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Der Israelit · 1899-11-20 · Heft 92 (20.11.1899) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 92 (20.11.1899)
Date
1899-11-20
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1918 lizirt die zu behandelnde Materie auch ist, so sind doch durch die erwähnten Schriften und andere Erörterungen so gründliche und vielseitige Vorbereitungen erfolgt, daß auch diese Erwägung zu keiner Beanstandung führen kann. — Wenn eine solche Versammümg diejenigen ronn welche bereits öffentlich durch ihre Schriften Stellung zu den vorliegenden Fragen genommen haben, in eine Commission wählen würde, die dann dem Plenum über jeden einzelnen Fall ihre Vorschläge macht, so müßte man leicht und rasch zu einem Resultate kommen. Wie sich jedoch auch die centrale maßgebende Behörde zu diesem Gegenstand stellen möge, eine Angelegenheit von solcher Dringlichkeit, der nur auf diesem Wege Genüge geschehen kann, wird ganz gewiß im Sinne der d’kt durch eine solche Versammlung erledigt werden müffen. Je rascher dieselbe znsammentritt, desto leichter wird ihre Arbeit, desto anerkannter wird die Autorität ihrer Entscheidungen und Maßnahmen für die ungetrübte Reinheit des jüdischen Familienlebens sein. — Wir leben der festen Ueberzeugung, daß die orthodoxen, ungarischen Rabbiner gewiß dieser Anregung mit der sie sonst au-zeichnenden Opferfreudigkeit Folge leisten werden, und hoffen wir, recht bald darüber berichten zu könne«. tut* Eorresporrdeirzer, Deutschland. Karlsruhe. Bei den badischen Landtagswahlen sind die Antisemiten überall durchgefallen. In den Bezirken Weinheim (bisher vertreten durch den Ageordneten Pfisterer), Eppingen, Sinsheim, Gberbach und Mosbach, wo sie eigene Kandidaten ausgestellt halten, sind sie unterlegen. Uad was das schmerzlichste ist: ihre erste badische Eroberung, Weinheim, die vor vier Jahren durch ein Zusammenwirken der Opposition ermöglicht wurde, haben sie wieder preisgeben müssen, so daß sie fortan in der zweiten Kammer nickt mehr über zwei Mandate, sondern nur noch über ein einziges verfügen. Die Antisemiten haben aber durch ihre Agitation in der Form des Kratzer'schen Briefes an Reputation selbst in ihnen nahestehenden Kreisen viel eingebüßt. O e ste rr. - U n g a r. Monarchie. Nudupeft. Seitendes Unterrichtsministeriums wurde, wie „Er.ynleseg" meldet, der Abgeordnete Tr. A. Neumann verständigt, daß seinerseits der Konstituirung der Kommission zur Verwaltung des Baronin Hirsch-Fonds nichts mehr im Wege stehe. Dieser Bekanntgabe gemäß hat sich dieser Tage auf Aufforderung des Abgeordneten Reumann, des Delegirten des provisorischen VerwallungSkomitees, die „WohlthätigkeitS-Stiftung der Baronin Hirsch," die bekanntlich zwei Millionen beträgt, konstituirt, um sich mit den Erben der Wohlthäterin behufs Herausgabe der Verlaffenschaft ins Einvernehmen zu setzen. Von dem Erträgniß der Stiftung sollen arme Gewerbetreibende unverzinsliche Darlehen erhalten. — In das Budget des Kultus- und Unterrichtsministeriums wurde für die einzige jüdische Mittelschule in Vag-Ujhely ein Betrag von 16,000 Kronen als staatliche Unterstützung ausgenommen. Rußland. Petersburg. Vor fast zehn Jahren, nämlich im Jahre 18v0, wurde von dem früheren Petersburger Stadthauptmann die Verfügung getroffen, daß die jüdischen Händler auf ihren Schildern genau den Vor- und Vatersnamen anzugeben hätten, also beispielsweise Moiffcj Moissijewitsch Rabmowilsch u. s. w. In der russischen Presse wurde diese Verfügung sofort dahin gedeutet, daß dem Publikum eine Art Warnung gegeben werden sollte: Dies ist ein jüdisches Geschäft, kauft nicht bei Juden! In den meisten größeren Städten folgten die Polizeibehörden, eine nach der anderen, dem Petersburger Beispiel, wobei sich in der Provinz zahlreiche Kuriosa ereigneten, welche in der Thal bewiesen, daß das eigentliche Ziel dieser „Schilderreform" darin bestand, die betreffende Handlung als eine jüdische zu stempeln. So wurde z. B. in Warschau vor einigen Jahren ein : gewisse Helene Ruschanski verpflichtet, auf ihrem Schilde das Wort „Jüdin" hinzuzufügen, da aus dem Namen die Nationalität der Besitzerin des Geschäftes nicht hervorgehe. Aber auch in Petersburg selbst ereigneten sich die verschiedensten Willkürlichsten. Einem gewissen Isidor Nuchimowitsch Kogeljanski z. B. wurde aufgegeben, aus dem Schilde seinen Vornamen „Isidor" wegzulasien, da derselbe kein jüdischer sei und sich nur mit „Ruchimowitsch Kogeljanski" zu begnügen. In diesem Falle half dem betreffenden Geschäftsmanne kein Hinweis darauf, daß er ja nach der allgemeinen Verordnung auch seinen Rufnamen anzugeben hätte. Es ist begreiflich, daß sich die jüdischen Geschäftsleute unter dieser Handhabung der Schilderfrage sehr unbehaglich fühlten und viele sogar bedeutende materielle Schädigungen zu erfahren hatten. So entschloffen sich denn einige Händler, die kndgiltige Entscheidung unserer höchsten Rechtsbehörde, des Senats, über die Polizetverfügung anzurufen. Die Sache hat lange in dem mit Rechtssachen überbürdeten Senat gelegen, ist aber jetzt doch endlich in einem für die Petenten günstigen Sinne zur Entscheidung gelangt. Der Senat hat

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