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Der Israelit · 1899-11-20 · Heft 92 (20.11.1899) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 92 (20.11.1899)
Date
1899-11-20
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1913 und Einhcbungsmodalitäten von Gebühren für Ehetrennungcn innerhalb des statutenmäßigen Ausmaßes. Hienach sollen für Angehörige der Cultusgemeinde, je nach der Cultussteuerleistung der Ehelrennungswerbcr, folgende Gebühren bestimmt werden: 25 fl., 40 fl., 60 fl., 80 fl., 100 fl. Ganz Unbemittelte werden von der Gebühr befreit. Für Auswärtige werden besondere Gebührenbestim: ungen Vorbehalten. (Angenommen.) Herr Dr. Alfred Berger erstattete Namens der V. Section ein Referat, betreffend die rituelle Trauung civilgetrautcr jüdischer Eheleute. Mit Rücksicht aus den Umstand, daß in den Nachbarstaaten Ungarn und Deutschland die obligatorische Civilehe eingesührt, mehren sich die Fälle, daß civilgetraute jüdische Personen hierorts rituell getraut werden wollen. Die V. Section erachtet die Vornahme ritueller Trauungen civil getrauter jüdischer Personen im Principe als zulässig. Um aber die Rabbiner bei der Vornahme solcher Trauungen vor Collisionen mit den staatlichen Vorschriften zu bewahren, soll an dieselben eine genaue Instruction erlaffen werden, nachdem die bezüglichen Vorstandsbeschlüffe von der k. k. Statthalterei zur genehmigenden Kenntniß genommen worden sind. Die in diesem Sinne vom Referenten gestellten Anträge werden angenommen. Herr Ober-Jngenier von Mises referirte Namens der VI. Section über Anpflanzungen auf den Gralisgrübergruppen der israelitischen Abtheilung des Centralfriedhofes. Hierdurch soll nach einer Anregung des Herrn Baurath Stiaßny einem lange gehegter! Wunsche nach Ausschmückung der Armengräber Rechnung getragen werden, um so dem ganzen Friedhof.' ein der Würde des Ortes angemeffenes einheitliches Gepräge zu geben. Die Anträge der Referenten, sowie die vorgelegten Bepflanzungspläne und Kostenberechnung werden genehmigt. Herr Salo Cohn gicbt die Erklärung ab, für den pietätvollen Zweck 1000 fl. aus seinen Privatmitteln zur Verfügung zu stellen. Diese Erklärung wird vom Vorsitzenden mit lebhaftem Danke zur Kenntniß genommen. (Hat der Wiener Cultusvorstand in d'eser Zeit der Hochfluth des Antisemitismus nicht befferes zu thun, als dem unjüdischen Gebrauch von Anpflanzungen von Gräbern seine Sanktion zu geben? Red. d. Jsr.) Rußland. Petersburg. (Die Tabakpflanzungen.) Die Ackerbaukrisis, die seit einigen Jahren in Podolien herrscht, hat die jüdischen Kolonisten auf die Idee gebracht, den Anbau von Getreide aufzugeben und Tabakpflanzungen anzulegen Anfangs wurden sie von den Bauern verspottet, die das Land wie zuvor zu bebauen fortfahren. Trotzdem machten die jüdischen Anpflanzungen Fortschritte, da ihre Eigenthümer ja auch Erfahrung besaßen, die den Bauern fehlte. Unglücklicherweise haben sie mit gesetzlichen Schwierigkeiten betreffs der Ausbreitung ihrer Industrie zu kämpfen. Die Gesetze über Pacht, Eigenthum, bindert nicht nur die jüdischen Ackerbauern ihre Pflanzungen auszudehnen, sondern auf dem Gebiete selbst wo sie arbeiten, sind die Juden oft der Gnade der Beamten ausgesetzt. Moskau. (Aufenthaltsrecht.) Das Gesetz vom 29. Dezember 1887 untersagt den Jsraelien, die ausnahmsweise ermächtigt sind, in einem Dorfe zu wohnen, sich ohne spezielle Erlaubniß in einem andern Dorfe niederzulaffen. Diese Anordnung hat schon zu Hunderten von Prozessen Anlaß gegeben. Der Senat hat eine freiere Auffassung des Gesetzes angenommen. Die Behörden betrachten die Abreise eines Soldaten zum Heere nur als ein augenblickliches Aufgeben seines Rechts. Der Jude Meer, wohnhaft im Dorfe Jwaschkowa (Podolsk), erhielt nicht das Aufenthalsrecht unter dem Vorwände, daß diese Erlaubniß, die Meer vor seiner Abreise zur Armee bewilligt sei, nur die Schenke betreffe, die bei der Mühle, eine Meile vom Dorfe entfernt liege. Rumänien. Rumänien. In Folge der unausgesetzten Verfolgungen, denen die jüdische Bevölkerung namentlich auf dem flachen Lande ausgesetzr ist, und der traurigen wirhschaftlichen Verhältnisse, welche derzeit in Rumänien vorherrschen, schicken sich zahlreiche jüdische Familien an, Rumänien zu verlaffen und in Armenien sich anzusiedeln. Die Pforte ließ nämlich den flüchtenden Juden nicht nur unentgeltlich Grund und Boden anbieten, sondern auch alle Erleichterungen zusagen, ja selbst die Uebersiedelungskosten von Constantinopel nach Armenien würden von der Türkei bestritten werden. In Bukarest allein sollen sich 300 Familien zur Auswanderung gemeldet haben; darunter befinden sich sehr viele Gewerbetreibende. Parallel mit dieser Auswanderungsaction nimmt die Auswanderung der Juden nach Amerika in Rumänien täglich größere Dimensionen an, welcher Umstand nicht weniger zur weiteren Zunahme der wirthfchaftlichen Krise beiträgt. Bukarest. (Auch eine Art Sonntagsruhe. — D ie Emigration.) Der Minister für öffentliche Aufklärung hat einen Befehl ergehen lassen, daß alle jüdischen Prioatschulen und „Chadarim" des Sonntags über gesperrt bleiben müssen und darf in ihnen kein Unterricht ertheilt. Wie bekannt, sind die staatlichen öffentlichen Schulen für die jüdischen Kinder ganz gesperrt. Jetzt sucht man auch den Unterricht in den jüdischen Privatschulen zu unterdrücken. — Kein Wunder ist es, daß die

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