Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 99 (14.12.1899)
- Date
- 1899-12-14
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448953-2449045--49678-2500121- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
»072 100 dH, wenn sich die Gemeindesteuer zwischen 160 und 260 Proc. beläuft, und endlich 160 dH für alle niedriger als 150 Proc. besteuerten Gemeinden. Diese Beiträge gelten als Normalbeiträge und kommen insofern nicht voll zur Einziehung, als die Pensionskasie von ihren Eingängen aus WohlthätigteitsbeUrägen eine Dividende vertheili, die auf die Normalbeiträge zur Verrechnung gebracht wird. Die Beiträge der Beamten werden von den Gemeinden in monatlichen Raten vorn Gehalt in Abzug gebracht und gemeinsam mit dem Beitrag der Gemeinde an die Pensionskasie abgeführt. Der Beitritt muß erfolgen innerhalb eines Jahres nach Begründung der Kasse resp. nach dem Amtsantritt des Beamten in seiner neuen ostpreußischen Gemeinde. Die Verpflichtung einer Gemeinde zur Beitragszahlung für ihren Beamten erlischt mit dem Tode resp. der Penstonirung desselben oder wenn der Beamte seine Stelle in der Gemeinde verläßt. Nimmt das Mitglied eine Stelle in einer anderen Provinz an, so scheidet es der Regel nach aus derPensionskasse aus, doch verbleiben ihm in solchem Falle die sämmtlichen von ihm und für ihn bis dahin angelegten Beträge. Die Pensionskasie will auch außenstehende wohlthätige Personen und Vereine als außerordentliche und als immerwährende Mitglieder bei sich aufnehmen, ohne diesen jedoch einen Anspruch an den Leistungen der Kasse zu gewähren. Die Pensionskaffe soll von einem Vorstande verwalte: werden, der sich gleichermaßen aus Vertretern der Lehrerschaft und der Gemeindevorstände, sowie aus einem Mitglieds des ostpreußischen Synagogen-Verbands-Ausschuffes zusammenzusetzen hat. Für die Erfüllung der von der Pensionskasie ihren Mitgliedern gegenüber eingegangenen Verpflichtungen haftet die Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft, mit der der Lehrerverein ein äußerst günstiges Abkommen getroffen hat. Dem Referate schloß sich eine ausführliche Debatte an, in der die verschiedensten Einzelfragen befriedigende Erledigung fanden. Darauf wurde die Begründung der Pensionskasie mit großer Majorität beschlossen und gleichzeitig, dem Verbände der Synagogen-Gemeinden Ostpreußens die Bitte zu unterbreiten, auch seinerseits diesem Beschlüsse beizutreten. Der Vorsitzende dankte hierauf der Commission, welche sich der mühevollen Aufgabe, ein brauchbares Kastenstatut für den Verein zu entwerfen, mit so viel Geschick und Erfolg unterzogen hat, und hob im Besonderen dabei die Verdienste des Vorsitzenden der Commission, des Herrn Rechtsanwalts Schey-Allenstein und des Schriftführers Peritz-Königsberg NM das Zustandekommen des Werkes hervor. Rosenthal-Königsberg begründete hierauf den Antrag auf Einrichtung einer Vereinsbibliothek. Dieselbe sei noihwendig, weis die jährlichen Conferenzen für die in den Zwecken des Vereins liegende Anordnung zur Fortbildung der Mitglieder nicht ausreichend sei. Ein Freund unseres Standes habe durch Überweisung mehrerer hundert Bände seiner Privatbibliothek den Grund zu einer solchen Vereinsbibliothek gelegt, und schon seien uns von anderer Seite fast ebenso viel ge eignete Schriften dafür überwiesen worden, so daß zu hoffen sei, daß sich die Vereinsbibliothek bei allseitiger Unterstützung der Kollegen uns bald recht repräsentabel darbieten werde. Die Vereinsbibliothek soll alle Gebiete jüdischen wissenschaftlichen und jüdisch religiösen Wissens, vor allem aber pädagogische und liturgische Schriften umfassen und pflegen. Eine besondere Beachtnng sollen noch die jüdischen Jugend- und Volks schriften finden. Geeignete Werke sollen von Vereinsmitgliedern in den Conferenzen sowie in den jüdischen Zeitungen zur Besprechung gebracht werden. Endlich soll möglichst mit einer jeden Bereinsversammlung eine Ausstellung neuerer einschlägiger Schriften verbunden werden. Ueber die Verwaltung der Bibliothek und die Art ihrer Benutzung werden noch genauere Bestimmungen getroffen werden. Die Versammlung nahm den Antrag auf Gründung einer Vereinsbibliothek mit lebhaftem Beifall an und wählte bald darauf den Referenten per Acclamation zum Bibliothekar der neu zu schaffenden Bibliothek. - Als Ort der nächsten Lehrerversammlung wurde Rastenburg in Aussicht genommen. Montag-Sitzung. Beginn 9 Uhr Vorm. Der Vorsitzende eröffnet? die von ca. 50 Mitgliedern besuchte 10. Vereins-Lehrerkonferenz mit einer Begrüßung der erschienenen Gäste, insbesondere des Vorsitzenden des Verbandes der Synagogen-Gemeinden Ostpreußens Herrn Stadtrath Jsaac Eichelbaum Insterburg, sowie des zufällig anwesenden Vorsitzenden des Hessischen Lehrervereins, Herrn Dr. Varnas Pfungstadt. Herr Rabbiner Dr. Ehrlicb-Tilsit sprach über den biblischen Geschichtsunterricht aus den verschiedenen Unterrichtsstusen. Der klare und fesselnde Vortrag gipfelte in folgenden Leitsätzen: 1. Die Schüler werden hinsichtlich des Unterrichts in eine Unter-, eine Mittel- und eine Oberstufe getheilt. 2. Jede Stufe umfaßt für den Unterricht in der biblischen Geschichte je zwei Jahre. Für die beiden ersten Stufen werden zu diesem Unterrichtsgegenstande je zwei wöchentliche Lehrstunden angesetzt, für die Oberstufe eine wöchentliche Stunde. 3. Auf der Unterstufe wird in zwei touzentrischen Kreisen die biblische Geschichte von der Schövfungsgeschichte bis zum Tode Moses durchgenommen, auf der Mittelstufe desgleichen von Josua und dem Einzüge in das gelobte Land bis zu beru Tode Salomos und der Theilung des Reichs. Die Oberstufe leitet die biblische Geschichte bis zu deren Abschluß mit Hinzunahme der Maccabäergeschichte in zusammenhängender Darstellung bei fortwährender Wiederholung der früheren Kurse. 4. Der Lehrer trägt die biblische Geschichte in einer einfachen, dem Verstand niß der Schüler angepaßlen, aber edlen, dem Bibeltvorie möglichst sich anschließenden Ausdruckswelse frei vor. Die biblischen Erzählungen sind „nach ihrem religiösen und sittlichen Inhalt in einer Geist und Ge-