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Der Israelit · 1899-12-21 · Heft 101-102 (21.12.1899) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 101-102 (21.12.1899)
Date
1899-12-21
Page
– (sequence 19)
Language
German
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3013 die ihnen eine Heimath wird, eine Familie, zu der sie sich zu zählen ein Recht haben — diese Aufgabe muß bei der großen Schwierigkeit, die sie bietet, und an deren Lösung unsere Zeit unablässig arbeitet, auf der anderen Seite jeder Waisenanstalt die Pflicht auferlegen, mit desto größerer Sorgfalt und Mühe, soweit Menschenkraft vermag, dieses Ziel als leitenden Grundsatz für Verwaltung und Einrichtung im Auge zu behalten. Unsere Anstalt sucht dieser Aufgabe zuerst dadurch gerecht zu werden, daß unsere Hauseltern mit den Waisenkindern in allen Beziehungen gemeinsam und vereinigt leben und so eine Familie bilden. Es sind nicht nur die Mahlzeiten, welche gemeinsam genommen werden, oder die Stunden der Aufsicht, welche eine Verbindung zwischen Hauseltern und Zöglingen Herstellen sollen, sondern es ist das volle Zusammenleben, sei es, wo es gilt, zu lehren und anzuweisen, sei es bei der Arbeit, sei es beim Spiel oder in den freien Stunden. Es gewinnt das Kind das Anrecht, mit dem, was es wünscht und was es plagt, was sein Herz bewegt und erfüllt, sich an die ihm gesetzten Eltern zu wenden; es gewinnen die Eltern das Anrecht auf das Vertrauen und die Zuneigung der Kinder. Wir dürfen es zu unserer Freude aussprechen, daß unser Waisenhaus zum großen Theile ein solches Familienheim den Kindern bietet. Unsere Zöglinge wissen nicht bloß, so lange sie die Erziehung im Waisenhause genießen, sondern auch dann, wenn sie nicht mehr in der Anstalt sind, mit Allem, was ihr Leben, und dessen sie bedürfen, an ihre Pflegftätte sich zu wenden. Es ist uns eine Freude, zu sehen, wie sie ihre Anhänglichkeit unfern Hauseltern bewahren, wie sie, sofern sie hier am Orte verbleiben, ihre freien Stunden gern immer wieder in unserem Hause, das sie als das Ihrige ansehen, zubringen. Die Zöglinge wissen es. wie gern ihnen ein freundliches wohlwollendes Entgegenkommen im Hause gewährt, wie gern für sie nach Kräften gesorgt und wie auf ihr Unterkommen und ihr Fortkommen Bedacht genommen wird. Gern wird Rücksicht genommen auf jene kleinen Freuden der Kinder, die jedes Elternhaus bei besonderen Anlässen bietet. Namentlich finden diejenigen Tage, die einem Kinde in treuem Gedenken bleiben sollen, wie die Bar-mizwah-Feier, die erforderliche Auszeichnung und Berücksichtigung, wobei auch die üblichen Geschenke nicht fehlen. Neben dieser gewissermaßen stillschweigenden Voraussetzung einer liebenden Sorgfalt für die Waisen wird von den Satzungen als wesentlicher Grundzug für die Verwaltung gefordert: „Die streng religiöse Erziehung der Kinder". Wollte man die Religion auch nur abwäge» nach ihrer sogenannten praktischen Bedeutung, nach dem moralischen und sittlichen Halt, den sie für's Leben bieten soll, wollte inan abwägen, wann und in welchen Verhältnissen die Religion dann am unentbehrlichsten ist, man dürfte sagen, das Waisenhaus müßte die erste Stelle fein, in welcher mit dem nachdrücklichsten Ernste der religiöse Gedanke und das religiöse Leben den Kindern ans Herz geknüpft und als das Beste fürs Leben mitgegeben werde. Dieser Kindern gilt ja im wörtlichen und tiefgreifenden Sinne das Wort, daß Gott ihr Vater sei. Der Halt, der sonst in dem Einflüsse von Eltern und in der Zugehörigkeit zu einer Familie gesunden wird, unseren Waisenkindern fehlt er zumeist, und wenn die Religion den Menschen auf Schritt und Tritt scbützend begleiten soll. Niemand bedarf mehr dieses Schutzes, als diejenigen, die allein stehen und auf ihre eigene Kraft angewiesen sind. Darum hat schon der Stifter unseres Waisenhauses und in seinem Sinne und nach seinem Willen, das Statut der Stiftung die Forderung streng religiöser Erziehung gestellt. In diesem Sinne wird auch die Verwaltung des Waisenhauses durch das Kuratorium geleitet, in diesem Sinne auch das Haus geführt. Unseren Zöglingen wird nicht nur der erforderliche Religionsunterricht, sondern vor Allen-, ein „jüdisch-religiöses Leben vorbildlich gegeben", ein Leben, das nicht auf den Besuch des täglichen Gottesdienstes - am Sabbath auch der Mädchen — sich beschränk, sondern durch die gesammten häuslichen Einrichtungen, durch „Anhaltung zur Erfüllung der religiösen Vorschriften", durch Heiligung und weihevolle Begehung des Sabbaths und der Festtage seinen Ausdruck findet. Gern werden diejenigen religiösen Anlässe und Tage, welche zu freudiger Auszeichnung Gelegenheit bieten, dazu benutzt, um den Kindern kleinere oder größere Freuden zu bereiten. Hierzu gehört namentlich die alljährliche Canukah-Feier im Hause, an wlcher viele Familien aus hiesiger Gemeinde, oft unter reicher Beschenkung der Kinder an Geld für deren Sparkassenbücher, an Büchern, nützlichen Gebrauchs aegenstäudeu, unterhaltenden Spielsachen u. s. w. sich betheiligen.- Momente, welche den Kindern dauernd in freudiger Erinnerung bleiben. Besondere Sorgfalt wird der körperlichen Pflege der oft schwächlich, zum Theil verwahrlost in die Anstalt kommenden Kinder zugewandt. Eine einfache, aber kräftige und gesunde Kost, wobei täglich einmal Fleischi'peisen gereicht werden, hat sich stets gut Sc währt. Es ist seit jeher die Freude des Kuratoriums und der Stolz der Hauseltern gewesen, daß unsere Kinder gut genährt aussehen. Des Besonderen sei hier gedacht des durch den gegenwärtigen Inspektor Scheye, mit so anerkennenswerthem Erfolge in unserer Anstalt eingeführten Handfertigkeitsunterrichts. Die wiederholten Ausstellungen der von den Waisenkindern gefertigten Papp- und Holzarbeitern haben ungetheilte Anerkennung den Leistungen der Kinder gebracht. Die Freude und der Eifer der Kinder bei diesen Arbeiten, welche nicht wie ein Zwang ausgeübt werden, sondern wobei Zulassung und Ausschließung oft als Belohnung und Bestrafung angewandt wird, legen Zeugniß ab von dieser ersprießlichen Beschäftigung, welche, abgesehen von der nützlichen Vorbereitung zum Handwerkerberufe, welchem die meisten

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