Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 90 (13.11.1899)
- Date
- 1899-11-13
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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mmm und lasten, ihren Groll ergießendaslkann uns aber! nie kümmern und von etwas Gutem abhalten. Ben Ami. Fürth, im November. Die Mittheilung aus Bayern in Nr. 88 d. Blattes ist wichtig genug, um noch einmal ausführlicher auf dieselbe zurückzukommen. Die Augsburger Abendzeitung bringt den Sachverhalt etwas eingehender; sie schreibt unterm 4. Nov.: „ „Israelitische Lehrer dürfen im Königreich Bayern nach einer der kgs. Negierung der Pfalz in einer Beschwerdesache eines pfälzischen israelischen Lehrers zugegangene Entscheilung des königlichrn Ministerums des Innern, Abteilung für Kirchen- und Schulsachen, an konfessionell gemischten Schulen nicht mehr verwendet werden. Der früher als Lehrer an einer pfälzischen israelitischen Volksschule tbätige, seit länger als Jahresfrist mit dem Amte des Vorlesers der israelitischen Gemeinde einer Industriestadt betraute und deshalb auf zwei Jahre ans dem pfälzischen Volksschuldienst beurlaubte Beschwerdeführer hatte, um sich die ihm zuftehenden Pensionsansprüche zu sichern und das Amt eines Kantors beibehalten zu können, an den Stadtrath seines Wohnortes daS Ersuchen gerichtet, ihn als Lehrer an der konfessionell gemischten Volksschule — eine israelitische Volksschule .besteht in der in Betracht kommenden Stadt nicht — anzustellen und als Auöhilfs- und Fachlehrer zu verwenden. Der Stadtrath hatte dem Ersuchen in vollem Umfange entsprochen und die Bestätigung seines Beschlusses bei der kgl. Negierung dringend befürwortet. Das kgl. Ministerium hat die erbetene Genehmigung jedoch nicht ertheilt. In der Ministerialentschließung wirb gesagt, daß an der Ablehnung des Gesuches auch die Erwägung nichts zu ändern vermöge, daß der Gesnchsteller nur aushilfsweise in anderen Fächern als in der israelitischen Religionslehre verwendet werden solle, denn die Verwendung israelitischer Lehrkräfte an christlichen Volksschulen erscheine, gleichviel ob sie als Klassenlehrer fungiren sollten ober nicht, prinzipiell unzulässig. Eine Ministerial-Entschließung aus deni Jahre 1880, die eine aushilfsweise Verwendung emes israelitischen Lehrers an einer pfälzischen konfessionell gemischten Volksschule gestattete, habe ihren Grund in ganz besonderen Verhältnissen, insbesondere darin gehabt, daß durch eine frühere Ministerial-Enlschließung die Verwendung des israelischen Neligionselhrers in der in Rede stehenden Schule gestattet worden war. Um dem Gesuchsteller jedoch ein längeres Verbleiben in seiner gegenwärtigen Stellung ohne den Verlust der von ihm erworbenen Pensionsansprüche zu ermöglichen, wird ihm von der kgl. Regierung noch auf weitere zwei Jahre Diensturlaub zum Zwecke der Fortführung, der von ihm bekleideten Funktion eines israelitischen Vorbeters bewilligt. Nach Ablaut der Frist hat er indeß bei Vermeidung des Verlustes der Pensionsansprüche in den pfälzischen Volksschuldienst zurückzutreten und eine Stelle an einer israelit. Bolkschule zu übernehmen." Soweit der Bericht des angeführten Blattes. In den Kreisen der jüdischen Lehrer dürfte diese ministerielle Entscheidung kaum Befremden Hervorrufen; denn es ist eine allgemein bekannte und vielbeklagte Thatsache, daß die konfessionell gemischten Volksschulen dem jüdischen Lehrer verschlosten sind. Befremdend ist vielmehr etwas anderes: Gerade die größeren und leistungsfähigeren israel. Gemeinden der größeren Orte Bayerns, die oft 50 und 100 schulpflichtige Kinder haben, schicken diese in die konfessionell gemischte Schule, ohne an die Einrichtung eigener israelitischer Volksschulen zu denken. Uns k scheinen solche "'Schulen aus mehr als einem Grunde nothwendig. Möge man darnach streben, sie zu errichten, wo die Verhältnisse es gestatten, möchte aber vor allem bestehende jüdische Schulen nicht unüberlegter Weise aufgehoben werden! , d. Aus Bayern wird uns geschrieben: Ihre Korrespondenz in Nr. 84 Ihrer gesch. Zeitschrift von Frankfurt aus betreffs der von Herrn Lehrer Weinberg in Bodenfelde in Fluß gebrachten Frage erinnerte mich unwillkürlich an unserer Weisen Worte: D'jflwnn aw iw«?!>x .nm nnn iw .rirn n^xp "nosnö,, xb '2 ,'v Es wäre traurig, tieftraurig so thöricht zu sein und behaupten zu wollen, daß das Wirken des „Dreigestirns" von solch kurzer Nachhaltigkeit gewesen sein sollte, daß schon vor Umlauf zweier Dezennien, „da es der kühle Rasen deckt", ihr bedeutender Einfluß, ihr eminentes Schaffen für die Gegenwart bedeutungslos geworden wäre! Wie damals, so wird auch heute noch mancher in einer orthodoxen Lehranstalt erzogene Seminarist unserem Judenthum leider nicht zur Zierde gereichen können. Die Einflüsse des elterlichen Hauses, eines späteren unerwünschten Umganges, falsch verstandene Lehren, machen sich leider gar zu häufig geltend. Damit soll nicht gesagt sein, daß in unseren Lehrerbildungsanstalten ».ine das ganze Wesen jugendlicher Schüler durchglühende Begeisterung für unser Judenthum, ausgehend von dazu berufenen Lehrern, nicht die erste Bedingung fein müßte.- Was mir aber an jener Korrespondenz ganz unerklärlich, ist die angeführte Thalsache, daß eine orthodox sein wollende Präparandenschule eine erschreckend große Anzahl Schüler in ein „neologes" Seminar übertreten läßt!-Es sollte doch der Leitung orth. Lehrerbildungsanstalten ein Leichtes sein, ihre Schüler vom Besuche als „neolog" bekannter Seminare soweit als möglich abzuhallen. Dillenburg, 9. Novemb. Ein eigenartiger Boykott, in dem der blödsinnigste Antisemitismus die treibende Kraft ist und der wohl in ganz Deutschland seines Gleichen nicht hat, spielt sich hier ab. Herr Affeffor Levysohn ist nämlich vom 1. Nov. an zum Amtsrichter hier ernannt. Dillenburg war bisher eine Stadt ohne Juden. Und um ihr diesen kostbaren Vorzug zu erhalten, wird von den wenig judenfreundlichen Bürgern der jüdische Amtsrichter L. boykottiert und dem Manne trotz hoher angebotener Mietsgelder eine Wohnung verweigert. Gtratzbirrg i. G., 10. Nov. Zum Oberrabbiner der hiesioen, israelitischen Gemeinde wurde der seilherige Oberrabbiner Ury in Metz ernannt. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien, im Kislew. Die „ungarische Wochenschrift" des Status guotlsr (das sind Leute, die v:i