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Der Israelit · 1899-12-14 · Heft 99 (14.12.1899) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 99 (14.12.1899)
Date
1899-12-14
Page
– (sequence 6)
Language
German
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richts knüpft sich ein lebhafter Meinungsaustausch bezüglich der Krage, ob sich die Einführung des Schacht- Verbots empfiehlt. Die Regierung hat sich aus Grund übereinstimmender Erachten der Medicinalkomrnission zind des Oberthierarztes in Bezug auf ein derartiges Verbot ablehnend verhalten. Ein Theil der Commite dagegen — welchem sich in der Plenarverhandlung Graf v. Bernstorss-Beseritz und Graf v. Schwerin Mildenitz anfchließen — empfiehlt das Schächtverbot in Rücksicht darauf, daß der Halsschnitt einen qualvollen Tod für die Schlachtthiere bedinge, und daß das dem Halsschnitt vorausgehende Niederwerfen der Thiere fast immer nur unter Anwendung von Rohheiten und Grausamkeiten ausführbar sei. Dem gegenüber wird von anderer Seite, namentlich vom General der Infanterie Bronsart v. Schellendorff auf Gr.- und Kl. Tessin, Exc., betont, daß der Halsschnitt ein durchaus rationelles Verfahren sei, weil das Schlachtthier durch denselben in sicherer, schneller und möglichst schmerzloser Weise getödtet werde, und sich außerdenr nur so eine vollständige Ausblutung des Fleisches, welches für die Haltbarkeit und Genußfähigkeit des Fleisches von hohem Werthe sei, erzielen lasse. Wenn beim Niederwerfen des Thieres Thierquälereien dann und tvann vielleicht Vorkommen, so liege das an der Ungeschicklichkeit des Schlachters; daraus aber einen Einwand gegen den Halsschnitt entnehmen zu wollen, sei um so weniger zulässig, als Ungeschicklichkeiten und Rohheiten auch bei anderen Schlachtmethoden vorkämen. Die von anderer Seite angeführte Thatsache, daß der Halsschnitt in Sachsen und der Schweiz gesetzlich verboten sei, beweise nur, wie leicht es sei, die öffentliche Meinung, namentlich wenn sie durch antisemitische und sonstige unsachliche Gründe beeinflußt werde, irre zu führen. In allen Militär-Konservenfabriken sei der Halsschnitt seit Jahren eingeführt und habe sich durchaus bewährt. Anlangend den Vorschlag der Regier ungsvorlage, den etwaigen Thierquälereien bei der Be^ sörderung vo^ Vieh und Geflügel durch sehr ins Ein zelne gehende Vorschriften entgegenzutreten, so wird durchweg in der Versammlung hervorgehoben, daß es nicht räthlich erscheine, hierauf einzugehen, weil der Schutz der Thiere, soweit er berechtigt ist, bereits durch die Vorschriften des Strafqewpbuches gewährleistet sei, und die detaillirten Bestimmungen der Vorlage über die Art der Beförderung des Viehes nur eine Quelle vielfacher polizeilicher Belästigungen werden würden. Demgemäß wurde beschlosten: Es wird bezüglich des Schächtverbots dasjenige Votum der Commite angenommen, welches empfiehlt, die Sache aus sich beruhen zu lasten. Der Entwurf der Verordnung, detr. die Beförderung von Vieh und Geflügel, wird abgelehnt. Der Verordnungs-Entwurf, betr. das Fahren mit Hunden, wird in der Fassung der Regierungsvorlage genehmigt; der E. A. wird beauftragt, vorstehende Beschlüsse zur Kenntniß beider Regierungen zu bringen. Personalien. Nhoden, 10. Dez. (Verspätet eingesandt.) Am zweiten Neumondstage des Kislew wurde hier ein Mann zu Grabe geleitet, der es wohl verdient, daß sein Name an dieser Stelle genannt wird. Der Verstorbene Herr Jsacw R. Levie erreichte das Alter von 88 Jahren. Daß die hiesige Gemeinde noch auf dem Boden des gesetzestreuen Judenthums steht, ist zum großen Theil nur dem Verstorbenen zu danken, und er selbst ging den Gemeindemitgliedern mit leuchtendem Beispiel voran. Er war äußerst bewandert im Studium der heiligen Schriften, und seine ganze Zeit widmete er dieser Beschäftigung. Herr Lehrer Hey' mann schilderte am Grabe mit ergreifenden Worten die herrlichen Eigenschaften des Dahingeschiedenen und hob besonders seinen Wohlthätigkeitssinn, seinen Glau, benseifer hervor. Er schilderte ihn als Chochom und Zadit. Das Andenken des Verstorbenen, so schloß der Redner, wird aus unserer Gemeinde, für die er zu seinen Lebzeiten so Großes gethan, und die er auct? noch im Tode bedacht, nie schwinden. Aufhausen bei Bopfingen. Lehrer Moses Black, welcher seit 12 Jahren in der hiesigen Gemeinde lebte und sich einer allgemeinen Achtung erfreuen durfte, wurde heute zu Grabe getragen. Lehrer B. Adler widmete dem im Schulamte ergrauten Lehrer eine erhebende Grabrede. Der sanft Entschlummerte, welcher nahezu das selten hohe Alter von 85 Jahren erreichte, wirkte 51 Jahre in den bayrischen Gemeinden Mein melsdorf und Reckendorf als Elementarlehrer. Dein Verblichenen wurde die hohe Auszeichnung zu Theil, daß er bei seinem 50 jährigen Lehrerjubiläum von der tgl. Regierung Bayerns die Verdienstmedaille des Lndwigsordens verliehen bekam. In Aarburg (Bayern) ist Frau Jette Sternberg er, Gattin des Herrn Meter Sternberger ’"l, früher Ccmtor in Ansbach, nach längerem Krankenlager gestorben. Das ganze Leben der selig Entschlafenen war eine Kette von guten und frommen Tbaten; ihre hoheitsvolle Eischei nung imponirte und erweckte überall Hochachtung und Ver ebrung. Ewiuernünde Der hiesige Cantor Herr I. Osckerowitz hat in wenigen Monaten zwei sehr schmerzliche Verluste erlitten. Es sind ihm zwei hoffnungsvolle, gediegene, streng religiöse und wohlthätige Söhne gestorben. Herr Rabbiuer Dr. B a h r— Prenzlau hatte am Sarge der beiden so früh Verstorbenen deren Lebenslauf eingehend geschildert und der trauernden Familie Worte des Trostes gespendet. rosin. Vermischtes Berlin, 12. Tez. Unter Bezugnahme auf Ihren Bericht über die Becroigung des Herrn W. Dünner in Köln, theile ich mit, daß vom alten Würzburger Raw nur die Herren Oberrabb. Stern in Hamburg und Rabbiner S. Fromm?"SJ' in Frankfurt a M. Haloras Hanrooh erhalten hatten. — R. Diez a. d Lahn Bei der hier stattgehabten Wahl wurde Herr Leopold Rosenthal, langjähriger Vorsteher

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