Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 101-102 (21.12.1899)
- Date
- 1899-12-21
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2448953-2449047--49728-2500173- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
3012 überhaupt muß streng nach jüdischen: Ritus erfolgen, und es wird d e in Kuratorium zur Pflicht gemacht, darüber zu w a ch en, daß dieser B e st i m m u n g n a ch g el e b t werde." lZ 18.) „Für die physische Erziehung der Kinder zu gesunden und kräftigen Menschen soll durch eine einfache, nicht kärgliche Lebensweise, durch strenge Gewöhnung an Reinlichkeit, durch häufige Bewegung im Freien und durch angemesiene Leibesübung Sorge getragen werden.,, (S 14.) Ebenso „hat das Kuratorium für einen genügenden Schulunterricht in der jüdischen Religion und in den Elementargegenständen zu sorgen." (§ 16.) Die Mittel der Stiftung, welche vorerst in den von dem Stifter zu diesem Zwecke bestimmten zwanzigtausend Thaler bestanden, können anderweitig, „sei es durch Testament, Schenkung oder in jeder anderen Weise", vermehrt werden. Mit Nachdruck wird heroorgehoben, daß bei größeren Schenkungen, jedoch nicht unter dem Betrage von zehntausend Thaler, „die Stiftung neben dem Namen des ursprünglichen Stifters auch den des Schenkgebers oder Testators tragen und der Name desselben in die Benennung der Stiftung init ausgenommen lverden könne." ($ 2.) Zu Mitgliedern dieses Kuratoriums ernennt das Statut neben dem zeitigen Landrabbiner Dr. Adler die drei von dem Stifter ernannten Testamnetsvollstrecker: Bankier Albrecht Levi Feidel, Kaufmann R. E. Goldschmidt und Bankier Samson Selig Goldschmidt 4\ Dem Kuratorium zur Seite stehen sollen zwei ..Ehrenmütter" die Aufsicht über die Pflege der Kinder und die Ueberwachung des qesammten Haushaltes in der Anstatt übernehmen. Als Zöglinge sollen in die Anstalt nur solche israelitische (vater- oder mutterlose) Waisen aus dem Jnlande (Kurhessen) ausgenommen werden, die das sechste Lebensjahr erreicht und das neunte noch nicht überschritten haben; für die Aufzunehmenden muß der Nachweis erbracht werden, „daß sie körperlich gesund und nickt sittlich verwahrlost sind". Die Zöglinge erhalten „freie Wohnung, Beköstigung, Kleidung, Verpflegung und alle Wohlthaten einer geregelten und sorgfältigen Erziehung". Sie sollen in der Regel in ver Anstalt verbleiben, „bis sie für den Uebergang in einen Lebensberuf oder in eine höhere Bildungsanstalt vorbereitet find" (£ 10). Es dürfte dieser gedrängte Auszug aus den Statuten genügen, um erkennen zu lassen, )vie der ganze Ernst der erziehlichen Aufgabe ebenso, wie ein herzliches Wohlwollen und eine, jede Engherzigkeit ausschließende Sorgfalt bei der Schaffung des neuen Instituts mitgewirkt haben. Vorerst ward vie Anstalt in einem Miethhause nntergevracht, doch schon im Jahre 1869 schenkte eine Verwandter Feidels, Herr Goldschmidt, zum Andenken an seine Gattin Emilie geb. Feidel. dem Kuratorium ein Grundstück, welches 41 Jahre als Wohnung der Waisen bestand. Mit dieser Schenkung war nunmehr der feste Boden. die Sicherstellung für die Anstalt, gewonnen. Man darf mit einem gewissen Rechte sagen, daß erst mit der Erwerbung des eigenen Heims von dem Bestehen eines Waisenhauses die Rede sein könne. Bon diesem Zeitpunkte an führt die bisherige Philipp Feidel'sche Siifiung den Namen: Israelitisches Waisenhaus, genannt Philipp Feidel und Emilie Goldschmidt'sche Stiftung. Aber noch nach einer anderen, der rechtlichen Seite, kann von einer Sicherstellung der Anstalt durch die genannte Schenkung gesprochen werden. Denn Letztere wurde an die Bedingung geknüpft, daß für die Stiftung die Rechte einer juristischen Person gewonnen werden sollten. Die Nachsnchung dieser Rechte für unsere Anstalt machte eine Neubearbeitung der alten Satzungen erforderlich. Am 5, November 1870 wurde das neue Statut von den Kuratoren: Landrabbiner Dr. Adler, Samson Selig Goldschmidi, Louis Rosenzweig Joseph Rinald und Eduard Goldschmidt unterzeichnet. — Es ist bereits oben darauf hingewiesen, wie der patriotische Eifer ein charakteristisches Merkmal jenes Geistes gewesen, aus welchem heraus die Gründung der Anstalt erfolgt ist. Es darf daher für diese als ein glückliches Zusammentreffen der Ereignisse angesehen werden, wenn die Erlangung der nachgesuchten Korporationsrechte gleichzeitig zu einer freudigen und erhebenden Erinnerung an die große und ruhmreiche Zeit unseres Vaterlandes geworden ist: Die Urkunde über die Allerhöchste Genehmigung weil. Sr. Majestät König Wilhelm l. ist datiert: Versailles, den 2. Dezember 1870. Aber nicht nur die Familie des Stifters sorgte für das Gedeihen der Anstalt, sie wurde auch von den hiesigen Gemeindemitgliedern gefördert. So oft Freud oder Leid in Familien einzog, gedachte man gern der armen Waisen und des Hauses, das ihnen ein Heim, ein Elternhaus zu bieten bestimmt ist. Mehr als 600 Schenkungen, Vermächtnisse und Beiträge, welche, soweit sie den Betrag von 300 CHübersteigen, auf den Gedenktafeln der Anstalt zur dankbaren Erinnerung eingezeichnet sind, haben Zeugniß davon abgelegt, daß das Waisenhaus mit der Gemeinde verbunden ist und in ihr seine Stütze und Förderung findet. Der von dem Vorsitzenden des jetzigen Kurarorinms, Herrn Landrabbiner Dr. Prager, erschienene Bericht über das Waisenhaus, dem auch der sachliche Inhalt dieser Zeilen entnommen ist, entrollt ein vortreffliches Bild über die Art der Erziehung; es heißt darin: „Die große und heilige Aufgabe, die einem jeden Waisenhause gestellt, und dem unsrigen durch den Stifter mit warmem Herzen und eindringlichem Ernste vorgezeichnet ist, den verwaisten Kindern das zu ersetzen, was ihnen in empfindlicher Weife fehlt: eine Stätte,