ergänzt, freilich erst, nachdem der Angeklagte zum Tode verurtheilt ist, Tausende von Juden infolge der durch den Prozeß angeregten Plünderungen an Hab u. Gut Schaden gelitten und die Ritualmordfabel tief, auf lange Zeit hinaus vielleicht unausrottbar tief ins Volk, ja — man glaubt es kaum — selbst in die akademisch gebildeten Schichten des Czechenthums eingedrungen ist. Lemberg. (Der Präsident von 1848, Franz S m? l k a, und die Juden.) Neunzigjährig ist hier Franz Smolka gestorben, er, der halb im Scherze und halb im Ernste zu versichern pflegte, sein Lebensalter würde 120 Jahre werden. So hatte es ihm in seiner Jugend einmal ein ehrwürdiger Greis rabbinischen Standes prophezeit, und er schien daran festen Glaubens zu halten, selbst damals, als er, zum Tode verurtheilt, im Gefängnisse saß, jeden Tag seiner Hinrichtung gewärtig. Das Aeußerfte, was er zugestand, war ein Kompromiß: wenn nicht 120, so würden es mindestens 100 Jahre werden; so oft er in den letzten Jahren von einer Krankheit heimgesucht wurde, hatte er für seine Umgebung die Trostworte der Prophezeihung auf den Lippen. Die Wahrheit war wohl, daß er die tiefe Ueberzeugung hatte, es werde ihm vergönnt sein, seine volle Zeit auszuleben, einen ganzen Abschnitt in der Geschichte des modernen Oesterreich, mit der sein Name auf's Innigste verknüpft ist. Er war der Letzten einer aus dem „Bunde der Strahlenden", er war Präsident des ersten österreichischen Abgeordnetenhauses gewesen, ein volles Menschenalter später leitete er wieder Parlamentsverhandlungen. Die Blätter des In- und Auslandes bringen ausführliche